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Unterbrechung ohne Untergang
Die Ertragsausfallversicherung deckt laufende Kosten und entgangene Gewinne, wenn der Praxisbetrieb infolge einer Zerstörung oder Beschädigung teilweise oder komplett stillsteht
Letztes Update: 15.09.2026
Ein Wasserschaden, ein verheerender Brand oder schwerer Diebstahl – für die plötzliche Unterbrechung oder gar Stilllegung Ihres alltäglichen Praxisbetriebes kann es viele Ursachen geben. Als wären Beschädigung oder Verlust Ihres Inventars nicht schon Ärgernis genug! Durch laufende Kosten wie Mieten und Löhne, Gewinnverluste und längerfristige Patientenabwanderungen kann an dieser Stelle aus einem lästigen Vorfall schnell ein kapitaler Kahlschlag für Ihre Praxis werden.
Genau für diese Fälle bietet die VWA GmbH eine Ertragsausfallversicherung an, die Ihre durch den schädigenden Vorfall entstandenen Kosten und Gewinnausfälle ausgleicht und Ihnen in der Überbrückungsphase ein stabiles finanzielles Rückgrat ist.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Je nach Bedürfnis können Leistungen an Ihren Versicherungsschutz angepasst werden, die durch folgende Ereignisse entstehen.
Brand, Blitzschlag, Explosion.
Inklusive Vandalismus und Raub.
Schäden durch austretendes Leitungswasser.
Witterungsbedingte Schäden am Praxisbetrieb.
Rückstau durch Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen.
Streik, Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall.
| Ursache | Typischer Ablauf | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigen Praxisräume und Technik. | Wochenlanger Praxisstillstand bis zur Wiederherstellung |
| Leitungswasser | Eine geplatzte Wasserleitung durchnässt Räume, Geräte und Inventar. | Trockenlegung und Renovierung über Wochen bis Monate |
| Einbruchdiebstahl | Diebe entwenden Equipment, Technik oder wertvolles Material aus der Praxis. | Betriebsunterbrechung bis zur Ersatzbeschaffung |
| Sturm und Hagel | Witterungsschäden beschädigen Gebäude, Fenster oder Technik. | Vorübergehende Unbenutzbarkeit der Praxisräume |
| Elementarschäden | Überschwemmung, Rückstau durch Starkregen oder Erdrutsch treffen die Praxis. | Längere Sperrung der Räumlichkeiten |
| Innere Unruhen | Streik, Aussperrung oder mutwillige Beschädigungen beeinträchtigen den Betrieb. | Vorübergehende Betriebsunterbrechung |
Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftlichen Folgen eines Sachschadens – nicht der Sachschaden selbst. Das unterscheidet die Ertragsausfallversicherung von der Praxisinventarversicherung.
Nicht erwirtschaftete Gewinne während der Unterbrechung des Praxisbetriebs.
Umsatzunabhängige Kosten, die trotz Unterbrechung weiterlaufen.
Personalkosten sowie ggf. Miete für Ausweichräumlichkeiten während der Überbrückungsphase.
Was ist nicht versichert: Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Kernenergie oder radioaktive Strahlung. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, folgende Gefahren bzw. Schäden individuell im Angebot zu berücksichtigen: Sengschäden, Überspannungsschäden, Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall sowie Rückstau.
Nach dem Einbruch in seiner Zahnarztpraxis hat Dr. Sander nicht nur den Verlust von wichtigem Equipment und wertvollem Zahngold zu verbuchen, sondern kann aufgrund des fehlenden zahntechnischen Zubehörs den allgemeinen Betrieb nicht fortsetzen. Hinzu kommt, dass die Diebe seine erst jüngst programmierten Computer gestohlen haben und überrascht stellt der erfahrene Mediziner fest, dass in seiner renommierten Praxis auf einmal ohne Technik nichts mehr richtig funktioniert. Bis die IT-Firma alles neu eingerichtet hat, die Geräte entsprechend ersetzt sind und der Praxisbetrieb wieder anläuft, muss Dr. Sander den Betrieb für mehrere Tage einstellen. Entgangener Gewinn: knapp 14.000 Euro.
Bereits der Anruf der Nachbarn lässt nichts Gutes erwarten: Unter der Tür der Physiotherapiepraxis von Frau Bürger komme Wasser hervor und mittlerweile sei das Treppenhaus geflutet. Eine Wasserleitung ist geplatzt und das Wasser spritzt munter aus der Decke. Zu allem Übel war ein langes Wochenende und in dieser Zeit hat das Wasser die gesamte Praxis überschwemmt. Computer sind defekt, das Leder der Massagebänke hinüber, das teure Fangogerät reif für den Müll. Sämtliche Trainingsgeräte, die auf dem Boden standen, sind für die Zukunft unbrauchbar; auch der maßangefertigte Empfangsbereich und weiteres Inventar wurden beschädigt. Von den Wänden bröckelt bereits der Putz und die Decke ist feucht, von dem teuren Dielenboden ganz zu schweigen. Nach einigen Tagen erklärt der Gutachter das Erdgeschoss für Trockenlegung und anschließende Renovierungsarbeiten für mindestens zwei Monate zur Sperrzone.
In der Kürze der Zeit findet sich nur ein kleiner Ausweichraum.
