VWA

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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Rechtsschutzversicherung

Rechtliche Risiken professionell absichern

Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Für alles, was in der Praxis Recht ist – Sichern Sie sich rechtlich ab bei Streit mit Mitarbeitenden, Patienten und Krankenkassen – mit Rechtsschutz speziell für Ärzte

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Rechtliche Risiken professionell absichern

Warum jede Arztpraxis eine Rechtsschutzversicherung braucht

Rechtliche Auseinandersetzungen treffen niedergelassene Ärzte häufiger, als viele erwarten. Die häufigsten Anlässe sind Streitigkeiten mit Mitarbeitenden, mit Patienten wegen der Behandlung und mit Krankenkassen wegen der Abrechnung. Die Folgen: hohe Anwalts- und Gerichtskosten, viel Zeitaufwand und Unsicherheit über den Ausgang.
VWA Rechtsschutz für Heilberufe

1. Streit mit Mitarbeitenden

Kündigung, Abmahnung oder ein Zeugnisstreit können schnell zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung werden.
Der Arbeits-/Firmenrechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht im vereinbarten Umfang.

2. Regressforderung der Krankenkasse

Vertragsärzte sehen sich mitunter mit einem Arzneimittel- oder Heilmittelregress konfrontiert, wenn die Kassenärztliche Vereinigung die Verordnungsweise beanstandet.
Der Regressrechtsschutz unterstützt Sie bei der rechtlichen Klärung solcher Forderungen.

3. Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsverdachts

Schon der Verdacht auf Abrechnungsbetrug kann zu einem Ermittlungsverfahren mit Durchsuchung und erheblichen Anwaltskosten führen.
Der Spezial-Strafrechtsschutz hilft, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.

4. Streit um Praxis- und Lieferverträge

Miet-, Leasing-, Wartungs- oder Kooperationsverträge sind eine häufige Quelle rechtlicher Auseinandersetzungen im Praxisalltag.
Der Praxisvertrags-Rechtsschutz unterstützt Sie, sofern der jeweilige Vertrag mitversichert ist.

5. Private Rechtsstreitigkeiten

Auch außerhalb der Praxis können Rechtsstreitigkeiten entstehen, etwa im Straßenverkehr, als Mieter oder Vermieter.
Der Privatrechtsschutz lässt sich mit dem beruflichen Schutz kombinieren, sofern vereinbart.
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Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Rechtsschutzversicherung des VWA.
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VWA-Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung für Mediziner

So vielfältig wie der ärztliche Beruf und die zu behandelnden Krankheitsbilder sind, so vielfältig sind leider auch die Möglichkeiten, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Die Erfahrung zeigt: Die häufigsten Streitigkeiten, wegen derer niedergelassene Ärzte eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, betreffen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden aus dem Arbeitsverhältnis, mit Patienten aus der Behandlung sowie mit Krankenkassen aus der Abrechnung.

Für Ärztinnen und Ärzte hat der VWA mit Versicherungsgesellschaften Rechtsschutz-Konzepte entwickelt, die dem Berufsbild und Anforderungsprofil von Heilberufen entsprechen. Über Rahmenverträge lassen sich diese Leistungen zu besonders günstigen Beiträgen erwerben – inklusive der Möglichkeit, den privaten Bereich mit abzusichern.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Rechtsschutzversicherung

  • Empfehlenswert, wenn Sie sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten
  • Für Praxis, Beruf, Privatleben, Verkehr sowie als Mieter oder Vermieter kombinierbar
  • Übernahme der notwendigen Kosten zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im vereinbarten Umfang
  • Kann mit Selbstbehalten flexibel gestaltet werden
  • Kombinierbar mit Rahmenverträgen der VWA-Kooperationspartner
  • Sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Leistungsstarke Sonderkonzepte „Rechtsschutz für Heilberufe“ zu günstigen Beiträgen
  • Vielfältige Rahmenvereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften
  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeiten mit Selbstbehalten
  • Persönliche Beratung statt Standardtarif
  • Kombination aus beruflichem und privatem Rechtsschutz möglich
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte?

Je nach vereinbartem Tarif können unter anderem Arbeits-, Regress-, Straf-, Vertrags-, Verkehrs- und Privatrechtsschutz für niedergelassene und angestellte Ärzte kombiniert werden.

