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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Wer entscheidet, haftet

D&O-Versicherung für Geschäftsführer

Damit Manager auch zukünftig unbefangen entscheiden können – die D&O-Versicherung springt ein, wenn Sie als versicherte Person einen Vermögensschaden verursacht haben und dafür haftbar gemacht werden

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Wer entscheidet, haftet

Warum jede Führungskraft eine D&O-Versicherung braucht

Führungskräfte treffen Tag für Tag weitreichende Entscheidungen. Stellt sich eine getroffene Entscheidung als fehlerhaft heraus, gehen die so verursachten Schäden oft und schnell in die Millionenhöhe – Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände haften dann persönlich und vollumfänglich, auch mit ihrem Privatvermögen.
VWA-D&O-Versicherung für Manager und Führungskräfte

1. Fehlerhafte Investitionsentscheidungen

Eine zu früh getroffene oder unzureichend recherchierte Kaufentscheidung kann teure Nachbesserungen verursachen.
Die D&O prüft und reguliert berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.

2. Unzureichende Bonitätsprüfung

Ein insolventer Geschäftspartner kann zu erheblichen Vermögensschäden führen.
Auch daraus entstehende Ansprüche können versichert sein, sofern vereinbart.

3. Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen

Geschäftsführer und Vorstände haften vollumfänglich, auch privat.
Die D&O schützt Ihr persönliches Vermögen vor solchen Ansprüchen.

4. Ansprüche von Gesellschaftern

Auch die eigenen Gesellschafter können Regressansprüche geltend machen.
Spezialisierte Anwälte prüfen den Anspruch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

5. Reputationsschäden

Ein Vorwurf allein kann bereits der beruflichen Reputation schaden.
Beratung durch spezialisierte Anwälte hilft, das Ansehen der versicherten Person zu schützen.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der D&O-Versicherung des VWA.
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VWA-D&O-Versicherung

D&O-Versicherung für Manager und Führungskräfte

Ein unbefangenes Arbeiten mit einem solchen Risikopotenzial im Nacken ist nur schwerlich vorstellbar. Eine D&O-Versicherung springt daher dann ein, wenn Sie als versicherte Person einen Vermögensschaden verursacht haben und dafür haftbar gemacht werden.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht D&O

  • Wichtig für Manager, Führungskräfte und deren Kontrollorgane
  • Zum Schutz vor den finanziellen Folgen Ihrer Fehlentscheidungen
  • Damit Sie auch weiterhin unbefangen Entscheidungen treffen können

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften und Tarifen
  • Maßgeschneiderte Lösungen anhand Ihrer Funktion und Ihres Risikoprofils
  • Schnelle und professionelle Hilfe im Schadensfall
Leistungsbild

Wer ist versicherbar?

Versicherbar sind Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Kontrollorgane sowie weitere Personen.

GmbH-Geschäftsführer

Mitglieder der geschäftsführenden Organe.

Vorstand

Ebenfalls Mitglied der geschäftsführenden Organe.

Generalbevollmächtigte

Auch sie zählen zu den geschäftsführenden Organen.

Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Kuratorium

Mitglieder der Kontrollorgane.

Prokuristen

Zählen zu den sonstigen versicherbaren Personen.

Leitende Angestellte

Ebenfalls zu den sonstigen versicherbaren Personen zählend.

Risikolage in der Praxis

Was ist versichert

AspektRegelung
VermögensschadenVersicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht wird
Pflicht-SelbstbehaltVorstandsmitglieder tragen seit 01.07.2010 einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. dem 1,5-fachen ihres Jahresbruttofestbezuges (lt. VorstAG)
GeltungsbereichDer Versicherungsschutz gilt weltweit
 
 
Was leistet die D&O-Versicherung

Leistungen im Ernstfall

Beratung durch spezialisierte Anwälte zum Schutze Ihrer beruflichen Reputation sowie alle erforderlichen und angemessenen Gebühren und Ausgaben.

Schadenabwehr

Den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern.

Schadensersatz

Berechtigte Ansprüche zu befriedigen.

Anwaltliche Beratung

Beratung durch spezialisierte Anwälte zum Schutze Ihrer beruflichen Reputation.

Was ist nicht versichert: Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele D&O-Versicherung

Beim nächsten Mal lieber intensiver recherchieren!

