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Dagegen gibt’s ein Heilmittel
Seien Sie vorbereitet: mit einer Berufsunfähigkeitsvorsorge, die ausdrücklich Ihrem Beruf als Arzt Rechnung trägt – inklusive Infektionsklausel
Letztes Update: 15.09.2026
Häufig kommt es vor, dass Mediziner den Schritt über das Versorgungswerk nur im äußersten Notfall gehen und stattdessen auf eine private Absicherung setzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist daher auch für Mediziner eine der sinnvollsten und wichtigsten Absicherungen, die es gibt. Sie erhält Ihnen Ihren Lebensstandard auch dann, wenn es für Sie unmöglich geworden ist, selber zu arbeiten.
Der Markt an BU-Anbietern ist groß und die Tariflandschaft unübersichtlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit der VWA GmbH einen Partner an Ihrer Seite haben, der sich hier bestens auskennt und Sie mit marktvergleichender Kompetenz unabhängig berät, individuell angepasst an Ihre Lebenssituation und Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Als versicherter Arzt erhalten Sie eine Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind – infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.
Krankheiten, die Sie an der Ausübung Ihres Berufs hindern, gelten als versicherte Gefahr.
Unfallbedingte Verletzungen, etwa an Händen oder Fingern, können die Berufsausübung dauerhaft einschränken.
Auch schleichender Kräfteverfall kann zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Bei bestimmten Infektionen im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit kann die Berufsunfähigkeit sofort anerkannt werden, sofern diese Klausel vereinbart ist.
Gezahlt wird die vertraglich vereinbarte monatliche BU-Rente.
Abdeckung des Gesamtmarktes und professioneller Vergleich aller aktuellen und Alt-Tarife.
| Auslöser | Typischer Ablauf | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Latexallergie | Eine im Laufe der Berufstätigkeit entwickelte Allergie gegen Einmalhandschuhe macht das Tragen unmöglich. | Aufgabe der praktischen Tätigkeit |
| Nadelstich-/Skalpellverletzung | Eine Unachtsamkeit während einer OP führt zu einer Infektion. | Behördliches Tätigkeitsverbot |
| Unfall in der Freizeit | Ein Sturz, etwa beim Radfahren, verletzt Hände oder Finger dauerhaft. | Eingeschränkte Beweglichkeit, Berufsaufgabe bei operativer Tätigkeit |
| Rückenleiden | Langes Stehen im OP oder in der Praxis begünstigt chronische Rückenbeschwerden. | Dauerhafte Einschränkung der Belastbarkeit |
| Psychische Erkrankung | Hohe Arbeitsbelastung kann zu psychischen Erkrankungen führen. | Längerfristige Arbeitsunfähigkeit |
| Seh- oder Hörschäden | Nachlassende Seh- oder Hörfähigkeit erschwert Diagnostik und Behandlung. | Einschränkung der fachärztlichen Tätigkeit |
Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie über einen bestimmten Zeitraum ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren eigentlichen Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit auszuüben.
Die Unfähigkeit, den eigentlichen Beruf auszuüben, muss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen bestehen.
Grund für die Berufsunfähigkeit muss eine Krankheit, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall sein und ist ärztlich nachzuweisen.
Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen.
Was ist nicht versichert: Vorsatz – infiziert sich der Arzt z.B. bewusst mit Hepatitis, um die Auszahlung seiner BU herbeizuführen, ist das ein Versicherungsbetrug. Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Terror- und Kriegsereignisse. Sofern bei Vertragsabschluss bereits Erkrankungen vorliegen, muss ein Risikozuschlag mitbedacht werden – in Ausnahmefällen schließt eine Vorerkrankung den Versicherungsschutz gänzlich aus.
Gynäkologin Dr. Coersi arbeitet in eigener Praxis. An zwei Tagen pro Woche führt sie zudem Eingriffe in der örtlichen Klinik durch und hat dort regelmäßig mehrere Belegbetten. Seit Kurzem klagt Sie, wenn Sie die Einmalhandschuhe benutzt, über starken Juckreiz. Nun bilden sich seit Neuestem Quaddeln an ihren Händen. Der Besuch bei einer Kollegin bringt die frustrierende Bestätigung: Sie hat eine Allergie gegen Latex entwickelt. Die einzige helfende Therapie ist, den Kontakt mit Latex zu vermeiden. Da Sie aber für Ihre tägliche Arbeit als Gynäkologin auf die Handschuhe angewiesen ist, wird sie Ihren Beruf nicht weiter praktizieren können.
Das ihm so etwas widerfährt hätte Dr. Hiff nicht für möglich gehalten, aber nun ist es doch passiert. Durch eine dumme Unachtsamkeit hat er sich während einer OP mit dem Skalpell geschnitten und mit Hepatitis C infiziert. Die Auflagen des Krankenhauses sind eindeutig und auch die behördlichen Auflagen lassen keinen Verhandlungsspielraum. Ein vollständiges Tätigkeitsverbot wird ausgesprochen. Glücklicherweise enthält sein BU-Vertrag die unter anderem für Mediziner so wichtige Infektionsklausel. Dank dieser Klausel erkennt die Versicherungsgesellschaft die sofortige Berufsunfähigkeit von Herrn Dr. Hiff an und zahlt fortan die versicherte BU-Rente in Höhe von 3.400 € p.M.