Arbeits-/Firmenrechtsschutz

Rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten mit Mitarbeitenden, etwa bei Kündigung, Abmahnung oder Zeugnisstreit.

Regressrechtsschutz

Unterstützung bei Arzneimittel- und Heilmittelregressen im außergerichtlichen Verfahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Spezial-Strafrechtsschutz

Rechtliche Vertretung bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, etwa bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug.

Praxisvertrags-Rechtsschutz

Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten aus Miet-, Leasing- oder Kooperationsverträgen der Praxis.

Privatrechtsschutz

Absicherung privater Rechtsstreitigkeiten des Praxisinhabers oder der Praxisinhaberin, kombinierbar mit dem beruflichen Schutz.

Verkehrsrechtsschutz

Rechtsschutz rund um Fahrzeuge der Praxis oder private Fahrten, etwa bei Unfall oder Bußgeldverfahren.

Risikolage in der Praxis

Typische Rechtsrisiken in der Arztpraxis

KonfliktfeldTypischer AnlassMögliche Folgen
ArbeitsrechtKündigung, Abmahnung oder Streit um Vergütung und Arbeitszeit mit Mitarbeitenden.Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
RegressDie KV beanstandet die Verordnungsweise und meldet einen Arzneimittel- oder Heilmittelregress an.Regressforderung, Widerspruchsverfahren
AbrechnungStreit mit der Krankenkasse oder KV über die Praxisabrechnung, teils mit Betrugsverdacht.Ermittlungsverfahren, Rückforderung
PraxisverträgeStreit über Miet-, Leasing-, Liefer- oder Kooperationsverträge der Praxis.Zivilrechtliche Auseinandersetzung, Kündigung des Vertrags
Berufs-/StandesrechtVerwaltungs- oder Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit berufsrechtlichen Pflichten.Verwaltungs-, Disziplinar- oder Standesverfahren
VerkehrsrechtVerkehrsunfall oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit einer Fahrt für die Praxis.Ordnungswidrigkeiten- oder Zivilverfahren
 
 
Drei besonders relevante Bausteine für Ärzte

Regressrechtsschutz, Spezial-Strafrechtsschutz und Praxisvertrags-Rechtsschutz im Überblick

Diese drei Bausteine werden auf der bestehenden VWA-Seite besonders häufig nachgefragt, weil sie typische berufliche Risiken niedergelassener Ärzte betreffen. Ob und in welchem Umfang sie eingeschlossen sind, hängt vom gewählten Tarif ab.

Regressrechtsschutz

Für Vertragsärzte ist dieser Bereich besonders relevant: Ein Regress ist keine gewöhnliche Schadenersatzforderung, sondern eine Rückforderung der KV wegen vermeintlich unwirtschaftlicher Verordnungsweise.

Prüffrage: Ist der Regressrechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren ausdrücklich Bestandteil des gewählten Tarifs?

Spezial-Strafrechtsschutz

Bereits der Verdacht auf ein Ermittlungsverfahren, etwa wegen Abrechnungsbetrugs, kann erhebliche Kosten verursachen. Eine schnelle anwaltliche Vertretung ist dann oft entscheidend.

Prüffrage: Greift der Rechtsschutz bereits ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder erst zu einem späteren Zeitpunkt?

Praxisvertrags-Rechtsschutz

Mietvertrag, Leasingvertrag, Wartungsvertrag, Liefervertrag oder Kooperationsvertrag mit einer Praxisgemeinschaft – rechtliche Konflikte um Praxisverträge sind vielfältig.

Prüffrage: Welche Vertragsarten sind konkret mitversichert und welche sind ausgeschlossen?

Wichtig: Nicht jede rechtliche Auseinandersetzung ist automatisch ein Rechtsschutz-Versicherungsfall. Vorsätzlich begangene Straftaten, Streitigkeiten aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrecht sowie Baurechtsstreitigkeiten sind zum Beispiel häufig nicht oder nur gesondert versicherbar. Entscheidend sind die konkrete Versicherungsfalldefinition und die vereinbarten Bedingungen.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Praxisnachfolge mit Hindernissen

  • Eine Hautärztin plant den schrittweisen Übergang in den Ruhestand und sucht einen angestellten Arzt mit Perspektive zur Praxisübernahme.
  • Ein Bewerber erzählt im Gespräch von seinem Lebensgefährten und seinem Migrationshintergrund. Die Praxisinhaberin entscheidet sich schließlich für eine Bewerberin mit deutlich mehr Berufserfahrung.
  • Der abgelehnte Bewerber klagt daraufhin wegen Diskriminierung und führt seinen Migrationshintergrund sowie seine gleichgeschlechtliche Beziehung als Gründe an.
  • Der Rechtsschutzversicherer erteilt zügig die Kostenzusage für Anwalt und Prozess.
  • Einige Monate später weist das Gericht die Forderung ab.

