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Berufsunfähigkeitsvorsorge

Dagegen gibt’s ein Heilmittel

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Seien Sie vorbereitet: mit einer Berufsunfähigkeitsvorsorge, die ausdrücklich Ihrem Beruf als Arzt Rechnung trägt – inklusive Infektionsklausel

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Dagegen gibt’s ein Heilmittel

Warum jeder Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht

Zwar zahlen Sie als Arzt in der Regel automatisch in eines der Versorgungswerke für Ärzte ein. Was aber viele Mediziner nicht wissen: Je nach Versorgungswerk müssen für eine Leistung unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden – von der Einstellung der gesamten ärztlichen Tätigkeit bis zur Rückgabe der Zulassung.
VWA-BU-Vergleich für Mediziner

1. Allergien und Unverträglichkeiten

Eine Latexallergie oder ähnliche Unverträglichkeiten können die tägliche ärztliche Tätigkeit unmöglich machen.
Die BU zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf deshalb zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

2. Infektionen im OP-Alltag

Ein Skalpellschnitt oder ein Nadelstich kann zu einer schweren Infektion führen.
Mit Infektionsklausel erkennt die Versicherung die Berufsunfähigkeit in solchen Fällen sofort an, sofern vereinbart.

3. Unfälle in der Freizeit

Ein Sturz beim Sport kann Hände oder Finger dauerhaft schädigen – existenzbedrohend für operativ tätige Ärzte.
Die BU sichert Ihren Lebensstandard unabhängig davon, wo der Unfall passiert ist.

4. Kräfteverfall und Erkrankungen

Auch schleichende Erkrankungen oder Kräfteverfall können zur Berufsunfähigkeit führen.
Die BU deckt körperliche Erkrankungen, Körperverletzung und Kräfteverfall gleichermaßen ab.

5. Lücken im Versorgungswerk

Die Voraussetzungen der ärztlichen Versorgungswerke für eine Leistung sind oft hoch und unübersichtlich.
Eine private BU schließt diese Lücke unabhängig vom jeweiligen Versorgungswerk.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung des VWA.
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VWA-BU-Vergleich

Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner

Häufig kommt es vor, dass Mediziner den Schritt über das Versorgungswerk nur im äußersten Notfall gehen und stattdessen auf eine private Absicherung setzen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist daher auch für Mediziner eine der sinnvollsten und wichtigsten Absicherungen, die es gibt. Sie erhält Ihnen Ihren Lebensstandard auch dann, wenn es für Sie unmöglich geworden ist, selber zu arbeiten.

Der Markt an BU-Anbietern ist groß und die Tariflandschaft unübersichtlich. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit der VWA GmbH einen Partner an Ihrer Seite haben, der sich hier bestens auskennt und Sie mit marktvergleichender Kompetenz unabhängig berät, individuell angepasst an Ihre Lebenssituation und Ihre spezielle Tätigkeit als Mediziner.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

  • Ein Muss (!) für jeden Mediziner, unabhängig davon ob angestellt oder niedergelassen!
  • Greift dann, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können
  • Sichert Ihre Existenz

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Abdeckung des Gesamtmarktes und professionelle Vergleiche aller aktuellen und Alt-Tarife
  • Transparente und nachvollziehbare Aufbereitung der Versicherungsvergleiche
  • Spezielle Tarife für Mediziner
  • Kompetente und unabhängige Beratung durch Spezialisten und Berücksichtigung von Ihren individuellen Risikoausprägungen je nach Person, ausgeübtem Beruf und Fachbereich
  • Beitragsvorteile dank vielfältiger Rahmenvereinbarungen
Leistungsbild

Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

Als versicherter Arzt erhalten Sie eine Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind – infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.

Körperliche Erkrankungen

Krankheiten, die Sie an der Ausübung Ihres Berufs hindern, gelten als versicherte Gefahr.

Körperverletzung (auch Unfälle)

Unfallbedingte Verletzungen, etwa an Händen oder Fingern, können die Berufsausübung dauerhaft einschränken.

Kräfteverfall

Auch schleichender Kräfteverfall kann zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.

Infektionsklausel

Bei bestimmten Infektionen im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit kann die Berufsunfähigkeit sofort anerkannt werden, sofern diese Klausel vereinbart ist.

Vertraglich festgelegte BU-Rente

Gezahlt wird die vertraglich vereinbarte monatliche BU-Rente.

Marktvergleich durch den VWA

Abdeckung des Gesamtmarktes und professioneller Vergleich aller aktuellen und Alt-Tarife.

