VWA

154 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Vermögensschadenhaftpflicht

Gute Beratung. Beste Absicht. Und trotzdem Risiko!

Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmen

Im Schadensfall schützt die Vermögensschadenhaftpflicht – gerade in Berufen, bei denen es auf die richtige Beratung ankommt, können schon kleine Fehler existenzvernichtende Ausmaße annehmen

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Gute Beratung. Beste Absicht. Und trotzdem Risiko!

Warum jeder Berater eine Vermögensschadenhaftpflicht braucht

Gerade in Berufen, bei denen es auf die richtige Beratung ankommt, können schon kleine Fehler einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Für einige Berufsgruppen besteht sogar die gesetzliche Verpflichtung, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
VWA-Vermögensschadenhaftpflicht für Berater

1. Fristversäumnisse

Eine liegen gebliebene Frist kann Mandanten den gesamten Prozess kosten.
Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind mitversichert, sofern vereinbart.

2. Entgangene Fördergelder

Eine versäumte Antragsfrist kann Kunden hohe Fördersummen kosten.
Die Versicherung prüft und reguliert berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.

3. Beratungsfehler

Eine fehlerhafte Beratung kann für den Mandanten teuer werden.
Die Versicherung reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

4. Fehler durch Erfüllungsgehilfen

Auch ein Versäumnis von Mitarbeitenden kann zu Ansprüchen führen.
Als Schadenverursacher sind sowohl Sie als auch Ihre Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

5. Gesetzliche Pflicht

Für Rechtsanwälte und Steuerberater besteht die gesetzliche Pflicht zum Versicherungsnachweis.
Wir stellen den passenden, gesetzeskonformen Versicherungsschutz zusammen.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Vermögensschadenhaftpflicht des VWA.
› Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
VWA-Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht für Berater

Zwar steht bei Beratungsfehlern nicht die Gesundheit von Personen oder die Beschädigung von Sachen im Vordergrund. Aber dennoch können Beratungs- und Planungsfehler existenzvernichtende Ausmaße annehmen. Ein jeder Unternehmer ist daher gut beraten, sich gegen dieses Risiko abzusichern.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Vermögensschadenhaftpflicht

  • Ein Muss für alle, die beratend tätig sind wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater und viele mehr
  • Auch Verstöße aus der Vergangenheit können, sofern sie noch nicht bekannt sind, mit in die Deckung aufgenommen werden

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs
  • Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung. Für viele weitere ist die Absicherung ebenfalls sinnvoll.

Notare & Rechtsanwälte

Gesetzliche Pflicht zum Nachweis eines Versicherungsschutzes.

Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Ebenfalls gesetzlich zur Absicherung verpflichtet.

Architekten & Ingenieure

Planungs- und Beratungsleistungen mit hohem Vermögensschadenrisiko.

Immobilienmakler & Sachverständige

Beratungs- und Bewertungsleistungen mit Vermögensschadenrisiko.

IT-Dienstleister & Unternehmensberater

Beratungsleistungen mit direktem Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen.

Vereine & Fachverbände

Beratungs- und Vertretungsleistungen mit Vermögensschadenrisiko.

Risikolage in der Praxis

Echter Vermögensschaden vs. Vermögensfolgeschaden

ArtBeispiel
Echter VermögensschadenEntsteht direkt durch fehlerhafte oder versäumte Beratung – abgedeckt über die Vermögensschadenhaftpflicht
VermögensfolgeschadenEntsteht als Folge eines Personen- oder Sachschadens – abgedeckt über Berufs- oder Betriebshaftpflicht
 
 
Fehlerhaftes Tun oder Unterlassen

Welche Fehler sind versichert?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“ – was einem rein finanziellen Schaden entspricht.

Fehlerhaftes Tun

Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung, unwirksame Vertragsgestaltungen.

Fehlerhaftes Unterlassen

Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassene Beantragungen, Nichtweiterleitungen.

Erfüllungsgehilfen eingeschlossen

Als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Was ist nicht versichert: Sachschäden, Personenschäden, Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung sowie wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Demnächst lieber selber zur Post

Die Kanzleimitarbeiterin soll die Widerspruchserhebung per Einschreiben bei der Post aufgeben. Durch einen Trauerfall in der Familie bleibt das Einschreiben allerdings tagelang unbemerkt auf Ihrem Schreibtisch liegen. Als das Versäumnis auffällt, ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Der Mandant verliert im Folgenden den Prozess und erhebt Schadensersatzansprüche gegen Ihre Kanzlei.

