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Die Praxis – das Haus – die Versicherung
Auch in brenzligen Zeiten an Ihrer Seite – schützen Sie Ihre Praxisimmobilie vor Brand, Wasser und Sturm mit der Gebäudeversicherung speziell für Ärzte
Letztes Update: 15.09.2026
So stellen Sie sicher, dass die betriebliche Existenz nicht gefährdet wird, nur weil zum Beispiel der Fluss über die Ufer getreten ist. Die Konzepte der VWA GmbH schützen kostengünstig und vollumfänglich in der Eigenschaft als Praxis- und Immobilieninhaber.
Denn wenn das Gebäude zu Schaden kommt, wirkt sich dies schnell auf den gesamten Praxisbetrieb aus. Umso wichtiger, im Vorfeld vorzusorgen und sich um ein passendes Gesamtkonzept zu kümmern.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die Konzepte der VWA GmbH für Gebäude von Ärzten beinhalten grundsätzlich Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel – zusätzlich versicherbar sind Elementarschäden.
Brand, Blitzschlag und Explosion zählen zu den Grundgefahren jeder Gebäudeversicherung.
Rohrbruch und Frostschäden an Rohren gehören zu den häufigsten Gebäudeschäden überhaupt.
Witterungsschäden an Dach, Fassade und Fenstern sind eine der Grundgefahren der Police.
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck können zusätzlich versichert werden.
Festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre und elektrische Anlagen können mitversichert sein.
Auch das Aufräumen der Schadenstätte und die Entsorgung von Gebäudeteilen können versichert sein.
| Gefahr | Typischer Ablauf | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Feuer | Ein technischer Defekt oder ein Unfall in der Praxisküche entzündet einen Brand. | Zerstörung von Gebäudeteilen, hohe Renovierungskosten |
| Leitungswasser | Ein Rohrbruch oder Frostschaden lässt Wasser unkontrolliert austreten. | Durchnässte Wände, Böden und technische Anlagen |
| Sturm | Ein umstürzender Baum oder starker Wind beschädigt Dach oder Fassade. | Dachschäden, Folgeschäden durch eindringenden Regen |
| Hagel | Hagelkörner beschädigen Dacheindeckung und Fassade. | Undichte Stellen, Feuchtigkeitsschäden |
| Überschwemmung | Starkregen oder Hochwasser dringt in Keller- oder Erdgeschossräume ein. | Zerstörung von Bodenbelägen, Technik und Einrichtung |
| Erdbeben/Erdsenkung | Bodenbewegungen verursachen Risse oder Setzungsschäden am Gebäude. | Statische Schäden, aufwendige Sanierung |
Für Arztpraxen im eigenen Gebäude reicht es nicht, nur an die reine Bausubstanz zu denken. Entscheidend ist, welche fest verbundenen Einbauten und Anlagen ebenfalls über die Versicherungssumme erfasst sind.
Als Eigentümer vorgenommene Einbauten wie festverlegte Fußbodenbeläge zählen zum versicherten Gebäude.
Prüffrage: Sind hochwertige Bodenbeläge in der Versicherungssumme ausreichend berücksichtigt?
Klima- und Zentralheizungsanlagen sowie stationäre Praxismaschinen können Teil der versicherten Gebäudeausstattung sein.
Prüffrage: Sind alle fest installierten technischen Anlagen der Praxis erfasst?
Sanitäre Installationen und elektrische Anlagen gehören ebenfalls zu den typischerweise mitversicherten Gebäudebestandteilen.
Prüffrage: Entspricht die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert dieser Anlagen?
Wichtig: Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten Gefahren. Vorsatz, Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Kernenergie sind ebenso ausgeschlossen wie bestimmte Detailausschlüsse in Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschadenversicherung. Maßgeblich sind stets die konkreten Vertragsbedingungen.
Welche Gefahren, Versicherungssumme und Einwertung zu Ihrer Immobilie passen, hängt von Lage, Bauweise und Nutzung der Praxis ab.
| Bereich | Worum geht es? | Beispiele |
|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | Schützt das Gebäude selbst inklusive fest verbundener Einbauten und Anlagen. | Dach, Fassade, Rohrsysteme, fest verlegte Bodenbeläge |
| Praxisinventar | Schützt die bewegliche Praxisausstattung, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. | Behandlungsgeräte, Möbel, technische Geräte |
Die Gebäudeversicherung schützt die Immobilie, die Praxisinventarversicherung die bewegliche Ausstattung darin.