Risikolage in der Praxis

Typische BU-Auslöser bei Ärzten

AuslöserTypischer AblaufMögliche Folgen
LatexallergieEine im Laufe der Berufstätigkeit entwickelte Allergie gegen Einmalhandschuhe macht das Tragen unmöglich.Aufgabe der praktischen Tätigkeit
Nadelstich-/SkalpellverletzungEine Unachtsamkeit während einer OP führt zu einer Infektion.Behördliches Tätigkeitsverbot
Unfall in der FreizeitEin Sturz, etwa beim Radfahren, verletzt Hände oder Finger dauerhaft.Eingeschränkte Beweglichkeit, Berufsaufgabe bei operativer Tätigkeit
RückenleidenLanges Stehen im OP oder in der Praxis begünstigt chronische Rückenbeschwerden.Dauerhafte Einschränkung der Belastbarkeit
Psychische ErkrankungHohe Arbeitsbelastung kann zu psychischen Erkrankungen führen.Längerfristige Arbeitsunfähigkeit
Seh- oder HörschädenNachlassende Seh- oder Hörfähigkeit erschwert Diagnostik und Behandlung.Einschränkung der fachärztlichen Tätigkeit
 
 
Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor

Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie über einen bestimmten Zeitraum ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren eigentlichen Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit auszuüben.

Mindestens 6 Monate

Die Unfähigkeit, den eigentlichen Beruf auszuüben, muss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen bestehen.

Ärztlicher Nachweis

Grund für die Berufsunfähigkeit muss eine Krankheit, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall sein und ist ärztlich nachzuweisen.

Mindestens 50 %

Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen.

Was ist nicht versichert: Vorsatz – infiziert sich der Arzt z.B. bewusst mit Hepatitis, um die Auszahlung seiner BU herbeizuführen, ist das ein Versicherungsbetrug. Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Terror- und Kriegsereignisse. Sofern bei Vertragsabschluss bereits Erkrankungen vorliegen, muss ein Risikozuschlag mitbedacht werden – in Ausnahmefällen schließt eine Vorerkrankung den Versicherungsschutz gänzlich aus.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte

Allergie mit gravierenden Folgen

Gynäkologin Dr. Coersi arbeitet in eigener Praxis. An zwei Tagen pro Woche führt sie zudem Eingriffe in der örtlichen Klinik durch und hat dort regelmäßig mehrere Belegbetten. Seit Kurzem klagt Sie, wenn Sie die Einmalhandschuhe benutzt, über starken Juckreiz. Nun bilden sich seit Neuestem Quaddeln an ihren Händen. Der Besuch bei einer Kollegin bringt die frustrierende Bestätigung: Sie hat eine Allergie gegen Latex entwickelt. Die einzige helfende Therapie ist, den Kontakt mit Latex zu vermeiden. Da Sie aber für Ihre tägliche Arbeit als Gynäkologin auf die Handschuhe angewiesen ist, wird sie Ihren Beruf nicht weiter praktizieren können.

Infizieren? Das passiert mir nicht!

Das ihm so etwas widerfährt hätte Dr. Hiff nicht für möglich gehalten, aber nun ist es doch passiert. Durch eine dumme Unachtsamkeit hat er sich während einer OP mit dem Skalpell geschnitten und mit Hepatitis C infiziert. Die Auflagen des Krankenhauses sind eindeutig und auch die behördlichen Auflagen lassen keinen Verhandlungsspielraum. Ein vollständiges Tätigkeitsverbot wird ausgesprochen. Glücklicherweise enthält sein BU-Vertrag die unter anderem für Mediziner so wichtige Infektionsklausel. Dank dieser Klausel erkennt die Versicherungsgesellschaft die sofortige Berufsunfähigkeit von Herrn Dr. Hiff an und zahlt fortan die versicherte BU-Rente in Höhe von 3.400 € p.M.

Eine Fahrradtour im Urlaub mit gravierenden Auswirkungen

Chirurg Dr. Celecko ist zum Sommerurlaub mit seiner Familie an die Nordsee gereist, dort unternehmen Sie ausgedehnte Fahrradtouren. Als die Familie am Nachmittag die asphaltierte Uferpromenade als Ziel der Tagestour anvisiert, legen sich zum Endspurt alle noch mal mächtig ins Zeug. Dr. Celecko überquert als erster die imaginäre Ziellinie und dreht sich zu seiner Tochter um, als das Unglück passiert. Er übersieht eine Bodenmarkierung und stürzt. Um seinen Kopf zu schützen nimmt er die Hände vors Gesicht. Zwar gelingt ihm dies, doch beide Handgelenke und Fingerknochen halten dem Schwung nicht stand und brechen mehrfach. Der Urlaub ist gelaufen und darüber hinaus auch die Karriere von Dr. Celecko. Denn wie sich herausstellt, wurde die rechte Hand so schwer beschädigt, dass ihre Beweglichkeit dauerhaft stark eingeschränkt ist. Seinen Beruf als Chirurg, in dem er auf die Funktionsfähigkeit seiner Finger zwingend angewiesen ist, wird er künftig nicht mehr ausüben können.