Regress-Rechtsschutz

  • Ein Allgemeinmediziner in einer ländlichen Region betreut überwiegend ältere und chronisch kranke Patienten und verzeichnet dadurch eine überproportional hohe Arzneimittelverordnung.
  • Die Kassenärztliche Vereinigung wirft ihm unwirtschaftliches Verordnungsverhalten vor und meldet einen Arzneimittelregress an.
  • Der eingeschaltete Fachanwalt erwirkt eine neue Prüfung des Falls.
  • Es zeigt sich, dass die besondere Patientenstruktur nicht berücksichtigt worden war – die Regressforderung wird vollständig zurückgenommen.

Abrechnungsbetrug – wenn die Polizei vor der Tür steht (Spezial-Strafrechtsschutz)

  • Ein Orthopäde erhält frühmorgens Besuch von der Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl für Haus und Praxis.
  • Auslöser ist ein Privatpatient, der gemeinsam mit einem Heilpraktiker über Jahre Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen eingereicht hatte. Weil der Patient auch die Praxis des Orthopäden aufsuchte, gerät dieser unter Verdacht, mitverwickelt zu sein.
  • Der von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Strafverteidiger erwirkt die Rückgabe beschlagnahmter Unterlagen und ein Gegengutachten, das die medizinische Notwendigkeit der Untersuchungen belegt.
  • Die Ermittlungen gegen den Arzt werden eingestellt, ein Reputationsschaden in der Öffentlichkeit bleibt aus.
Rechtsschutz Ihrer Praxis prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Rechtsbereiche, Versicherungssummen und Selbstbehalte zu Ihrer Praxis passen, hängt von Ihrem Berufsbild, Ihrer Praxisform und Ihren individuellen Anforderungen ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Ärzte über unseren Rechtsschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Berufshaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?Beispiele
BerufshaftpflichtWehrt typischerweise Schadenersatzansprüche Dritter im Zusammenhang mit versicherten Haftpflichtrisiken ab bzw. reguliert berechtigte Ansprüche entsprechend dem jeweiligen Vertrag.Behandlungsfehler-Vorwurf, Personen- oder Sachschaden bei Patienten
RechtsschutzversicherungFinanziert bzw. unterstützt – abhängig vom jeweiligen Vertrag – die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen in versicherten Rechtsbereichen.Arbeitsrechtsstreit, Regressforderung, Vertragsstreit, Strafverfahren

Unterschiedliche Aufgaben

Die Berufshaftpflicht schützt vor Ansprüchen anderer gegen Sie. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, eigene Rechte durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren.

Häufig beide sinnvoll

Viele Ärztinnen und Ärzte benötigen beide Absicherungen, da sie unterschiedliche Risiken abdecken und sich gegenseitig ergänzen.

Keine Rechtsberatung

Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete Abgrenzung richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung zu anderen Praxisversicherungen

Welcher Schutzbereich ist bei welchem Streit typischerweise zuerst zu prüfen?

Die konkrete Leistung hängt immer vom Bedingungswerk und vom Streitgegenstand ab. Die folgende Einordnung hilft, Überschneidungen und mögliche Deckungslücken im Beratungsgespräch gezielt anzusprechen.

StreitfallTypischer primärer PrüfbereichWorauf achten?
Patient wirft Behandlungsfehler vorBerufshaftpflichtAbwehr unberechtigter und Regulierung berechtigter Ansprüche
Mitarbeiter erhebt KündigungsschutzklageArbeits-/FirmenrechtsschutzVersicherte Rechtsbereiche und Selbstbehalt
KV fordert ArzneimittelregressRegressrechtsschutzAußergerichtliches Verfahren, Wartezeiten
Ermittlungsverfahren wegen AbrechnungsverdachtsSpezial-StrafrechtsschutzZeitpunkt des Versicherungsschutzes, Anwaltswahl
Streit um Praxis-MietvertragPraxisvertrags-/Immobilien-RechtsschutzIst der jeweilige Vertragstyp mitversichert?
Verkehrsunfall auf PraxisfahrtVerkehrsrechtsschutzSofern versichert, Geltungsbereich prüfen

Merksatz: Nicht die Bezeichnung des Streitfalls allein entscheidet über die zuständige Police, sondern die konkrete Ursache und der vereinbarte Versicherungsumfang.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Ein Rechtsstreit kann jede Arztpraxis treffen. Wichtig ist, frühzeitig und richtig zu handeln. Ihre Rechtsschutzversicherung begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – von der ersten Meldung bis zur Klärung des Falls.