Chirurg Dr. Celecko ist zum Sommerurlaub mit seiner Familie an die Nordsee gereist, dort unternehmen Sie ausgedehnte Fahrradtouren. Als die Familie am Nachmittag die asphaltierte Uferpromenade als Ziel der Tagestour anvisiert, legen sich zum Endspurt alle noch mal mächtig ins Zeug. Dr. Celecko überquert als erster die imaginäre Ziellinie und dreht sich zu seiner Tochter um, als das Unglück passiert. Er übersieht eine Bodenmarkierung und stürzt. Um seinen Kopf zu schützen nimmt er die Hände vors Gesicht. Zwar gelingt ihm dies, doch beide Handgelenke und Fingerknochen halten dem Schwung nicht stand und brechen mehrfach. Der Urlaub ist gelaufen und darüber hinaus auch die Karriere von Dr. Celecko. Denn wie sich herausstellt, wurde die rechte Hand so schwer beschädigt, dass ihre Beweglichkeit dauerhaft stark eingeschränkt ist. Seinen Beruf als Chirurg, in dem er auf die Funktionsfähigkeit seiner Finger zwingend angewiesen ist, wird er künftig nicht mehr ausüben können.
Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Fachrichtung, Tätigkeitsprofil, Alter und gewünschter Rentenhöhe ab.
| Bereich | Worum geht es? |
|---|---|
| Ärztliches Versorgungswerk | Zahlungen bei Erwerbsunfähigkeit sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die je nach Versorgungswerk von der Einstellung der gesamten ärztlichen Tätigkeit bis zur Rückgabe der Zulassung reichen können. |
| Private Berufsunfähigkeitsversicherung | Zahlt bereits, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – unabhängig vom Versorgungswerk. |
Die private BU greift oft deutlich früher als eine Leistung aus dem Versorgungswerk.
Tarife lassen sich auf die individuelle Tätigkeit und Fachrichtung des Arztes anpassen.
Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Satzungen der Versorgungswerke.
Für Personen mit Vorerkrankungen kann eine Versicherung für schwere Krankheiten eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zur klassischen BU sein.
| Bereich | Worum geht es? |
|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. |
| Dread-Disease-Versicherung | Zahlt beim Eintreten bestimmter Krankheiten eine vereinbarte Einmalzahlung, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit noch ausüben können. |
Merksatz: Welche Absicherung im Einzelfall passt, hängt von Gesundheitszustand, Fachrichtung und individueller Risikoeinschätzung ab.
Der Markt an BU-Anbietern ist groß und die Tariflandschaft unübersichtlich – diese Punkte helfen bei der Orientierung.
Für Mediziner besonders wichtig: die Infektionsklausel erkennt Berufsunfähigkeit nach bestimmten Infektionen sofort an, sofern vereinbart.
Die vertraglich beschriebene Tätigkeit sollte Ihrer tatsächlichen Fachrichtung entsprechen.
Die Rente sollte Ihren Lebensstandard und laufende Verpflichtungen realistisch abdecken.
Bestehende Erkrankungen bei Antragstellung müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.
Ein unabhängiger Vergleich hilft, den passenden Tarif aus dem breiten BU-Markt zu finden.
Bei Vorerkrankungen kann eine Dread-Disease-Versicherung eine sinnvolle Alternative sein.
Gezahlt wird die vertraglich festgelegte BU-Rente.
Um Ihren Lebensstandard im Ernstfall zu erhalten, empfiehlt es sich, die BU-Rente an Ihren tatsächlichen finanziellen Bedarf anzupassen.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Laufende Kosten | Welche privaten und beruflichen Fixkosten müssten im BU-Fall weiter gedeckt werden? |
| Versorgungswerk | Welche Leistung würde Ihr Versorgungswerk unter welchen Voraussetzungen zahlen? |
| Fachrichtung | Wie hoch ist das BU-Risiko in Ihrer Fachrichtung, etwa bei operativer Tätigkeit? |
| Vorerkrankungen | Gibt es Vorerkrankungen, die einen Risikozuschlag oder Ausschluss bedingen? |
Die BU-Beratung des VWA verbindet Marktüberblick mit persönlicher, unabhängiger Beratung für Mediziner.
Als versicherter Arzt erhalten Sie dann eine Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Dies bedeutet, dass Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall Ihren Beruf so, wie Sie ihn bisher ausüben, künftig zu mindestens 50 % nicht mehr werden ausüben können.
Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren eigentlichen Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit auszuüben. Grund hierfür muss eine Krankheit, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall sein.
Gezahlt wird die vertraglich festgelegte BU-Rente.
Unfallversicherung für Ärzte
Eine Versicherung für schwere Krankheiten (Dread Disease Versicherung) – Beim Eintreten bestimmter Krankheiten erhalten Sie eine vereinbarte Einmalzahlung, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit ausüben können oder nicht. Eine gute Alternative zur BU z.B. für Personen mit Vorerkrankungen
Berufshaftpflicht für Ärzte
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