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Starkes Bauwerk. Starke Basis. Starke Versicherung
Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt die Basis Ihres Unternehmens – vor den finanziellen Folgen von Feuer, Sturm und vielem mehr
Letztes Update: 15.09.2026
Kommt Ihr Firmengebäude zu Schaden, so hat dies schnell auch Auswirkungen auf den täglichen Betrieb. Umso wichtiger, dass Sie hier im Vorfeld vorsorgen und sich um ein geeignetes Gesamtkonzept kümmern, das sowohl leistungsstark als auch kostengünstig ist.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Versichert ist Ihr Betriebsgebäude inkl. der durch Sie als Eigentümer eingebrachten Einbauten.
Das Gebäude selbst ist Kern der Versicherung.
Fest eingebaute technische Anlagen sind mitversichert.
Auch fest eingebaute Böden zählen zum versicherten Gebäudebestandteil.
Fest installierte Maschinen können Teil der Gebäudeversicherung sein.
Fest verlegte elektrische Anlagen sind mitversichert.
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Einzelpositionen im Vertrag namentlich genannt werden.
| Gefahr | Hinweis |
|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion – Grunddeckung |
| Leitungswasser | Rohrbruch, Frostschäden an Rohren – Grunddeckung |
| Sturm/Hagel | Grunddeckung |
| Elementarschäden | Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck – zusätzlich versicherbar |
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Vorsatz sowie Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen und Kernenergie.
Nutzwärmeschäden und Sengschäden sind nicht versichert.
Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser sowie durch Schwamm oder Regenwasser aus Fallrohren sind ausgeschlossen.
Sturm und Elementar: Schäden durch Sturmflut und Lawinen sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen.
In der Schreinerei Zünftig gibt es einen Kurzschluss in einer Kreissäge. Das dadurch entstehende Feuer springt auf die Holzreste über und von dort aus schnell auf die gesamte Schreinerei und das Betriebsgebäude. Es ist grausam mit anzusehen, aber auch die eilig herbeigerufene Feuerwehr kann den Brand nicht eindämmen, der Betrieb brennt bis auf die Grundmauern nieder.
Das Firmengebäude wurde zwar erst vor 12 Jahren neu gebaut. Doch jetzt gibt es einen Wasserschaden. Ein Zuleitungsrohr für die Mitarbeiterduschen auf der ersten Etage ist undicht. Aufgefallen ist dies nur, weil es plötzlich von der Decke des darunter liegenden Aufenthaltsraumes tropfte. Mittels Leckortung ist das defekte Rohr schnell gefunden und wird ausgetauscht. Neben der Neuverfliesung der Duschräume muss auch der Aufenthaltsraum neu gestrichen werden.
Durch die tagelangen Regenfälle ist das Grundwasser gestiegen und der Fluss über die Ufer getreten. Das angrenzende Firmengrundstück wurde überschwemmt und in der Produktionshalle, wo normalerweise die Gabelstapler fahren, kann man nun mit dem Boot anlegen. Auch der Keller ist vollgelaufen und das Wasser hat die Heizungsanlage beschädigt. Die anschließenden Trocknungsarbeiten werden sich über Wochen hinziehen.
Welche Versicherungssumme und Bausteine zu Ihrem Gebäude passen, hängt von Bauart, Alter und Standort ab.
Wiederherstellung von versicherten Gebäuden.
Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen.
Entsorgung von Gebäudeteilen, z.B. gelten Teile nach einem Brand oft als Sondermüll.
Je nach Betrieb können weitere Absicherungen sinnvoll sein.
| Versicherung | Ergänzt die Gebäudeversicherung durch |
|---|---|
| Inhaltsversicherung | Absicherung von Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten |
| Maschinenversicherung | Zusätzliche Absicherung technischer Anlagen |
| Rechtsschutzversicherung | Rechtliche Unterstützung im Streitfall |
| Schlüsselkraftversicherung | Absicherung des Ausfalls wichtiger Mitarbeitender |
Merksatz: Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar – wichtig ist ein leistungsstarkes und zugleich kostengünstiges Gesamtkonzept.
Starkes Bauwerk, starke Basis – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.
Eine korrekte Einwertung verhindert Unterversicherung im Schadenfall.
Prüfen Sie, ob Überschwemmung, Erdbeben und weitere Elementarschäden mitversichert werden sollen.
Wichtige Einzelpositionen sollten im Vertrag namentlich genannt werden.
Prüfen Sie eine Kombination mit der Betriebseinrichtungsversicherung.
Vorsatz, Kriegsereignisse und Kernenergie sind grundsätzlich nicht versichert.
Lassen Sie Versicherungssumme und Bausteine regelmäßig überprüfen.
Absicherung für Ihre Immobilie. Beugt existenzgefährdenden Folgen von Schäden an Ihrem Gebäude vor. Schutz, wenn unvorhergesehene Einflüsse wie z.B. Brand, Wassereinbrüche oder auch Sturmschäden Ihre Immobilie beschädigen.
Die passende Summe hängt vom Wert und Alter Ihres Gebäudes sowie den gewünschten Zusatzbausteinen ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Gebäudewert | Wie hoch ist der aktuelle Wiederaufbauwert Ihres Betriebsgebäudes? |
| Standort | Besteht ein erhöhtes Risiko für Überschwemmung oder andere Elementarschäden? |
| Einbauten | Welche Einbauten wie Klima-, Heizungsanlagen oder stationäre Maschinen sollen benannt werden? |
| Zusatzbausteine | Sollen Elementarschäden zusätzlich eingeschlossen werden? |
Die Gebäudeversicherung des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl mit persönlicher Beratung.
Versichert ist Ihr Betriebsgebäude inkl. der durch Sie als Eigentümer eingebrachten Einbauten wie z.B. Klima- und Heizungsanlage, festverlegte Fußböden, stationäre Maschinen und elektrische Anlagen. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Einzelpositionen im Vertrag namentlich genannt werden und müssen selbstverständlich in der Versicherungssumme mit enthalten sein.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die Konzepte der VWA GmbH für Firmengebäude beinhalten grundsätzlich die Gefahren:
Zusätzlich versicherbar sind:
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse sind:
In der Feuerversicherung:
In der Leitungswasserversicherung:
In der Sturmversicherung:
In der Elementarschadenversicherung:
Gebäudeversicherung passend zu Ihrem Firmengebäude auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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