Frist versäumt

Die engagierte Steuerberaterin Frau Gross hat die fristgerechte Einreichung eines Zulagenantrages versäumt. Dadurch entgehen ihrem Kunden Fördergelder in Höhe von 45.000 €. Der Kunde hat diese Gelder fest einkalkuliert und fordert die entgangene Summe nun als Schadensersatz von Frau Gross.

Schnell sitzt man selber auf der Anklagebank!

Rechtsanwalt Herr Quentien hat bei einem seiner Mandanten angeblich einen Beratungsfehler begangen. Der Prozess wurde verloren; der Mandant macht Herrn Quentien für die Niederlage verantwortlich und verlangt Schadensersatz. Herr Quentien beruft sich darauf, das Vorgehen und den Prozess in enger Abstimmung mit dem Mandanten geführt und diesen über die möglichen Risiken im Vorfeld informiert zu haben. Da mehrere Gespräche mit dem Mandanten zu keiner gütlichen Einigung führten, übergibt Herr Quentien den Vorgang seiner Versicherung. Sollte er tatsächlich nachweislich einen Beratungsfehler begangen haben, so wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch erstatten. Sollte der Anspruch jedoch nicht bestehen, dann wird die Versicherung den Anspruch ablehnen und Herrn Quentien notfalls auch vor Gericht verteidigen.

Vermögensschadenhaftpflicht individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Versicherungssumme und Einschlüsse zu Ihrer Tätigkeit passen, hängt von Beratungsschwerpunkt und Mandantenkreis ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen unsere Kunden über unseren Haftpflichtschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Vermögensschadenhaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht?

BereichWorum geht es?
VermögensschadenhaftpflichtSchutz vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte oder versäumte Beratung – oft wortgleich mit der Berufshaftpflicht verwendet.
BerufshaftpflichtÄhnlicher Fokus wie die Vermögensschadenhaftpflicht, häufig branchenspezifisch benannt.
BetriebshaftpflichtSchutz vor Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden.

Reiner Vermögensschaden

Entsteht direkt durch eine fehlerhafte oder versäumte Beratung, ohne Personen- oder Sachschaden.

Vermögensfolgeschaden

Entsteht als Folge eines Personen- oder Sachschadens und ist über Berufs- oder Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Kombination sinnvoll

Viele Berater kombinieren Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht.

Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

Je nach Tätigkeit und Unternehmensform können weitere Absicherungen sinnvoll sein.

VersicherungErgänzt die Vermögensschadenhaftpflicht durch
BetriebshaftpflichtversicherungAbsicherung von Personen- und Sachschäden
BerufshaftpflichtversicherungBranchenspezifische Ergänzung, teils identisch
D&O-VersicherungAbsicherung von Geschäftsführern und Organen

Merksatz: Auch Verstöße aus der Vergangenheit können, sofern sie noch nicht bekannt sind, mit in die Deckung aufgenommen werden.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Vermögensschadenhaftpflicht im Schadenfall

Ein Beratungsfehler kann jeden treffen. Wichtig ist, den Fall dem Versicherer zeitnah zu übergeben. Ihre Vermögensschadenhaftpflicht begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Anspruch melden

Sobald ein Vorwurf erhoben wird:
  • Versicherer zeitnah informieren
  • Keine eigenständige Schuldanerkennung

2. Prüfung durch Spezialjuristen

Der Versicherer prüft Grund und Höhe des Anspruchs:
  • Sichtung der Unterlagen zum Beratungsfall
  • Klärung, ob eine Schadensersatzpflicht besteht

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch nicht berechtigt:
  • Rechtliche Vertretung, notfalls vor Gericht
  • Übernahme der Kosten für Rechtsverteidigung

4. Regulierung berechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch berechtigt:
  • Zahlung der Entschädigung im vereinbarten Umfang
  • Übernahme der Kosten für Schadenabwicklung

5. Nachbereitung

Nach Abschluss des Falls:
  • Interne Prozesse zur Fehlervermeidung überprüfen
  • Dokumentation für künftige Beratungsfälle
Worauf achten

Worauf Sie bei der Vermögensschadenhaftpflicht achten sollten

Gute Beratung, beste Absicht – und trotzdem Risiko. Diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.