BU-Schutz individuell prüfen lassen

Marktvergleich statt Standardtarif

Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt von Fachrichtung, Tätigkeitsprofil, Alter und gewünschter Rentenhöhe ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Ärzte über unseren BU-Schutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Versorgungswerk – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?
Ärztliches VersorgungswerkZahlungen bei Erwerbsunfähigkeit sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die je nach Versorgungswerk von der Einstellung der gesamten ärztlichen Tätigkeit bis zur Rückgabe der Zulassung reichen können.
Private BerufsunfähigkeitsversicherungZahlt bereits, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – unabhängig vom Versorgungswerk.

Niedrigere Hürden

Die private BU greift oft deutlich früher als eine Leistung aus dem Versorgungswerk.

Individuell zugeschnitten

Tarife lassen sich auf die individuelle Tätigkeit und Fachrichtung des Arztes anpassen.

Keine Anlageberatung

Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Satzungen der Versorgungswerke.

Alternative bei Vorerkrankungen

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung?

Für Personen mit Vorerkrankungen kann eine Versicherung für schwere Krankheiten eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung zur klassischen BU sein.

BereichWorum geht es?
BerufsunfähigkeitsversicherungZahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Dread-Disease-VersicherungZahlt beim Eintreten bestimmter Krankheiten eine vereinbarte Einmalzahlung, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit noch ausüben können.

Merksatz: Welche Absicherung im Einzelfall passt, hängt von Gesundheitszustand, Fachrichtung und individueller Risikoeinschätzung ab.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden Arzt treffen. Wichtig ist, den Leistungsfall korrekt zu melden und die Voraussetzungen ärztlich nachzuweisen. Ihre BU-Versicherung begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

1. Leistungsfall melden

Sobald absehbar ist, dass die Tätigkeit nicht mehr möglich ist:
  • Versicherer über den Leistungsfall informieren
  • Ärztliche Unterlagen zusammenstellen

2. Ärztlicher Nachweis

Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie ihren Beruf über mindestens 6 Monate nicht ausüben kann:
  • Fachärztliche Gutachten einholen
  • Krankheitsverlauf lückenlos dokumentieren

3. Prüfung durch den Versicherer

Der Versicherer prüft den Grad der Berufsunfähigkeit:
  • Abgleich mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbeschreibung
  • Prüfung, ob mindestens 50 % Berufsunfähigkeit vorliegen

4. Auszahlung der BU-Rente

Wird der Leistungsfall anerkannt:
  • Zahlung der vertraglich festgelegten BU-Rente
  • Regelmäßige Auszahlung entsprechend der Vertragsbedingungen

5. Regelmäßige Nachprüfung

Je nach Vertrag kann der Versicherer den Gesundheitszustand in gewissen Abständen erneut prüfen:
  • Vorlage aktueller ärztlicher Berichte
  • Fortführung oder Anpassung der Leistung
Worauf achten

Worauf Ärzte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Der Markt an BU-Anbietern ist groß und die Tariflandschaft unübersichtlich – diese Punkte helfen bei der Orientierung.

Infektionsklausel prüfen

Für Mediziner besonders wichtig: die Infektionsklausel erkennt Berufsunfähigkeit nach bestimmten Infektionen sofort an, sofern vereinbart.

Konkrete Tätigkeitsbeschreibung

Die vertraglich beschriebene Tätigkeit sollte Ihrer tatsächlichen Fachrichtung entsprechen.

Höhe der BU-Rente

Die Rente sollte Ihren Lebensstandard und laufende Verpflichtungen realistisch abdecken.

Vorerkrankungen offenlegen

Bestehende Erkrankungen bei Antragstellung müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.

Marktvergleich nutzen

Ein unabhängiger Vergleich hilft, den passenden Tarif aus dem breiten BU-Markt zu finden.

Alternative bei Vorerkrankung

Bei Vorerkrankungen kann eine Dread-Disease-Versicherung eine sinnvolle Alternative sein.

Was wird gezahlt

Gezahlt wird die vertraglich festgelegte BU-Rente.

Entscheidungshilfe

Welche BU-Rente ist sinnvoll?

Um Ihren Lebensstandard im Ernstfall zu erhalten, empfiehlt es sich, die BU-Rente an Ihren tatsächlichen finanziellen Bedarf anzupassen.