Mit seinen 37 Jahren gilt Herr Lautenbächle in der Branche als ein eher junger Geschäftsführer. Dennoch haben seine bisherigen Erfolge alle Kritiker zum Schweigen gebracht. Bei der neuen EDV-Anlage soll er nun aber einen kapitalen Bock geschossen haben. Da im Vorfeld nur unzureichend Informationen über den Kauf der neuen EDV-Anlage eingeholt wurden, fällte Herr Lautenbächle die Kaufentscheidung angeblich viel zu früh. Jetzt, während der Implementierungsphase, kommen erhebliche und kostenträchtige Nachbesserungen auf die Firma zu. Einer der Gesellschafter verlangt nun den Großteil dieser Kosten von Herrn Lautenbächle zurück. Die Forderung beläuft sich auf nicht unerhebliche 48.000 €.

Wenn Insolvenz des Abnehmers auch zu Ihrem Fiasko wird

Die Geschäftsführerin des mittelständischen Unternehmens Feinnagel aus dem Bereich der Holzverarbeitung hatte den Großauftrag über 2.000 Badezimmer-Designer-Waschtische von einem dänischen Händler erhalten. Das Auftragsvolumen betrug 800.000 € und termingerecht wurden die ersten 500 Waschtische ausgeliefert. Da eine Zahlung des Rechnungsbetrages aber ausblieb, wurde der Produktionsprozess gestoppt. Kurz darauf erfolgte die Nachricht, der dänische Händler habe Insolvenz angemeldet. Schnell hatte ein wenig erfreuter Gesellschafter die Schuldige identifiziert. Angeblich hatte die Geschäftsführerin nur unzureichend die Bonität des Händlers überprüft. Durch ihr fahrlässiges Handeln sei der Firma Feinnagel nun ein Schaden in Höhe von ca. 200.000 € entstanden.

D&O individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Deckungssumme zu Ihrer Funktion passt, hängt von Verantwortungsbereich und Unternehmensgröße ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen unsere Kunden über unseren Schutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

D&O-Selbstbehaltsversicherung

Der Gesetzgeber hat einen Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von AGs festgelegt. Hier entsteht oft eine Deckungslücke, vor der es sich zu schützen gilt.

Anstellungsvertragsrechtsschutz

Rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten rund um den eigenen Anstellungsvertrag.

Berufsunfähigkeitsvorsorge

Ergänzt die D&O um eine Absicherung des persönlichen Einkommens.

Weitere Absicherungen

Zusammenspiel mit anderen Versicherungen

VersicherungErgänzt die D&O durch
RechtsschutzversicherungRechtliche Unterstützung im Streitfall
BerufshaftpflichtversicherungAbsicherung von Vermögensschäden aus Beratung

Merksatz: Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften und Tarifen mit maßgeschneiderten Lösungen anhand Ihrer Funktion und Ihres Risikoprofils.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre D&O-Versicherung im Schadenfall

Ein Haftungsvorwurf kann jede Führungskraft treffen. Wichtig ist, den Fall dem Versicherer zeitnah zu melden. Ihre D&O begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Anspruch melden

Sobald ein Vorwurf erhoben wird:
  • Versicherer zeitnah informieren
  • Keine eigenständige Schuldanerkennung

2. Prüfung durch Spezialisten

Der Versicherer prüft:
  • Grund und Höhe des geltend gemachten Vermögensschadens
  • Ob ein wissentlicher Pflichtverstoß vorliegt

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch nicht berechtigt:
  • Rechtliche Vertretung durch spezialisierte Anwälte
  • Übernahme der Kosten für die Rechtsverteidigung

4. Regulierung berechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch berechtigt:
  • Zahlung des Schadensersatzes im vereinbarten Umfang
  • Berücksichtigung eines etwaigen Pflicht-Selbstbehalts

5. Nachbereitung

Nach Abschluss des Falls:
  • Überprüfung interner Entscheidungsprozesse
  • Schutz und Wiederherstellung der beruflichen Reputation
Worauf achten

Worauf Sie bei der D&O-Versicherung achten sollten

Wer entscheidet, haftet – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.

Versicherungssumme prüfen

Wählen Sie eine Summe, die zum Schadenpotenzial Ihrer Entscheidungen passt.

Selbstbehalt einkalkulieren

Prüfen Sie eine D&O-Selbstbehaltsversicherung zur Schließung der Deckungslücke.

Weltweite Geltung sicherstellen

Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz auch international greift.

Alle Organe berücksichtigen

Auch Aufsichtsrat, Prokuristen und leitende Angestellte können mitversichert werden.

Ausschlüsse kennen

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind grundsätzlich nicht versichert.

