VWA

154 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

betriebliche Unfallversicherung

Unfälle passieren öfter als man denkt!

Betriebliche Unfallversicherung für Mitarbeiter

Der kluge Arbeitgeber baut vor: Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr, auch im privaten Bereich

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Unfälle passieren öfter als man denkt!

Warum jedes Unternehmen eine betriebliche Unfallversicherung anbieten sollte

Bei Arbeitsunfällen fängt die gesetzliche Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unglücks oft nur unzureichend auf. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr weltweit – genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.
VWA-Betriebliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter

1. Arbeitsunfälle

Ein herabfallendes Bauteil kann schwere Verletzungen verursachen.
Die betriebliche Unfallversicherung zahlt einen Schadensersatz im vereinbarten Umfang.

2. Unfälle in der Freizeit

Die meisten Unfälle passieren privat, nicht im Betrieb.
Der Schutz gilt weltweit, rund um die Uhr, auch außerhalb der Arbeitszeit.

3. Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung reicht oft nicht aus, um die finanziellen Folgen abzufedern.
Die betriebliche Unfallversicherung schließt genau diese Lücke.

4. Fehlende Mitarbeiterbindung

Ohne Zusatzleistungen wandern gute Mitarbeiter leichter zur Konkurrenz ab.
Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge und bindet Mitarbeiter enger ans Unternehmen.

5. Teure Einzelverträge

Einzelverträge für Mitarbeiter sind unnötig teuer.
Eine Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als Einzelverträge.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der betrieblichen Unfallversicherung des VWA.
› Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
VWA-Betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter

Wie die betriebliche Altersvorsorge stellt auch die betriebliche Unfallversicherung ein ideales Mittel dar, um Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und Ihre Attraktivität gegenüber dem Wettbewerber zu steigern.

Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Gut. Auch in Ihrem Unternehmen ist ein Unfall schnell passiert.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht betriebliche Unfallversicherung

  • Günstiger Unfallversicherungsschutz für Sie selbst und Ihre Mitarbeiter
  • Weltweiter Schutz, nicht nur während der Arbeitszeit
  • Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer direkt bezahlt werden

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
  • Nur Produkte mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sehr günstige Beiträge
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Wer kann versichert werden?

Die Bausteine und Versicherungssummen können frei gewählt werden, ebenso die Personen oder Personengruppen.

Firmeninhaber

Auch der Inhaber selbst kann mitversichert werden.

Mitarbeitende Angehörige

Angehörige, die im Betrieb mitarbeiten, sind versicherbar.

Sonstige Angehörige

Je nach Tarif auch Kinder mitversicherbar.

Arbeiter

Gewerbliche Arbeitnehmer sind ebenfalls versicherbar.

Auszubildende

Auch Auszubildende können eingeschlossen werden.

Geringfügig Beschäftigte

Auch Minijobber können mitversichert werden.

Risikolage in der Praxis

Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung

VorteilBeschreibung
BeitragsvorteilDer Beitrag im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als bei Einzelverträgen
MitarbeiterbindungÜbernahme der Beiträge als zusätzliche Sozialleistung bindet Mitarbeiter ans Unternehmen
GestaltungsmöglichkeitenMitarbeiter können die Beiträge auch aus dem Arbeitslohn finanzieren
 
 
Welche Leistungen können versichert werden

Wie ein Baukasten zusammensetzbar

Wie in einem Baukasten können verschiedene Leistungsbausteine kombiniert werden.

Invaliditätsleistung

Kapitalzahlung in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad.

Unfallrente & Krankenhaustagegeld

Monatliche Rente sowie Tagegeld während des stationären Aufenthalts.

Todesfallleistung & Bergungskosten

Auszahlung bei Tod sowie Übernahme von Bergungskosten.

Steuerliche Behandlung: Für Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben. Für Arbeitnehmer richtet sich die Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiel betriebliche Unfallversicherung

Klimaanlage im freien Fall

Herr Loweg ist leitender Angestellter eines Installateurs in Berlin. Auf einer nicht enden wollenden Großbaustelle soll er sich vom Baufortschritt ein Bild vor Ort machen. Plötzlich löst sich ein gerade zur Montierung angebrachtes Teil einer Klimaanlage vom Haken und stürzt zu Boden. Von einem Warnruf gewarnt, kann Herr Loweg noch im letzten Moment zur Seite ausweichen. Dennoch trifft ihn das Teil der Klimaanlage und zerschmettert ihm die rechte Schulter. Im Rahmen der über seinen Arbeitgeber abgesicherten Unfallversicherung erhält er einen nicht unerheblichen Schadensersatz.

Betriebliche Unfallversicherung individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Bausteine zu Ihrem Unternehmen passen, hängt von Belegschaftsstruktur und Risikoprofil ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen unsere Kunden über unseren Schutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Steuerliche Behandlung

Steuerliche Behandlung von betrieblicher Unfallversicherung

Für Arbeitgeber sind die Beiträge einer betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben. Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht.

Ohne Direktanspruch

Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind zunächst nicht zu versteuern. Eine Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Mit Direktanspruch

Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. mit Pauschalversteuerung. Eine Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.

Ausnahme Unfallrente

Die Unfallrente ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne können wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater herstellen.

Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

VersicherungErgänzt die betriebliche Unfallversicherung durch
Betriebliche AltersvorsorgeErgänzende Rente oder Kapitalleistung im Alter
Betriebliche KrankenversicherungZusätzlicher Gesundheitsschutz für Mitarbeiter
Ablauf im Schadenfall

So hilft die betriebliche Unfallversicherung im Schadenfall

Ein Unfall kann jeden Mitarbeiter treffen. Wichtig ist, den Unfall zeitnah zu melden. Die betriebliche Unfallversicherung begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Unfall melden

Sobald ein Unfall passiert ist:
  • Versicherer zeitnah informieren
  • Ärztliche Erstversorgung dokumentieren lassen

2. Prüfung des Anspruchs

Der Versicherer prüft:
  • Feststellung des Invaliditätsgrades
  • Zuordnung zum betrieblichen oder privaten Bereich

3. Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Wo die gesetzliche Kasse nicht ausreicht:
  • Ergänzende Leistungen der betrieblichen Unfallversicherung
  • Auch bei Freizeitunfällen greift der Schutz

4. Auszahlung der Leistung

Je nach Vertrag:
  • Auszahlung der Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
  • Beginn einer vereinbarten Unfallrente

5. Nachbereitung

Nach Abschluss der Regulierung:
  • Steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater klären
  • Dokumentation für künftige Fälle
Worauf achten

Worauf Sie bei der betrieblichen Unfallversicherung achten sollten

Unfälle passieren öfter als man denkt – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.

Bausteine passend wählen

Kombinieren Sie Invaliditätsleistung, Unfallrente und weitere Bausteine nach Bedarf.

Gruppenvertrag nutzen

Ein Gruppenvertrag ist deutlich günstiger als Einzelverträge für Mitarbeiter.

Personenkreis festlegen

Legen Sie fest, ob auch Angehörige oder geringfügig Beschäftigte mitversichert werden sollen.

Steuerliche Gestaltung klären

Klären Sie mit dem Steuerberater, ob ein Direktanspruch sinnvoll ist.

Beitragsfinanzierung festlegen

Entscheiden Sie, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Beiträge trägt.

Weltweiten Schutz sicherstellen

Achten Sie darauf, dass der Schutz rund um die Uhr, auch privat, gilt.

Kurzübersicht betriebliche Unfallversicherung

Günstiger Unfallversicherungsschutz für Sie selbst und Ihre Mitarbeiter. Weltweiter Schutz, nicht nur während der Arbeitszeit. Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer direkt bezahlt werden.

Entscheidungshilfe

Welche Bausteine sind sinnvoll?

Die passende Kombination hängt von Branche, Belegschaft und Risikoprofil ab.

FaktorFrage für die Beratung
PersonenkreisSollen alle Mitarbeiter oder nur bestimmte Gruppen eingeschlossen werden?
BeitragsfinanzierungTrägt der Arbeitgeber die Beiträge oder der Arbeitnehmer?
LeistungsbausteineWelche Bausteine wie Invaliditätsleistung oder Unfallrente sind gewünscht?
Steuerliche GestaltungSoll ein Direktanspruch für die Mitarbeiter eingeräumt werden?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeiter

Die betriebliche Unfallversicherung des VWA verbindet günstige Gruppentarife mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften.

Hochwertige Deckungskonzepte

Nur Produkte mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten.

Sehr günstige Beiträge

Attraktive Konditionen im Rahmen von Gruppenverträgen.

Individuelle Beratung

Gerne finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

Ein optimales Verhältnis von Schutz und Beitrag.
Originale Leistungsangaben

Umfang der betrieblichen Unfallversicherung

Wer kann versichert werden
  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • Sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte
Was ist versichert

Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.

Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung

Beitragsvorteil: Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.

Mitarbeiterbindung: Dadurch, dass Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, bieten Sie zusätzliche Sozialleistungen und werden Ihre Mitarbeiter enger an Ihr Unternehmen binden.

Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz.

Welche Leistungen können versichert werden

Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Todesfallleistung
  • Bergungskosten
  • etc.
Steuerliche Behandlung von betrieblicher Unfallversicherung
  • Für Arbeitgeber sind die Beiträge einer betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben*
  • Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht*

Ohne Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Mit Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.

Ausnahme ist die Unfallrente: Sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne können wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater herstellen.

Häufige Fragen

FAQ zur betrieblichen Unfallversicherung

Sie schützt Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr weltweit, auch im privaten Bereich – genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.

Versichert werden können Firmeninhaber, mitarbeitende Angehörige, sonstige Angehörige wie Kinder (je nach Tarif), Arbeiter, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag.

Wie in einem Baukasten sind u.a. Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung und Bergungskosten kombinierbar.

Der Arbeitgeber kann die Beiträge übernehmen, um Mitarbeiter zu binden, oder die Mitarbeiter finanzieren die Beiträge selbst aus dem Arbeitslohn und profitieren dabei von den günstigeren Gruppenkonditionen.

Für Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben. Für Arbeitnehmer hängt die Behandlung davon ab, ob ein Direktanspruch auf die Leistung besteht.

Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind zunächst nicht zu versteuern. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. mit Pauschalversteuerung möglich.

Die Unfallrente ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern – unabhängig von Direktanspruch oder nicht.

Häufig ergänzen betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung die betriebliche Unfallversicherung sinnvoll.
Unfälle passieren öfter als man denkt!

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Betriebliche Unfallversicherung passend zu Ihrem Unternehmen auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.