FaktorFrage für die Beratung
Laufende KostenWelche privaten und beruflichen Fixkosten müssten im BU-Fall weiter gedeckt werden?
VersorgungswerkWelche Leistung würde Ihr Versorgungswerk unter welchen Voraussetzungen zahlen?
FachrichtungWie hoch ist das BU-Risiko in Ihrer Fachrichtung, etwa bei operativer Tätigkeit?
VorerkrankungenGibt es Vorerkrankungen, die einen Risikozuschlag oder Ausschluss bedingen?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre berufliche Existenz

Die BU-Beratung des VWA verbindet Marktüberblick mit persönlicher, unabhängiger Beratung für Mediziner.

Abdeckung des Gesamtmarktes

Professionelle Vergleiche aller aktuellen und Alt-Tarife am Markt.

Transparente Vergleiche

Nachvollziehbare Aufbereitung der Versicherungsvergleiche für Ihre Entscheidung.

Spezielle Tarife für Mediziner

Tarife, die auf die besonderen Anforderungen ärztlicher Berufe zugeschnitten sind.

Kompetente, unabhängige Beratung

Berücksichtigung Ihrer individuellen Risikoausprägung je nach Person, Beruf und Fachbereich.

Beitragsvorteile

Beitragsvorteile dank vielfältiger Rahmenvereinbarungen des VWA.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Was ist versichert

Als versicherter Arzt erhalten Sie dann eine Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Dies bedeutet, dass Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall Ihren Beruf so, wie Sie ihn bisher ausüben, künftig zu mindestens 50 % nicht mehr werden ausüben können.

Welche Gefahren sind versichert
  • Körperliche Erkrankungen
  • Körperverletzung (auch Unfälle)
  • Kräfteverfall
Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor

Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren eigentlichen Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit auszuüben. Grund hierfür muss eine Krankheit, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall sein.

Was ist nicht versichert
  • Vorsatz: Infiziert sich der Arzt z.B. bewusst mit Hepatitis, um die Auszahlung seiner BU herbeizuführen, ist das ein Versicherungsbetrug
  • Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen
  • Schäden durch Terror- und Kriegsereignisse
  • Sofern bei Vertragsabschluss bereits Erkrankungen vorliegen, muss ein Risikozuschlag mitbedacht werden. In Ausnahmefällen schließt eine Vorerkrankung den Versicherungsschutz gänzlich aus
Was wird gezahlt

Gezahlt wird die vertraglich festgelegte BU-Rente.

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert

Unfallversicherung für Ärzte
Eine Versicherung für schwere Krankheiten (Dread Disease Versicherung) – Beim Eintreten bestimmter Krankheiten erhalten Sie eine vereinbarte Einmalzahlung, unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit ausüben können oder nicht. Eine gute Alternative zur BU z.B. für Personen mit Vorerkrankungen
Berufshaftpflicht für Ärzte

Häufige Fragen

FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Je nach Versorgungswerk müssen für eine Leistung unterschiedliche, oft hohe Voraussetzungen erfüllt werden – von der Einstellung der gesamten ärztlichen Tätigkeit bis zur Rückgabe der Zulassung. Eine private BU zahlt dagegen bereits bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.

Die versicherte Person muss ärztlich nachweisen, dass sie über mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist, ihren eigentlichen Beruf oder eine entsprechende Tätigkeit auszuüben – aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.

Die Infektionsklausel erkennt die Berufsunfähigkeit bei bestimmten, im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit erworbenen Infektionen sofort an, ohne die übliche Wartezeit abzuwarten – sofern diese Klausel im Vertrag vereinbart ist.

Versichert sind körperliche Erkrankungen, Körperverletzung (auch durch Unfälle) und Kräfteverfall, die zur Berufsunfähigkeit führen.

Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Fälle (Versicherungsbetrug), Schäden durch Terror- und Kriegsereignisse. Für eine Auszahlung muss die Berufsunfähigkeit in der Regel bei 50 % und mehr liegen. Bereits bei Vertragsabschluss bestehende Erkrankungen können zu einem Risikozuschlag oder in Ausnahmefällen zum Ausschluss führen.

Gezahlt wird die vertraglich festgelegte BU-Rente.

Beim Eintreten bestimmter Krankheiten wird eine vereinbarte Einmalzahlung geleistet, unabhängig davon, ob die Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Sie kann eine gute Alternative zur klassischen BU sein, zum Beispiel für Personen mit Vorerkrankungen.

Der Markt an BU-Anbietern ist groß und die Tariflandschaft unübersichtlich. Ein unabhängiger, marktvergleichender Berater wie der VWA hilft, Tarife individuell auf die jeweilige Fachrichtung und Lebenssituation abzustimmen.

Ja, die Beratung berücksichtigt individuelle Risikoausprägungen je nach Person, ausgeübtem Beruf und Fachbereich.

Häufig ergänzen eine Unfallversicherung für Ärzte, eine Dread-Disease-Versicherung sowie eine Berufshaftpflicht für Ärzte die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Dagegen gibt’s ein Heilmittel

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Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.