Versicherungssumme passend wählen

Wählen Sie eine Summe, die zum Schadenpotenzial Ihrer Beratungstätigkeit passt.

Gesetzliche Pflicht prüfen

Für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht eine gesetzliche Pflicht.

Rückwirkende Deckung prüfen

Prüfen Sie, ob auch bislang unbekannte Verstöße aus der Vergangenheit eingeschlossen sind.

Erfüllungsgehilfen einschließen

Prüfen Sie, ob Mitarbeitende ebenfalls als Erfüllungsgehilfen mitversichert sind.

Ausschlüsse kennen

Wissentliche Pflichtverletzungen und Veruntreuung sind grundsätzlich nicht versichert.

Kombination mit Betriebshaftpflicht

Prüfen Sie, ob eine Kombination mit einer Betriebshaftpflicht sinnvoll ist.

Kurzübersicht Vermögensschadenhaftpflicht

Ein Muss für alle, die beratend tätig sind wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Unternehmensberater und viele mehr. Auch Verstöße aus der Vergangenheit können, sofern sie noch nicht bekannt sind, mit in die Deckung aufgenommen werden.

Entscheidungshilfe

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die passende Summe hängt vom Schadenpotenzial Ihrer Beratungstätigkeit ab.

FaktorFrage für die Beratung
BeratungsfeldWie hoch ist das typische Schadenpotenzial Ihrer Beratung?
MandantenstrukturBeraten Sie eher Privatpersonen oder größere Unternehmen?
Gesetzliche PflichtGilt für Ihren Beruf eine gesetzliche Mindestsumme?
Rückwirkende DeckungSollen auch bislang unbekannte Verstöße aus der Vergangenheit eingeschlossen werden?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre Beratungstätigkeit

Die Vermögensschadenhaftpflicht des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften.

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie bei allen Fragen.

Individuelle Zusammenstellung

Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs.

Hochwertige Deckungskonzepte

Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten.

Top-Konditionen

Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht

Wer ist versichert

Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe:

  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Unter anderem für folgende Berufe bzw. Branchen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls sinnvoll:

  • Architekten
  • Altenheime
  • Auktionator
  • Fachverbände
  • Gläubigerausschüsse
  • Immobilienmakler
  • Ingenieure
  • IT-Dienstleister
  • Mediatoren
  • Sachverständige
  • Werbetreibende und Werbeagenturen
  • Unternehmensberater
  • Vereine
  • etc.
Was ist versichert

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“ – was einem rein finanziellen Schaden entspricht. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen Ihrer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Vermögensschadenhaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Vermögensschadenhaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Was ist nicht versichert
  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung
  • Wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung
Was wird gezahlt

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, dann wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:

  • Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • Die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert
Häufige Fragen

FAQ zur Vermögensschadenhaftpflicht

Sie bietet Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“ – einem rein finanziellen Schaden, der durch fehlerhafte oder versäumte Beratung entsteht.

Für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung.

Unter anderem für Architekten, Ingenieure, Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Sachverständige, Werbeagenturen, Unternehmensberater und Vereine.

Der echte Vermögensschaden entsteht direkt durch eine fehlerhafte Beratung. Der Vermögensfolgeschaden entsteht dagegen als Folge eines Personen- oder Sachschadens und wäre über die Berufs- oder Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Dazu zählen unter anderem Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung und unwirksame Vertragsgestaltungen.

Dazu zählen unter anderem Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassene Beantragungen und Nichtweiterleitungen.

Nicht versichert sind Sach- und Personenschäden, Erfüllungsersatzleistungen wie die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung sowie wissentliche Pflichtverletzung und Veruntreuung.

Ja, auch Verstöße aus der Vergangenheit können, sofern sie noch nicht bekannt sind, mit in die Deckung aufgenommen werden.

Ja, als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Häufig ergänzen eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie – für Geschäftsführer – eine D&O-Versicherung die Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll.
Gute Beratung. Beste Absicht. Und trotzdem Risiko!

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Vermögensschadenhaftpflicht passend zu Ihrer Tätigkeit auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.