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Teilweise oder komplett lahmgelegt. Vollständig versichert!
Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein – sie übernimmt laufende Kosten und erstattet entgangene Gewinne im Falle eines betrieblichen Stillstands
Letztes Update: 15.09.2026
Da jeder Tag des Betriebsstillstands auch die Gefahr von Kundenabwanderungen erhöht, gilt es, möglichst schnell wieder den Zustand der Betriebsfähigkeit zu erreichen.
Die VWA GmbH bietet daher nur Versicherungsgesellschaften an, die sich nicht nur durch leistungsstarke Tarife auszeichnen, sondern selbst auch den nötigen Erfahrungsschatz im Bereich der Betriebsunterbrechung aufweisen.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Bei einem versicherten Stillstand können folgende Positionen versichert sein.
Entgangener Gewinn wird im vereinbarten Umfang ersetzt.
Auch Gewinne, die ohne den Schaden erzielt worden wären, werden berücksichtigt.
Umsatzunabhängige Fixkosten laufen trotz Stillstand weiter.
Personalkosten müssen trotz Stillstand weiter bedient werden.
Kosten für alternative Produktions- oder Geschäftsräume können mitversichert sein.
Der Versicherungsschutz lässt sich passgenau an Ihren Betrieb ausrichten.
| Gefahr | Beispiel |
|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion |
| Einbruchdiebstahl | Inkl. Vandalismus und Raub |
| Leitungswasser | Bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser |
| Sturm und Hagel | Gebäude- und Folgeschäden |
| Elementarschäden | Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck, Lawinen |
| Weitere Gefahren | Innere Unruhen, Streik/Aussperrung, mutwillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall |
In der Regel werden der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Schadens ersetzt (= Haftzeit). Auf Wunsch kann auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Die Standardhaftzeit beträgt in der Regel zwölf Monate ab Schadeneintritt.
Auf Wunsch kann eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Sengschäden, Überspannungsschäden sowie Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen oder Strom-/Energieausfall können mitversichert werden.
Was ist nicht versichert: Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Kernenergie oder radioaktive Strahlung.
Herr Ziegert hat sein Optikerladenlokal in einer vielbesuchten Regensburger Einkaufsstraße. In der Nacht haben sich Unbekannte Zugang zu seinem Ladenlokal verschafft und die Kassen aufgebrochen. Wahrscheinlich verärgert darüber, dass die Kassen leer waren, haben die Einbrecher im Laden regelrecht gewütet. Die meisten der filigranen Brillengestelle sind irreparabel zerstört. Mit Spraydosen wurden zudem die Wände beschmiert und sämtliche Sonnenbrillen gestohlen. Für die Zeit der Renovierung muss Herr Ziegert seinen Laden schließen und Kunden gehen zur Konkurrenz. Zum Glück ist Herr Ziegert gut versichert. Seine Betriebsunterbrechung kommt für den entgangenen Gewinn auf.
Der schwere Herbststurm hat das Dach des Rohmaterial- und Fertigwarenlagers der Firma Pill abgedeckt. Der eingetretene Regen vernichtete fertige Waren und Vorräte. Der Betrieb steht bis auf weiteres still, aber Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Den Ausfall der Waren und Vorräte trägt die Inhaltsversicherung, die Instandsetzungen am Gebäude übernimmt die Gebäudeversicherung. Dank der Betriebsunterbrechungsversicherung wird der Stillstand kompensiert und der ansonsten drohende Bankrott der Firma kann abgewendet werden.
Die Firma Zinsmeister aus der Oberpfalz ist auf Metallveredelung spezialisiert und nimmt unter anderem auch die Endmontage vor. Ein Brand in der Lackiererei hat Auswirkungen auf die vorgelagerte Schweißerei, aber auch auf die nachgelagerte Endmontage. Damit der Betrieb nicht vollends zum Erliegen kommt, werden kurzfristig Ausweichmöglichkeiten zum Lackieren gesucht. Die Mehrkosten für den Transport zwischen den Standorten, aber auch die Mietkosten für die neue Produktionsstätte und auch der entgangene Gewinn werden übernommen.
Welche Haftzeit und Deckungssumme zu Ihrem Betrieb passen, hängt von Branche und möglicher Ausfalldauer ab.
Sehr sinnvoll, speziell für produzierende Unternehmen – weil Ihre Kosten, Löhne und Gehälter auch bei einem Stillstand weiter laufen. Ideal auch als Ergänzung Ihrer Betriebseinrichtungsversicherung.
Ein Produktionsausfall trifft hier besonders hart, da Fixkosten unverändert weiterlaufen.
Ein längerer Ladenschluss kann schnell zur Kundenabwanderung führen.
Ideal als Ergänzung Ihrer Betriebseinrichtungsversicherung.
Je nach Betriebsart können weitere Absicherungen sinnvoll sein.
| Versicherung | Ergänzt die Betriebsunterbrechung durch |
|---|---|
| Betriebseinrichtungsversicherung | Absicherung der Sachwerte selbst |
| Gebäudeversicherung | Absicherung der Immobilie |
| Maschinenversicherung | Absicherung technischer Anlagen |
| Rechtsschutzversicherung | Rechtliche Unterstützung im Streitfall |
| Schlüsselkraftversicherung | Absicherung des Ausfalls wichtiger Mitarbeitender |
Merksatz: Da jeder Tag des Betriebsstillstands auch die Gefahr von Kundenabwanderungen erhöht, gilt es, möglichst schnell wieder den Zustand der Betriebsfähigkeit zu erreichen.
Teilweise oder komplett lahmgelegt – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.
Zwölf Monate sind Standard – prüfen Sie, ob eine längere Haftzeit sinnvoll ist.
Berücksichtigen Sie alle fortlaufenden Kosten wie Löhne, Mieten und Gehälter.
Prüfen Sie, ob Seng-, Überspannungs- oder Energieausfallschäden mitversichert werden sollen.
Ideal als Ergänzung Ihrer Betriebseinrichtungsversicherung.
Vorsatz, Krieg und Kernenergie sind grundsätzlich nicht versichert.
Ein Notfallplan für Ausweichräumlichkeiten kann den Stillstand verkürzen.
Sehr sinnvoll, speziell für produzierende Unternehmen. Weil Ihre Kosten, Löhne und Gehälter auch bei einem Stillstand weiter laufen. Ideal auch als Ergänzung Ihrer Betriebseinrichtungsversicherung.
Die passende Wahl hängt von Branche, Wiederanlaufzeit und Fixkosten ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Haftzeit | Reicht die Standardhaftzeit von zwölf Monaten aus? |
| Fixkosten | Wie hoch sind Mieten, Löhne und Gehälter, die auch bei Stillstand weiterlaufen? |
| Gewinnerwartung | Welcher Gewinn würde ohne den Schaden erwirtschaftet? |
| Ausweichmöglichkeiten | Sollen Mehrkosten für Ausweichräumlichkeiten mitversichert werden? |
Die Betriebsunterbrechungsversicherung des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl mit persönlicher Beratung.
Je nach Ihrem individuellen Bedarf lässt sich auch der Versicherungsschutz passgenau an Ihrem Betrieb ausrichten:
Kann bei Bedarf mit versichert werden:
In der Regel werden der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Schadens ersetzt (= Haftzeit). Auf Wunsch kann auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Betriebsunterbrechung passend zu Ihrem Betrieb auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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