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Unfälle passieren öfter als man denkt!
Der kluge Arbeitgeber baut vor: Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr, auch im privaten Bereich
Letztes Update: 15.09.2026
Wie die betriebliche Altersvorsorge stellt auch die betriebliche Unfallversicherung ein ideales Mittel dar, um Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und Ihre Attraktivität gegenüber dem Wettbewerber zu steigern.
Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Gut. Auch in Ihrem Unternehmen ist ein Unfall schnell passiert.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Die Bausteine und Versicherungssummen können frei gewählt werden, ebenso die Personen oder Personengruppen.
Auch der Inhaber selbst kann mitversichert werden.
Angehörige, die im Betrieb mitarbeiten, sind versicherbar.
Je nach Tarif auch Kinder mitversicherbar.
Gewerbliche Arbeitnehmer sind ebenfalls versicherbar.
Auch Auszubildende können eingeschlossen werden.
Auch Minijobber können mitversichert werden.
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Beitragsvorteil | Der Beitrag im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als bei Einzelverträgen |
| Mitarbeiterbindung | Übernahme der Beiträge als zusätzliche Sozialleistung bindet Mitarbeiter ans Unternehmen |
| Gestaltungsmöglichkeiten | Mitarbeiter können die Beiträge auch aus dem Arbeitslohn finanzieren |
Wie in einem Baukasten können verschiedene Leistungsbausteine kombiniert werden.
Kapitalzahlung in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad.
Monatliche Rente sowie Tagegeld während des stationären Aufenthalts.
Auszahlung bei Tod sowie Übernahme von Bergungskosten.
Steuerliche Behandlung: Für Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben. Für Arbeitnehmer richtet sich die Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist.
Herr Loweg ist leitender Angestellter eines Installateurs in Berlin. Auf einer nicht enden wollenden Großbaustelle soll er sich vom Baufortschritt ein Bild vor Ort machen. Plötzlich löst sich ein gerade zur Montierung angebrachtes Teil einer Klimaanlage vom Haken und stürzt zu Boden. Von einem Warnruf gewarnt, kann Herr Loweg noch im letzten Moment zur Seite ausweichen. Dennoch trifft ihn das Teil der Klimaanlage und zerschmettert ihm die rechte Schulter. Im Rahmen der über seinen Arbeitgeber abgesicherten Unfallversicherung erhält er einen nicht unerheblichen Schadensersatz.
Welche Bausteine zu Ihrem Unternehmen passen, hängt von Belegschaftsstruktur und Risikoprofil ab.
Für Arbeitgeber sind die Beiträge einer betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben. Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht.
Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind zunächst nicht zu versteuern. Eine Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. mit Pauschalversteuerung. Eine Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.
Die Unfallrente ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne können wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater herstellen.
| Versicherung | Ergänzt die betriebliche Unfallversicherung durch |
|---|---|
| Betriebliche Altersvorsorge | Ergänzende Rente oder Kapitalleistung im Alter |
| Betriebliche Krankenversicherung | Zusätzlicher Gesundheitsschutz für Mitarbeiter |
Unfälle passieren öfter als man denkt – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.
Kombinieren Sie Invaliditätsleistung, Unfallrente und weitere Bausteine nach Bedarf.
Ein Gruppenvertrag ist deutlich günstiger als Einzelverträge für Mitarbeiter.
Legen Sie fest, ob auch Angehörige oder geringfügig Beschäftigte mitversichert werden sollen.
Klären Sie mit dem Steuerberater, ob ein Direktanspruch sinnvoll ist.
Entscheiden Sie, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Beiträge trägt.
Achten Sie darauf, dass der Schutz rund um die Uhr, auch privat, gilt.
Günstiger Unfallversicherungsschutz für Sie selbst und Ihre Mitarbeiter. Weltweiter Schutz, nicht nur während der Arbeitszeit. Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer direkt bezahlt werden.
Die passende Kombination hängt von Branche, Belegschaft und Risikoprofil ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Personenkreis | Sollen alle Mitarbeiter oder nur bestimmte Gruppen eingeschlossen werden? |
| Beitragsfinanzierung | Trägt der Arbeitgeber die Beiträge oder der Arbeitnehmer? |
| Leistungsbausteine | Welche Bausteine wie Invaliditätsleistung oder Unfallrente sind gewünscht? |
| Steuerliche Gestaltung | Soll ein Direktanspruch für die Mitarbeiter eingeräumt werden? |
Die betriebliche Unfallversicherung des VWA verbindet günstige Gruppentarife mit persönlicher Beratung.
Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.
Beitragsvorteil: Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.
Mitarbeiterbindung: Dadurch, dass Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, bieten Sie zusätzliche Sozialleistungen und werden Ihre Mitarbeiter enger an Ihr Unternehmen binden.
Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz.
Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:
Ohne Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Mit Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.
Ausnahme ist die Unfallrente: Sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne können wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater herstellen.
Betriebliche Unfallversicherung passend zu Ihrem Unternehmen auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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