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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

betriebliche Unfallversicherung

Beim Unfallschutz zusammenhalten

Betriebliche Unfallversicherung fürs Praxisteam

Die betriebliche Unfallversicherung lohnt sich für Ärzte und Angestellte – weltweiter Schutz rund um die Uhr, genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Beim Unfallschutz zusammenhalten

Warum sich eine betriebliche Unfallversicherung lohnt

Auch in einer Arztpraxis ist ein Unfall schnell passiert. Bei Arbeitsunfällen fängt die gesetzliche Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unglücks oft nur unzureichend auf.
VWA-Gruppenunfallschutz fürs Praxisteam

1. Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung fängt die finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls oft nur unzureichend auf.
Eine betriebliche Unfallversicherung schließt diese Lücke im vereinbarten Umfang.

2. Unfälle außerhalb der Arbeitszeit

Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nur bei Arbeitsunfällen.
Eine betriebliche Unfallversicherung kann Ihre Mitarbeiter rund um die Uhr weltweit schützen, sofern vereinbart.

3. Mitarbeiterbindung

Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.
Eine betriebliche Unfallversicherung ist ein starkes Signal sozialer Verantwortung.

4. Höhere Beiträge im Einzelvertrag

Ein individueller Unfallschutz ist für einzelne Mitarbeitende oft teurer.
Über eine Gruppenunfallversicherung ist der Beitrag deutlich günstiger.

5. Fehlende Flexibilität

Standardlösungen passen selten zu jeder Praxis.
Die Bausteine und Versicherungssummen lassen sich wie in einem Baukasten frei wählen.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der betrieblichen Unfallversicherung des VWA.
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VWA-Gruppenunfallschutz

Betriebliche Unfallversicherung fürs Praxisteam

Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Gut. Wie auch bei der betrieblichen Altersvorsorge stellt die betriebliche Unfallversicherung ein ideales Mittel dar, um Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und Ihre Attraktivität gegenüber den Wettbewerbern zu steigern.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr weltweit – genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht betriebliche Unfallversicherung fürs Praxis-Team

  • Günstiger Unfallversicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter
  • Weltweiter Schutz, nicht nur während der Arbeitszeit
  • Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer direkt bezahlt werden

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
  • Nur Produkte mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sehr günstige Beiträge
  • Mehr Sicherheit, weniger Kosten
Leistungsbild

Welche Leistungen können versichert werden?

Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden.

Invaliditätsleistung

Kapitalzahlung in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität.

Unfallrente

Monatliche Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad.

Krankenhaustagegeld

Tagegeld je Tag des stationären Aufenthalts.

Todesfallleistung

Auszahlung der vereinbarten Summe an die Hinterbliebenen.

Bergungskosten

Übernahme von Kosten für die Bergung nach einem Unfall.

Weitere Bausteine

Je nach Bedarf können weitere Leistungen individuell ergänzt werden.

Risikolage in der Praxis

Steuerliche Behandlung der betrieblichen Unfallversicherung

KonstellationSteuerliche Behandlung
ArbeitgeberFür Arbeitgeber sind die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben.
Arbeitnehmer ohne DirektanspruchDie laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind zunächst nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Arbeitnehmer mit DirektanspruchDie laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.
 
 
Vorteile für Arbeitgeber und Team

Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung

Die betriebliche Unfallversicherung bringt sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitenden konkrete Vorteile.

Mitarbeiterbindung

Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.

Beitragsvorteil

Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als bei einem Einzelvertrag.

Gestaltungsmöglichkeiten

Ihre Mitarbeiter können die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung auch aus dem Arbeitslohn finanzieren – ohne Mehrbelastung für Sie als Arbeitgeber.

Ausnahme: Die Unfallrente ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne stellen wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater her.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Was ist versichert & Vorteile im Detail

Was ist versichert

Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.

Mitarbeiterbindung

Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.

Beitragsvorteil

Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.

Gestaltungsmöglichkeiten

Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz, ohne dass Sie selbst eine Mehrbelastung haben.

Gruppenunfallschutz individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt Standardlösung

Welche Bausteine und Versicherungssummen zu Ihrem Team passen, hängt von Teamgröße, Tätigkeiten und Ihren Vorstellungen zur Kostenbeteiligung ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Praxisinhaber über unseren Gruppenunfallschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Betriebliche oder private Unfallversicherung – was ist der Unterschied?

BereichMerkmal
Gesetzliche UnfallversicherungGreift bei Arbeitsunfällen, fängt die finanziellen Folgen oft nur unzureichend auf.
Betriebliche (Gruppen-)UnfallversicherungKann weltweit und rund um die Uhr gelten, nicht nur während der Arbeitszeit, mit deutlich günstigeren Beiträgen als Einzelverträge.

Rund um die Uhr

Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kann die betriebliche Unfallversicherung auch außerhalb der Arbeitszeit gelten.

Weltweit

Der Schutz kann weltweit gelten – nicht nur am Praxisstandort.

Für alle oder ausgewählte Gruppen

Sie bestimmen, für welche Personen oder Personengruppen der Unfallschutz gelten soll.

Kostenübernahme

Wer zahlt die Beiträge?

Die betriebliche Unfallversicherung lässt sich flexibel gestalten, je nachdem, wer die Beiträge trägt.

ModellBeschreibung
Arbeitgeber zahltStärkt die Mitarbeiterbindung, Beiträge sind Betriebsausgaben
Arbeitnehmer zahlt über ArbeitslohnGünstigerer Gruppentarif ohne Mehrbelastung für den Arbeitgeber

Merksatz: Auch eine Mischform aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeteiligung ist möglich.

