VWA

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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Betriebshaftpflicht

Selbstständige, Mittelständler, Industrieunternehmen: alle abgesichert!

Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Dafür sorgt die Betriebshaftpflicht: Sie kommt auf für Schadensansprüche, die Dritte an Sie oder Ihren Betrieb stellen – individuell abgestimmt auf Ihre Branche

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Selbstständige, Mittelständler, Industrieunternehmen: alle abgesichert!

Warum jedes Unternehmen eine Betriebshaftpflicht braucht

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb und den gesetzlichen Vertreter vor finanziellen Folgen, die aus der beruflichen Haftung erwachsen – bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden.
VWA-Betriebshaftpflicht für jede Branche

1. Personenschäden bei Kunden

Ein Sturz auf dem Betriebsgelände kann zu erheblichen Schmerzensgeld- und Behandlungskosten führen.
Die Betriebshaftpflicht reguliert berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.

2. Sachschäden durch Mitarbeitende

Ein Arbeitsfehler kann fremdes Eigentum beschädigen, etwa beim Bohren in eine Wasserleitung.
Die Versicherung übernimmt die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten im vereinbarten Umfang.

3. Vermögensfolgeschäden

Aus einem Personen- oder Sachschaden kann ein zusätzlicher Vermögensschaden entstehen, etwa Verdienstausfall.
Auch solche Folgeschäden können mitversichert sein, sofern vereinbart.

4. Unberechtigte Ansprüche

Nicht jeder erhobene Anspruch ist berechtigt.
Die Versicherung prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

5. Individuelles Risiko je Branche

So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der passende Versicherungsschutz.
Unsere Spezialisten ermitteln Ihren individuellen Bedarf und stellen passgenauen Schutz zusammen.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Betriebshaftpflicht des VWA.
› Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
VWA-Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht für jede Branche

Versichert sind berechtigte Schadensersatzansprüche aus Personenschäden (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder), Sachschäden (z.B. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten) und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall) sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Je nach Ihrer Betriebsart stellen unsere Experten Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob mittels Sonderkonzepten und Rabatten für Ihre Branche die Attraktivität Ihres Angebotes zusätzlich gesteigert werden kann.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Betriebshaftpflichtversicherung

  • Ein Muss für jeden Unternehmer, jede Firma und jeden Betrieb
  • Schutz vor existenzvernichtenden Risiken
  • Individuell auf Ihren Bedarf anpassbar

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs
  • Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert.

Personenschäden

Heilbehandlungskosten und Schmerzensgelder bei verletzten Dritten.

Sachschäden

Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten für beschädigtes Eigentum Dritter.

Vermögensfolgeschäden

Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall als Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Gewerbetreibende

Versicherbar sind Gewerbetreibende jeder Branche.

Freiberufler

Auch Freiberufler können abgesichert werden.

Betriebsinhaber

Betriebsinhaber sind ebenfalls versicherbar.

Risikolage in der Praxis

Schadenbeispiele im Überblick

FallKostenschätzung
Beschädigte Wasserleitung beim Bohrenca. 13.400 € für Reparatur, Mobiliar und Bilder
Sturz auf vereistem Kundenparkplatzca. 8.900 € für Schmerzensgeld und Behandlung
Beschädigtes Parkett beim Kundenbesuch1.920 € für Abschleifen und Neuversieglung
 
 
Was wird gezahlt

Was übernimmt die Betriebshaftpflicht im Schadenfall?

Sind Ihr Unternehmen, Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter tatsächlich für den Schaden verantwortlich und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens.

Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche

Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Deckungssumme reguliert.

Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, notfalls vor Gericht.

Selbstbehalt beachten

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser in Abzug gebracht.

Was ist nicht versichert: Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden), Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sowie Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Betriebshaftpflicht

Das Loch sollte in die Wand, nicht ins Rohr!

Beim Bohren beschädigt Ihr Mitarbeiter die Wasserleitung. Das austretende Wasser beschädigt Wohnungseinrichtung und hochwertige Bilder. Damit der Schaden behoben werden kann, müssen die Wand aufgestemmt, das Rohr ersetzt und daraufhin die Wand wieder verputzt werden. Aufgrund der Farbunterschiede muss zudem der gesamte Raum neu gestrichen werden. Reparaturkosten und Ersatz von Mobiliar und Restauration der Bilder schlagen mit knapp 13.400 € zu Buche.

Kundenparkplatz vereist!

Bei Eis und Schnee stürzt auf Ihrem Kundenparkplatz ein Kunde und verletzt sich schwer. Schmerzensgeld, Kosten für Behandlung sowie Verdienstausfall sind die Folgen. Kostenschätzung: ca. 8.900 €.

Kundenbesuch mit Folgen

Ihr Mitarbeiter ist auf Kundenbesuch und hat mit einem Steinchen, das sich in seinem Schuhprofil verhakt hat, an mehreren Stellen das Parkett des Kunden beschädigt. Die Kosten für Abschleifen und Neuversieglung des Parketts belaufen sich auf 1.920 €.

Betriebshaftpflicht individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Versicherungssumme und Einschlüsse zu Ihrem Betrieb passen, hängt von Branche, Tätigkeit und Risikoprofil ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen unsere Kunden über unseren Haftpflichtschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?
BetriebshaftpflichtSchutz vor Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Typisch für Handwerk, produzierendes Gewerbe, Hotel- und Gastronomiegewerbe.
BerufshaftpflichtSchutz vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte oder versäumte Beratung. Typisch für Anwälte, Architekten, Steuerberater.

Handwerk und Produktion

Wer im Handwerk, in der Produktion oder Gastronomie tätig ist, benötigt in der Regel eine Betriebshaftpflicht.

