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Individuell. Für jede Berufsgruppe
Keine Sorge um den Schadensersatz mit der Berufshaftpflicht – individuell abgestimmt auf Ihre Berufsgruppe, von Architekten über Steuerberater bis Unternehmensberater
Letztes Update: 15.09.2026
Bei der Berufshaftpflicht stehen die Vermögensschäden im Vordergrund. Damit auch Personen- und Sachschäden abgesichert sind, kombiniert man die Berufshaftpflicht häufig mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Je nach Ihrem Beruf stellen unsere Experten Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob durch Sonderkonzepte und Rabatte für Ihre Branche die Attraktivität des Angebotes zusätzlich gesteigert werden kann.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Für unter anderem folgende Berufe bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an.
Planungs- und Beratungsleistungen mit hohem Vermögensschadenrisiko.
Beratungs- und Bewertungsleistungen rund um Immobilien und Gutachten.
Beratungs- und Umsetzungsleistungen mit Risiko für Vermögensschäden beim Kunden.
Beratungsleistungen mit direktem Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen.
Kreativ- und Beratungsleistungen mit Haftungsrisiko gegenüber Auftraggebern.
Beratungs- und Vertretungsleistungen mit Vermögensschadenrisiko für Mitglieder.
| Kammerberuf | Hinweis |
|---|---|
| Notare | Gesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz der Mandanten |
| Rechtsanwälte | Gesetzliche Verpflichtung, oft als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet |
| Steuerberater | Gesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung |
| Wirtschaftsprüfer | Gesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung |
Die Berufshaftpflicht bietet in erster Linie Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde.
Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung, unwirksame Vertragsgestaltungen.
Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassene Beantragungen, Nichtweiterleitungen.
Als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Was ist nicht versichert: Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung sowie wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
Rechtsanwalt Herr Quentien hat bei einem seiner Mandanten angeblich einen Beratungsfehler begangen. Der Prozess wurde verloren; der Mandant macht Herrn Quentien für die Niederlage verantwortlich und verlangt Schadensersatz. Herr Quentien beruft sich darauf, das Vorgehen und den Prozess in enger Abstimmung mit dem Mandanten geführt und diesen über die möglichen Risiken im Vorfeld informiert zu haben. Da mehrere Gespräche mit dem Mandanten zu keiner gütlichen Einigung führten, übergibt Herr Quentien den Vorgang seiner Versicherung. Sollte er tatsächlich nachweislich einen Beratungsfehler begangen haben, so wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch erstatten. Sollte der Anspruch jedoch nicht bestehen, dann wird die Versicherung den Anspruch ablehnen und Herrn Quentien notfalls auch vor Gericht verteidigen.
Herr Wittmann war als Architekt mit der Planung, dem gesamten Genehmigungsverfahren und auch der Bauausführung eines Mehrfamilienhauses betreut. Ärgerlicherweise sind Herrn Wittmann Planungsfehler bei der Abdichtung der Kellerräume unterlaufen. Immer wieder stand der Keller unter Wasser und musste leergepumpt werden, weil von außen Grundwasser hereindrückte. Die Versicherung von Herrn Wittmann kommt für die entstandenen Schadenbeseitigungs- und Nachbesserungskosten auf.
Ihr Mitarbeiter ist auf einem Auswärtstermin zur Besprechung des Jahresabschlusses. Aus Versehen stößt er dabei die Kaffeekanne um und das heiße Gebräu ergießt sich über die teure Anzughose Ihres Mandanten. Dieser erleidet mittelschwere Verbrühungen und muss ärztlich behandelt werden. Die Anzughose ist zudem nicht mehr zu retten und muss ersetzt werden. Schmerzensgeld, Kosten der medizinischen Behandlung und Erstattung des Anzuges belaufen sich auf 6.300 €.
Welche Versicherungssumme und Einschlüsse zu Ihrem Beruf passen, hängt von Tätigkeit, Branche und Haftungsrisiko ab.
| Bereich | Worum geht es? |
|---|---|
| Berufshaftpflicht | Schutz vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte oder versäumte Beratung. Typisch für Anwälte, Architekten, Dolmetscher, Steuerberater, Treuhänder. |
| Betriebshaftpflicht | Schutz vor Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Typisch für Handwerk, produzierendes Gewerbe, Hotel- und Gastronomiegewerbe. |
Wer beratend tätig ist, benötigt in der Regel eine Berufshaftpflicht.
Wer im Handwerk, in der Produktion oder Gastronomie tätig ist, benötigt in der Regel eine Betriebshaftpflicht.
Um auch Personen- und Sachschäden abzusichern, wird die Berufshaftpflicht häufig mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert.
Je nach Unternehmensform und Position können weitere Absicherungen sinnvoll sein.
| Versicherung | Ergänzt die Berufshaftpflicht durch |
|---|---|
| Betriebshaftpflichtversicherung | Absicherung von Personen- und Sachschäden |
| D&O-Versicherung | Absicherung von Organen wie Geschäftsführern gegen Vermögensschadenansprüche |
Merksatz: Nicht die Berufsbezeichnung allein entscheidet über die passende Police, sondern die konkrete Tätigkeit und das damit verbundene Schadenpotenzial.
Individuell. Für jede Berufsgruppe – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.
Die Versicherungssumme sollte zum Schadenpotenzial Ihrer Tätigkeit passen.
Für Kammerberufe wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht eine gesetzliche Pflicht.
Prüfen Sie, ob auch Mitarbeitende als Erfüllungsgehilfen mitversichert sind.
Prüfen Sie, ob eine Kombination mit einer Betriebshaftpflicht sinnvoll ist.
Wissentliche Pflichtverletzungen und Veruntreuung sind grundsätzlich nicht versichert.
Prüfen Sie, ob für Ihre Branche Sonderkonzepte und Rabatte verfügbar sind.
Ein Muss für alle, die beratend tätig sind – wie z.B. Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und viele mehr.
Die passende Versicherungssumme hängt vom typischen Schadenpotenzial Ihrer Tätigkeit und Ihrem Kundenkreis ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Tätigkeit | Wie hoch ist das typische Schadenpotenzial in Ihrem Beruf? |
| Kundenkreis | Beraten Sie Privatpersonen oder Unternehmen mit höheren Vermögenswerten? |
| Gesetzliche Pflicht | Gilt für Ihren Beruf eine gesetzliche Mindestversicherungssumme? |
| Erfüllungsgehilfen | Wie viele Mitarbeitende sollen mitversichert werden? |
Die Berufshaftpflicht des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit persönlicher Beratung.
Der Begriff der Berufshaftpflicht wird häufig unterschiedlich verwendet und überschneidet sich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Für unter anderem folgende Berufe bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an:
Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung für eine Berufshaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe, in deren Zusammenhang oft der Begriff der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verwendet wird:
Die Berufshaftpflicht bietet in erster Linie Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind
Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:
Berufshaftpflicht passend zu Ihrer Tätigkeit auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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