Trotzdem: Die Gehälter ihrer fünf Mitarbeiter müssen weiter voll gezahlt werden. Auch die Mieten für die eigene und für die zur Überbrückung angemietete Praxis stehen ins Haus. Aufgrund der Schließung platzen zudem Kooperationen mit Sportvereinen und Patienten wandern ab. Auch nachdem Frau Bürger nach zweieinhalb Monaten wieder in Ihre angestammten Räumlichkeiten zurückgezogen ist, leidet sie unter den Spätfolgen. Die Kosten für Gewinnausfall, für fortlaufende Betriebskosten, Gehälter und Mieten belaufen sich auf 19.800 Euro.
Welche Versicherungssumme und Haftzeit zu Ihrer Praxis passen, hängt von Umsatz, Personalkosten, Mietsituation und möglicher Ausfalldauer ab.
| Bereich | Worum geht es? | Beispiele |
|---|---|---|
| Praxisinventarversicherung | Ersetzt den Sachschaden am Inventar selbst – also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände. | Zerstörte Geräte, beschädigtes Mobiliar, gestohlenes Equipment |
| Ertragsausfallversicherung | Deckt laufende Kosten und entgangene Gewinne, wenn der Praxisbetrieb infolge des Sachschadens teilweise oder komplett stillsteht. | Entgangener Gewinn, weiterlaufende Mieten und Löhne während der Wiederherstellung |
Die Praxisinventarversicherung ersetzt die beschädigte Sache. Die Ertragsausfallversicherung gleicht die wirtschaftlichen Folgen des dadurch entstandenen Stillstands aus.
Die Ertragsausfallversicherung ist eine ideale Ergänzung zur Praxisinventarversicherung – bei hoher Absicherung und gleichzeitig nur geringem Beitrag.
Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die konkrete Leistung hängt immer vom Bedingungswerk und von der Schadenursache ab. Die folgende Einordnung hilft, Überschneidungen und mögliche Deckungslücken im Beratungsgespräch gezielt anzusprechen.
| Schadenbild | Typischer primärer Prüfbereich | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Geräte und Mobiliar zerstört | Praxisinventarversicherung | Ersatz der beschädigten Sachen zum Zeitwert oder Neuwert |
| Praxis muss wegen Sachschaden schließen | Ertragsausfallversicherung | Vereinbarte Haftzeit und Versicherungssumme |
| Patient wirft Behandlungsfehler vor | Berufshaftpflicht | Kein Ertragsausfallthema, sondern Haftungsfrage |
| Streit um Mietvertrag der Praxisräume | Praxisvertrags-/Rechtsschutz | Ist der jeweilige Vertragstyp mitversichert? |
| Cybervorfall legt IT lahm | Cyberversicherung | Ertragsausfall aus Cyberereignissen ist hier meist gesondert geregelt |
Merksatz: Nicht die Art des Schadens allein entscheidet über die zuständige Police, sondern die konkrete Ursache und der vereinbarte Versicherungsumfang.
Um bei einem längeren Praxisstillstand nicht unterversichert zu sein, empfiehlt sich eine realistische Einschätzung von Umsatz, Fixkosten und möglicher Ausfalldauer.
Der jährliche Praxisumsatz gibt eine erste Orientierung für die sinnvolle Versicherungssumme.
Mieten, Löhne und weitere fortlaufende Kosten sollten in die Berechnung einfließen.
In der Regel werden Kosten für bis zu zwölf Monate ersetzt – bei längeren Wiederaufbauzeiten kann eine längere Haftzeit sinnvoll sein.
Gehälter der Mitarbeitenden laufen auch während einer Betriebsunterbrechung häufig weiter.
Wer frühzeitig mögliche Ausweichräumlichkeiten kennt, kann den Betrieb schneller wieder aufnehmen.
Erst gemeinsam mit der Praxisinventarversicherung ergibt sich ein vollständiger Schutz gegen Sach- und Ertragsschäden.
Um bei einem längeren Praxisstillstand nicht unterversichert zu sein, empfiehlt es sich, den Praxisumsatz pro Jahr als Orientierungsgröße abzusichern.
Darüber hinaus können Personalkosten, Mietsituation und die denkbare Dauer einer Betriebsunterbrechung die Höhe der Versicherungssumme beeinflussen.
| Risikofaktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Praxisumsatz | Welche finanziellen Folgen hätte ein Ausfall von einer Woche, einem Monat oder länger? |
| Fixkosten | Welche Mieten, Löhne und weiteren Kosten laufen unabhängig vom Umsatz weiter? |
| Mitarbeitendenzahl | Wie viele Gehälter müssen während einer Unterbrechung weitergezahlt werden? |
| Wiederanlaufzeit | Wie lange würde eine Renovierung oder Ersatzbeschaffung realistisch dauern? |
| Haftzeit | Reicht die übliche Haftzeit von zwölf Monaten oder ist eine längere sinnvoll? |
Die Ertragsausfallversicherung des VWA verbindet umfangreiche Sonderkonzepte speziell für Arztpraxen mit persönlicher Beratung und schneller Schadensabwicklung.
Je nach Bedürfnis können Leistungen an Ihren Versicherungsschutz angepasst werden, die durch folgende Ereignisse entstehen:
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, diese Gefahren bzw. Schäden individuell in Ihrem Angebot zu berücksichtigen:
Ertragsausfallschutz passend zu Ihrer Arztpraxis auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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