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Beim Unfallschutz zusammenhalten
Die betriebliche Unfallversicherung lohnt sich für Ärzte und Angestellte – weltweiter Schutz rund um die Uhr, genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt
Letztes Update: 15.09.2026
Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Gut. Wie auch bei der betrieblichen Altersvorsorge stellt die betriebliche Unfallversicherung ein ideales Mittel dar, um Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und Ihre Attraktivität gegenüber den Wettbewerbern zu steigern.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr weltweit – genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden.
Kapitalzahlung in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität.
Monatliche Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad.
Tagegeld je Tag des stationären Aufenthalts.
Auszahlung der vereinbarten Summe an die Hinterbliebenen.
Übernahme von Kosten für die Bergung nach einem Unfall.
Je nach Bedarf können weitere Leistungen individuell ergänzt werden.
| Konstellation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Arbeitgeber | Für Arbeitgeber sind die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben. |
| Arbeitnehmer ohne Direktanspruch | Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind zunächst nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden. |
| Arbeitnehmer mit Direktanspruch | Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. |
Die betriebliche Unfallversicherung bringt sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitenden konkrete Vorteile.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.
Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als bei einem Einzelvertrag.
Ihre Mitarbeiter können die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung auch aus dem Arbeitslohn finanzieren – ohne Mehrbelastung für Sie als Arbeitgeber.
Ausnahme: Die Unfallrente ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne stellen wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater her.
Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.
Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.
Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz, ohne dass Sie selbst eine Mehrbelastung haben.
Welche Bausteine und Versicherungssummen zu Ihrem Team passen, hängt von Teamgröße, Tätigkeiten und Ihren Vorstellungen zur Kostenbeteiligung ab.
| Bereich | Merkmal |
|---|---|
| Gesetzliche Unfallversicherung | Greift bei Arbeitsunfällen, fängt die finanziellen Folgen oft nur unzureichend auf. |
| Betriebliche (Gruppen-)Unfallversicherung | Kann weltweit und rund um die Uhr gelten, nicht nur während der Arbeitszeit, mit deutlich günstigeren Beiträgen als Einzelverträge. |
Anders als die gesetzliche Unfallversicherung kann die betriebliche Unfallversicherung auch außerhalb der Arbeitszeit gelten.
Der Schutz kann weltweit gelten – nicht nur am Praxisstandort.
Sie bestimmen, für welche Personen oder Personengruppen der Unfallschutz gelten soll.
Die betriebliche Unfallversicherung lässt sich flexibel gestalten, je nachdem, wer die Beiträge trägt.
| Modell | Beschreibung |
|---|---|
| Arbeitgeber zahlt | Stärkt die Mitarbeiterbindung, Beiträge sind Betriebsausgaben |
| Arbeitnehmer zahlt über Arbeitslohn | Günstigerer Gruppentarif ohne Mehrbelastung für den Arbeitgeber |
Merksatz: Auch eine Mischform aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeteiligung ist möglich.
Beim Unfallschutz zusammenhalten – mit den richtigen Bausteinen für Ihr gesamtes Team.
Bestimmen Sie eindeutig, welche Personen oder Personengruppen versichert werden sollen.
Prüfen Sie, ob der Schutz auch außerhalb der Arbeitszeit und weltweit gelten soll.
Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld und weitere Bausteine lassen sich individuell kombinieren.
Legen Sie fest, ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide die Beiträge tragen.
Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, ob ein Direktanspruch eingeräumt werden soll.
Informieren Sie Ihr Team transparent über den neuen Unfallschutz und seine Vorteile.
Die passende Ausgestaltung hängt von Teamgröße, Budget und Ihren Zielen ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Teamgröße | Wie viele Mitarbeitende sollen versichert werden? |
| Geltungsbereich | Soll der Schutz auch außerhalb der Arbeitszeit und weltweit gelten? |
| Kostenmodell | Zahlt der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder beide? |
| Bausteine | Welche Leistungen wie Invaliditätsleistung oder Unfallrente sind gewünscht? |
Der VWA-Gruppenunfallschutz verbindet eine große, unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit persönlicher Beratung.
Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.
Mitarbeiterbindung: Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, werden Ihre Mitarbeiter eng an Ihr Unternehmen gebunden.
Beitragsvorteil: Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.
Gestaltungsmöglichkeiten: Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz, ohne dass Sie selbst eine Mehrbelastung haben.
Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:
Ohne Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Mit Direktanspruch: Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.
Ausnahme ist die Unfallrente, sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne stellen wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater her.
Gruppenunfallschutz passend zu Ihrem Praxisteam auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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