Wer Eigentümer der Praxisimmobilie ist, benötigt in der Regel beide Absicherungen für einen vollständigen Schutz.
Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die konkrete Leistung hängt immer vom Bedingungswerk und der Schadenursache ab. Die folgende Einordnung hilft, Überschneidungen und mögliche Deckungslücken im Beratungsgespräch gezielt anzusprechen.
| Schadenbild | Typischer primärer Prüfbereich | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Brand zerstört Teile des Gebäudes | Gebäudeversicherung | Wiederherstellungswert, Aufräum- und Abbruchkosten |
| Praxisgeräte durch Brand zerstört | Praxisinventarversicherung | Abgrenzung fest verbauter Einbauten vs. bewegliches Inventar |
| Praxis muss wegen Gebäudeschaden schließen | Ertragsausfallversicherung | Gebäudeversicherung ersetzt keinen entgangenen Gewinn |
| Patient wirft Behandlungsfehler vor | Berufshaftpflicht | Kein Gebäudethema, sondern Haftungsfrage |
| Streit mit Bauunternehmer über Sanierung | Rechtsschutz | Baurechtsstreitigkeiten sind bei Rechtsschutz oft nur gesondert versicherbar |
| Cybervorfall an Praxis-IT | Cyberversicherung | Gebäudeversicherung deckt keine digitalen Schäden |
Merksatz: Nicht die Art des Schadens allein entscheidet über die zuständige Police, sondern die konkrete Ursache und der vereinbarte Versicherungsumfang.
Versicherungsschutz und eine sorgfältige Einwertung der Immobilie ergänzen sich – so vermeiden Sie Deckungslücken im Schadenfall.
Eine korrekte Einwertung des Gebäudes verhindert Unterversicherung im Schadenfall.
Wer in einem Risikogebiet praktiziert, sollte Überschwemmung, Starkregen und Erdbeben ausdrücklich einschließen.
Fest verlegte Bodenbeläge, Heizungsanlagen und sanitäre Installationen sollten in der Summe berücksichtigt sein.
Eine gemeinsame Betrachtung von Immobilie und Praxis kann Beitragsvorteile ermöglichen.
Sengschäden, Plansch- und Reinigungswasser oder Sturmflut sind häufige Detailausschlüsse, die man kennen sollte.
Nach Umbauten oder Modernisierungen sollte die Versicherungssumme regelmäßig angepasst werden.
Versichert ist die Wiederherstellung von versicherten Gebäuden, die Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden sowie Aufräum- und Abbruchkosten, einschließlich des Niederreißens stehen gebliebener Teile. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die etwa nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Die konkrete Leistung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein, sollte die Versicherungssumme dem realistischen Wiederbeschaffungswert des Gebäudes einschließlich aller mitversicherten Einbauten entsprechen.
Eine professionelle Einwertung durch die VWA GmbH hilft, die passende Summe zu ermitteln.
| Risikofaktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Baujahr & Bauweise | Wie alt ist das Gebäude und aus welchen Materialien besteht es? |
| Lage | Liegt die Praxis in einem Gebiet mit erhöhtem Elementarrisiko? |
| Einbauten | Welche Anlagen und Einbauten wurden als Eigentümer vorgenommen? |
| Nutzung | Wird das Gebäude ausschließlich für die Praxis oder auch anderweitig genutzt? |
| Vorschäden | Gab es in der Vergangenheit bereits Schäden am Gebäude? |
Die Gebäudekonzepte des VWA verbinden hochwertige Deckungskonzepte mit persönlicher Beratung und einer unabhängigen Auswahl an Versicherungsgesellschaften.
Versichert ist das Gebäude inklusive verschiedener Einbauten, die als Eigentümer vorgenommen wurden, wie z. B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen der Praxis, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die Konzepte der VWA GmbH für Gebäude von Ärzten beinhalten grundsätzlich die Gefahren:
Zusätzlich versicherbar sind:
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse sind:
In der Feuerversicherung:
In der Leitungswasserversicherung:
In der Sturmversicherung:
Weitere Ausschlüsse: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen. In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut.
Gebäudeschutz passend zu Ihrer Praxisimmobilie auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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