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Selbstständige, Mittelständler, Industrieunternehmen: alle abgesichert!
Dafür sorgt die Betriebshaftpflicht: Sie kommt auf für Schadensansprüche, die Dritte an Sie oder Ihren Betrieb stellen – individuell abgestimmt auf Ihre Branche
Letztes Update: 15.09.2026
Versichert sind berechtigte Schadensersatzansprüche aus Personenschäden (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder), Sachschäden (z.B. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten) und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall) sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Je nach Ihrer Betriebsart stellen unsere Experten Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob mittels Sonderkonzepten und Rabatten für Ihre Branche die Attraktivität Ihres Angebotes zusätzlich gesteigert werden kann.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert.
Heilbehandlungskosten und Schmerzensgelder bei verletzten Dritten.
Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten für beschädigtes Eigentum Dritter.
Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
Versicherbar sind Gewerbetreibende jeder Branche.
Auch Freiberufler können abgesichert werden.
Betriebsinhaber sind ebenfalls versicherbar.
| Fall | Kostenschätzung |
|---|---|
| Beschädigte Wasserleitung beim Bohren | ca. 13.400 € für Reparatur, Mobiliar und Bilder |
| Sturz auf vereistem Kundenparkplatz | ca. 8.900 € für Schmerzensgeld und Behandlung |
| Beschädigtes Parkett beim Kundenbesuch | 1.920 € für Abschleifen und Neuversieglung |
Sind Ihr Unternehmen, Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter tatsächlich für den Schaden verantwortlich und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens.
Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Deckungssumme reguliert.
Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, notfalls vor Gericht.
Ist ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser in Abzug gebracht.
Was ist nicht versichert: Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden), Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sowie Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
Beim Bohren beschädigt Ihr Mitarbeiter die Wasserleitung. Das austretende Wasser beschädigt Wohnungseinrichtung und hochwertige Bilder. Damit der Schaden behoben werden kann, müssen die Wand aufgestemmt, das Rohr ersetzt und daraufhin die Wand wieder verputzt werden. Aufgrund der Farbunterschiede muss zudem der gesamte Raum neu gestrichen werden. Reparaturkosten und Ersatz von Mobiliar und Restauration der Bilder schlagen mit knapp 13.400 € zu Buche.
Bei Eis und Schnee stürzt auf Ihrem Kundenparkplatz ein Kunde und verletzt sich schwer. Schmerzensgeld, Kosten für Behandlung sowie Verdienstausfall sind die Folgen. Kostenschätzung: ca. 8.900 €.
Ihr Mitarbeiter ist auf Kundenbesuch und hat mit einem Steinchen, das sich in seinem Schuhprofil verhakt hat, an mehreren Stellen das Parkett des Kunden beschädigt. Die Kosten für Abschleifen und Neuversieglung des Parketts belaufen sich auf 1.920 €.
Welche Versicherungssumme und Einschlüsse zu Ihrem Betrieb passen, hängt von Branche, Tätigkeit und Risikoprofil ab.
| Bereich | Worum geht es? |
|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Schutz vor Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Typisch für Handwerk, produzierendes Gewerbe, Hotel- und Gastronomiegewerbe. |
| Berufshaftpflicht | Schutz vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte oder versäumte Beratung. Typisch für Anwälte, Architekten, Steuerberater. |
Wer im Handwerk, in der Produktion oder Gastronomie tätig ist, benötigt in der Regel eine Betriebshaftpflicht.
Wer beratend tätig ist, benötigt zusätzlich in der Regel eine Berufshaftpflicht.
Viele Unternehmen kombinieren beide Absicherungen für umfassenden Schutz.
Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Absicherungen sinnvoll sein.
| Versicherung | Ergänzt die Betriebshaftpflicht durch |
|---|---|
| Produkthaftpflicht | Absicherung von Schäden durch fehlerhafte Produkte |
| Umwelthaftpflicht | Absicherung von Umweltschäden |
| Vermögensschadenhaftpflicht | Absicherung reiner Vermögensschäden |
| D&O-Versicherung | Absicherung von Geschäftsführern und Organen |
Merksatz: So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der passende Versicherungsschutz.
So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz.
Wählen Sie eine Deckungssumme, die zum typischen Schadenpotenzial Ihrer Branche passt.
Prüfen Sie, ob Schäden durch Mitarbeitende ebenfalls mitversichert sind.
Prüfen Sie, ob auch Vermögensfolgeschäden aus Personen- oder Sachschäden mitversichert sind.
Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, sollte aber tragbar bleiben.
Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge berücksichtigt werden.
Prüfen Sie, ob eine Kombination mit Berufs-, Produkt- oder Umwelthaftpflicht sinnvoll ist.
So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz. Gerne ermitteln unsere Spezialisten Ihren individuellen Bedarf und stellen Ihnen einen passgenauen Versicherungsschutz zusammen.
Die passende Deckungssumme hängt von Branche, Betriebsgröße und Kundenkreis ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Branche | Wie hoch ist das typische Schadenpotenzial in Ihrer Branche? |
| Kundenkontakt | Haben Kunden regelmäßig Zutritt zu Ihrem Betriebsgelände? |
| Mitarbeitendenzahl | Wie viele Mitarbeitende sollen als Erfüllungsgehilfen mitversichert werden? |
| Selbstbehalt | Welcher Selbstbehalt ist für Ihr Unternehmen tragbar? |
Die Betriebshaftpflicht des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit persönlicher Beratung.
Es können versichert werden:
Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert. Sind Ihr Unternehmen, Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter tatsächlich für den Schaden verantwortlich und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Obergrenze ist die vereinbarte Deckungssumme. Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge und Deckungssummen berücksichtigt werden.
Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.
So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz. Gerne ermitteln unsere Spezialisten Ihren individuellen Bedarf und stellen Ihnen einen passgenauen Versicherungsschutz zusammen.
Betriebshaftpflicht passend zu Ihrer Branche auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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