Anstellungsvertrag prüfen

Ein zusätzlicher Anstellungsvertragsrechtsschutz kann sinnvoll sein.

Kurzübersicht D&O

Wichtig für Manager, Führungskräfte und deren Kontrollorgane. Zum Schutz vor den finanziellen Folgen Ihrer Fehlentscheidungen. Damit Sie auch weiterhin unbefangen Entscheidungen treffen können.

Entscheidungshilfe

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die passende Summe hängt von Ihrer Funktion, Verantwortung und dem Umsatz des Unternehmens ab.

FaktorFrage für die Beratung
FunktionSind Sie Geschäftsführer, Vorstand oder Mitglied eines Kontrollorgans?
UnternehmensgrößeWie hoch ist Umsatz und Bilanzsumme des Unternehmens?
SelbstbehaltIst bei Ihnen der gesetzliche Pflicht-Selbstbehalt für Vorstände relevant?
Internationale TätigkeitSind Sie international tätig und benötigen weltweiten Versicherungsschutz?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidungen

Die D&O-Versicherung des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften und Tarifen.

Maßgeschneiderte Lösungen

Anhand Ihrer Funktion und Ihres Risikoprofils.

Schnelle Hilfe im Schadensfall

Schnelle und professionelle Hilfe im Schadensfall.

Individuelle Beratung

Gerne finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Sie.

Weltweiter Schutz

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der D&O-Versicherung

Wer ist versicherbar

Mitglieder der geschäftsführenden Organe:

  • GmbH-Geschäftsführer
  • Vorstand
  • Generalbevollmächtigte

Mitglieder der Kontrollorgane:

  • Aufsichtsrat
  • Verwaltungsrat
  • Beirat oder
  • Kuratorium

Sonstige Personen:

  • Prokuristen
  • Leitende Angestellte
Was ist versichert
  • Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Person für einen Vermögensschaden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht, ersatzpflichtig gemacht wird
  • Auch Vorstandsmitglieder tragen seit 01.07.2010 einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. dem 1,5-fachen ihres Jahresbruttofestbezuges (lt. Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG))
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit
Was ist nicht versichert
  • Vorsatz
  • Wissentliche Pflichtverletzung
  • Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind
Was leistet die D&O-Versicherung
  • Beratung durch spezialisierte Anwälte zum Schutze Ihrer beruflichen Reputation
  • Alle erforderlichen und angemessenen Gebühren und Ausgaben um: den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern; berechtigte Ansprüche zu befriedigen (Schadensersatz)
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert

D&O-Selbstbehaltsversicherung (der Gesetzgeber hat einen Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von AGs festgelegt. Hier entsteht oft eine Deckungslücke, vor der es sich zu schützen gilt)
Anstellungsvertragsrechtsschutz

Häufige Fragen

FAQ zur D&O-Versicherung

Sie schützt Führungskräfte, wenn eine getroffene Entscheidung sich als fehlerhaft herausstellt und daraus ein Vermögensschaden entsteht, für den die Person haftbar gemacht wird.

Mitglieder der geschäftsführenden Organe (GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte), Mitglieder der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Kuratorium) sowie Prokuristen und leitende Angestellte.

Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit ihrer versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht wird. Der Schutz gilt weltweit.

Vorstandsmitglieder tragen seit 01.07.2010 einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, maximal dem 1,5-fachen ihres Jahresbruttofestbezuges, gemäß VorstAG.

Nicht versichert sind Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung sowie Schäden, die bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Beratung durch spezialisierte Anwälte zum Schutz der beruflichen Reputation sowie die Übernahme erforderlicher Gebühren und Ausgaben zur Schadenabwehr oder zur Befriedigung berechtigter Ansprüche.

Sie schließt die Deckungslücke, die durch den gesetzlichen Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von AGs entsteht.

Es zeigt, wie eine unzureichend recherchierte Kaufentscheidung zu erheblichen Nachbesserungskosten führen kann, für die ein Gesellschafter den Geschäftsführer persönlich in Regress nimmt.

Es zeigt, wie eine unzureichende Bonitätsprüfung eines Geschäftspartners bei dessen Insolvenz zu einem erheblichen Vermögensschaden führen kann, für den die Geschäftsführerin haftbar gemacht wird.

Häufig ergänzen D&O-Selbstbehaltsversicherung und Anstellungsvertragsrechtsschutz die D&O-Versicherung sinnvoll.
Wer entscheidet, haftet

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D&O-Versicherung passend zu Ihrer Funktion auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.