Beratung und Dienstleistung

Wer beratend tätig ist, benötigt zusätzlich in der Regel eine Berufshaftpflicht.

Kombination sinnvoll

Viele Unternehmen kombinieren beide Absicherungen für umfassenden Schutz.

Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Absicherungen sinnvoll sein.

VersicherungErgänzt die Betriebshaftpflicht durch
ProdukthaftpflichtAbsicherung von Schäden durch fehlerhafte Produkte
UmwelthaftpflichtAbsicherung von Umweltschäden
VermögensschadenhaftpflichtAbsicherung reiner Vermögensschäden
D&O-VersicherungAbsicherung von Geschäftsführern und Organen

Merksatz: So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der passende Versicherungsschutz.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Betriebshaftpflicht im Schadenfall

Ein Haftpflichtfall kann jeden Betrieb treffen. Wichtig ist, den Vorfall zeitnah zu melden. Ihre Betriebshaftpflicht begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Schaden melden

Sobald ein Vorfall bekannt wird:
  • Versicherer zeitnah informieren
  • Schadenhergang und Beweise dokumentieren

2. Prüfung des Anspruchs

Der Versicherer prüft Grund und Höhe:
  • Klärung, ob Ihr Unternehmen verantwortlich ist
  • Abgleich mit der vereinbarten Deckungssumme

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch nicht berechtigt:
  • Rechtliche Vertretung, notfalls vor Gericht
  • Übernahme der Verfahrenskosten

4. Regulierung berechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch berechtigt:
  • Entschädigungszahlung bis zur Deckungssumme
  • Abzug eines vereinbarten Selbstbehalts

5. Nachbereitung

Nach Abschluss des Falls:
  • Überprüfung interner Abläufe zur Risikominimierung
  • Dokumentation für künftige Fälle
Worauf achten

Worauf Sie bei der Betriebshaftpflicht achten sollten

So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz.

Deckungssumme prüfen

Wählen Sie eine Deckungssumme, die zum typischen Schadenpotenzial Ihrer Branche passt.

Mitarbeitende einschließen

Prüfen Sie, ob Schäden durch Mitarbeitende ebenfalls mitversichert sind.

Vermögensfolgeschäden einschließen

Prüfen Sie, ob auch Vermögensfolgeschäden aus Personen- oder Sachschäden mitversichert sind.

Selbstbehalt abwägen

Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, sollte aber tragbar bleiben.

Branchenspezifische Risiken

Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge berücksichtigt werden.

Kombination erwägen

Prüfen Sie, ob eine Kombination mit Berufs-, Produkt- oder Umwelthaftpflicht sinnvoll ist.

Beachtenswert!

So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz. Gerne ermitteln unsere Spezialisten Ihren individuellen Bedarf und stellen Ihnen einen passgenauen Versicherungsschutz zusammen.

Entscheidungshilfe

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die passende Deckungssumme hängt von Branche, Betriebsgröße und Kundenkreis ab.

FaktorFrage für die Beratung
BrancheWie hoch ist das typische Schadenpotenzial in Ihrer Branche?
KundenkontaktHaben Kunden regelmäßig Zutritt zu Ihrem Betriebsgelände?
MitarbeitendenzahlWie viele Mitarbeitende sollen als Erfüllungsgehilfen mitversichert werden?
SelbstbehaltWelcher Selbstbehalt ist für Ihr Unternehmen tragbar?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen

Die Betriebshaftpflicht des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften.

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie bei allen Fragen.

Individuelle Zusammenstellung

Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs.

Hochwertige Deckungskonzepte

Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten.

Top-Konditionen

Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Betriebshaftpflicht

Wer ist versichert

Es können versichert werden:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Betriebsinhaber
Was ist versichert

Je nach Umfang des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann, versichert. Sind Ihr Unternehmen, Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter tatsächlich für den Schaden verantwortlich und besteht die Verpflichtung zum Schadensersatz, so leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Obergrenze ist die vereinbarte Deckungssumme. Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge und Deckungssummen berücksichtigt werden.

Was ist nicht versichert
  • Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
Was wird gezahlt
  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, so wird dieser in Abzug gebracht.

Beachtenswert!

So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz. Gerne ermitteln unsere Spezialisten Ihren individuellen Bedarf und stellen Ihnen einen passgenauen Versicherungsschutz zusammen.

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert
Häufige Fragen

FAQ zur Betriebshaftpflichtversicherung

Jeder Unternehmer erwartet die beste Absicherung für seinen Betrieb. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb und den gesetzlichen Vertreter vor finanziellen Folgen, die aus der beruflichen Haftung erwachsen.

Versichert sind berechtigte Schadensersatzansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Die Betriebshaftpflicht schützt primär vor Personen- und Sachschäden. Die Berufshaftpflicht schützt dagegen vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte Beratung. Viele Unternehmen kombinieren beide.

Versichert werden können Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.

Nicht versichert sind Schäden, die Sie selbst erleiden (Eigenschaden), vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Gezahlt werden Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche sowie Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird in Abzug gebracht.

Ja, wenn Ihr Unternehmen, Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter für den Schaden verantwortlich sind und eine Schadensersatzpflicht besteht, leistet die Betriebshaftpflicht im vereinbarten Umfang.

Das hängt von Branche, Betriebsgröße und typischem Schadenpotenzial ab. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Höhe zu finden.

So unterschiedlich wie die Betriebsarten sind, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz. Besondere Risiken und Spezialfälle können über gesonderte Verträge berücksichtigt werden.

Häufig ergänzen Produkthaftpflicht, Umwelthaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung die Betriebshaftpflicht sinnvoll.
Selbstständige, Mittelständler, Industrieunternehmen: alle abgesichert!

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Betriebshaftpflicht passend zu Ihrer Branche auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.