Ablauf im Schadenfall

So führen Sie eine betriebliche Unfallversicherung ein

Der VWA übernimmt für Sie die Auswahl und Einrichtung eines passenden Gruppenunfallschutzes fürs Praxisteam.

1. Bausteine festlegen

Zunächst legen Sie Ihre Wünsche fest:
  • Gewünschte Leistungsbausteine wie Invaliditätsleistung oder Unfallrente
  • Versicherungssummen je Baustein

2. Personenkreis bestimmen

Sie legen fest, wer versichert werden soll:
  • Alle Mitarbeitenden oder ausgewählte Gruppen
  • Prüfung von Voll- oder Teilzeitstatus

3. Kostenmodell klären

Gemeinsam wird geklärt, wer die Beiträge trägt:
  • Arbeitgeberfinanzierung oder Entgeltumwandlung
  • Steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater abstimmen

4. Vertragsabschluss

Nach Abstimmung:
  • Abschluss der Gruppenunfallversicherung
  • Information des Praxisteams über den neuen Schutz

5. Laufende Betreuung

Auch danach bleibt der VWA Ansprechpartner:
  • Anpassung bei neuen Mitarbeitenden
  • Unterstützung im Leistungsfall
Worauf achten

Worauf Praxisinhaber bei der betrieblichen Unfallversicherung achten sollten

Beim Unfallschutz zusammenhalten – mit den richtigen Bausteinen für Ihr gesamtes Team.

Personenkreis klar festlegen

Bestimmen Sie eindeutig, welche Personen oder Personengruppen versichert werden sollen.

Weltweiten Schutz prüfen

Prüfen Sie, ob der Schutz auch außerhalb der Arbeitszeit und weltweit gelten soll.

Bausteine passend wählen

Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld und weitere Bausteine lassen sich individuell kombinieren.

Kostenmodell klären

Legen Sie fest, ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide die Beiträge tragen.

Steuerliche Behandlung abstimmen

Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, ob ein Direktanspruch eingeräumt werden soll.

Team informieren

Informieren Sie Ihr Team transparent über den neuen Unfallschutz und seine Vorteile.

Kurzübersicht betriebliche Unfallversicherung fürs Praxis-Team

  • Günstiger Unfallversicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter
  • Weltweiter Schutz, nicht nur während der Arbeitszeit
  • Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer direkt bezahlt werden
Entscheidungshilfe

Welches Gruppenunfallkonzept passt zu Ihrer Praxis?

Die passende Ausgestaltung hängt von Teamgröße, Budget und Ihren Zielen ab.

FaktorFrage für die Beratung
TeamgrößeWie viele Mitarbeitende sollen versichert werden?
GeltungsbereichSoll der Schutz auch außerhalb der Arbeitszeit und weltweit gelten?
KostenmodellZahlt der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder beide?
BausteineWelche Leistungen wie Invaliditätsleistung oder Unfallrente sind gewünscht?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihr Praxisteam

Der VWA-Gruppenunfallschutz verbindet eine große, unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften.

Hochwertige Deckungskonzepte

Nur Produkte mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten.

Sehr günstige Beiträge

Durch Gruppenverträge profitieren Sie von sehr günstigen Beiträgen.

Persönliche Beratung

Ihr Konzept wird individuell auf Ihr Team abgestimmt, statt pauschal nach einem Standardtarif.

Mehr Sicherheit, weniger Kosten

Mehr Sicherheit für Ihr Team bei gleichzeitig geringeren Kosten.
Originale Leistungsangaben

Details zur betrieblichen Unfallversicherung

Was ist versichert

Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.

Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung

Mitarbeiterbindung: Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.

Beitragsvorteil: Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.

Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz, ohne dass Sie selbst eine Mehrbelastung haben.

Welche Leistungen können versichert werden?

Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Todesfallleistung
  • Bergungskosten
  • etc.
Steuerliche Behandlung von betrieblicher Unfallversicherung
  • Für Arbeitgeber sind die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben*
  • Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht

Ohne Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Mit Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.

Ausnahme ist die Unfallrente, sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne stellen wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater her.

Häufige Fragen

FAQ zur betrieblichen Unfallversicherung fürs Praxisteam

Bei Arbeitsunfällen fängt die gesetzliche Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unglücks oft nur unzureichend auf. Eine betriebliche Unfallversicherung kann diese Lücke schließen.

Ja, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kann eine betriebliche Unfallversicherung Ihre Mitarbeiter rund um die Uhr weltweit schützen, sofern entsprechend vereinbart.

Wie in einem Baukasten können unter anderem Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung und Bergungskosten versichert werden.

Die Beiträge können vom Arbeitgeber übernommen werden oder von den Mitarbeitenden über den Arbeitslohn finanziert werden – oder in einer Mischform.

Ja, der Beitrag für Mitarbeitende im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist in der Regel deutlich günstiger als bei einem individuellen Einzelvertrag.

Für Arbeitgeber sind die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung grundsätzlich Betriebsausgaben. Details sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.

Das hängt davon ab, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist. Ohne Direktanspruch sind laufende Beiträge zunächst nicht zu versteuern; mit Direktanspruch stellen sie Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.

Nein, die Unfallrente ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern – anders als die einmalige Versicherungssumme, die in der Regel steuerfrei ausgezahlt wird.

Ja, Sie bestimmen die Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.

Der VWA berät zur passenden Gestaltung der betrieblichen Unfallversicherung und stellt auf Wunsch gerne Kontakt zu einem Steuerberater her.
Beim Unfallschutz zusammenhalten

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Gruppenunfallschutz passend zu Ihrem Praxisteam auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.