1. Rechtsfall melden

Sobald sich ein Rechtsstreit abzeichnet, gilt:
  • Versicherer möglichst frühzeitig informieren
  • Unterlagen und Schriftverkehr zum Vorgang sichern

2. Deckungsanfrage prüfen lassen

Der Versicherer prüft, ob ein Versicherungsfall vorliegt:
  • Prüfung des versicherten Rechtsbereichs
  • Prüfung von Wartezeiten und Ausschlüssen
  • Erteilung der Kostenzusage im vereinbarten Umfang

3. Anwalt bzw. Kanzlei wählen

Je nach Tarif besteht freie oder eingeschränkte Anwaltswahl:
  • Auswahl einer geeigneten Fachanwältin oder eines Fachanwalts
  • Bei Bedarf Empfehlung durch den Versicherer
  • Abstimmung der weiteren Vorgehensweise

4. Kostenübernahme klären

Die Übernahme richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsumfang:
  • Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG
  • Kosten des Prozessgegners, soweit zu tragen
  • Abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung

5. Fall bearbeiten und abschließen

Je nach Fall endet der Prozess unterschiedlich:
  • Außergerichtliche Einigung oder Gerichtsentscheidung
  • Abschließende Kostenabrechnung
  • Dokumentation für künftige Beratungsgespräche
Rechtzeitig handeln

Wann sollte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden?

Rechtsschutz und frühzeitige rechtliche Vorsorge ergänzen sich – ein Vertrag entfaltet seinen vollen Nutzen vor allem dann, wenn er rechtzeitig vor einem Streit besteht.

Vor dem Streit abschließen

Rechtsschutz sollte möglichst vor Entstehung eines konkreten oder absehbaren Rechtsstreits abgeschlossen werden.

Wartezeiten beachten

Viele Tarife sehen Wartezeiten vor, bevor der Versicherungsschutz für bestimmte Rechtsbereiche greift.

Versicherungsfall-Definition

Wann genau ein Rechtsschutzfall vorliegt, ist tarifabhängig vertraglich definiert und kann sich je nach Rechtsbereich unterscheiden.

Bereits bestehende Konflikte

Streitigkeiten, die bei Vertragsabschluss bereits bestehen oder absehbar sind, sind je nach Bedingungen regelmäßig problematisch.

Frühzeitig informieren

Wer den Versicherer frühzeitig informiert, sichert sich oft bessere Handlungsmöglichkeiten und kann Fristen wahren.

Keine Rechtsberatung

Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind stets die konkreten Versicherungsbedingungen.

Worauf Ärzte bei einer Rechtsschutzversicherung achten sollten

Die konkrete Ausgestaltung einer Rechtsschutzversicherung unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:

  • Welche Rechtsbereiche sind eingeschlossen – etwa Arbeits-, Regress-, Straf-, Vertrags-, Verkehrs- und Privatrechtsschutz?
  • Sind berufliche und private Risiken kombiniert versicherbar?
  • Wie hoch ist die vereinbarte Selbstbeteiligung, und sinkt sie bei früher Meldung?
  • Welche Personen sind mitversichert, etwa Ehe- oder Lebenspartner sowie Mitarbeitende?
  • Gibt es freie Anwaltswahl, eine telefonische Erstberatung oder Mediationsangebote?
  • Welche Wartezeiten gelten für welche Rechtsbereiche?

Die konkrete Leistung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine individuelle Beratung hilft, den passenden Zuschnitt für Ihre Praxis zu finden.

Entscheidungshilfe

Welche Rechtsschutzbausteine sind für welche Situation relevant?

Die folgende Übersicht ordnet typische Situationen den passenden Rechtsschutzbereichen zu. Ob ein Bereich in Ihrem Tarif enthalten ist, hängt von den vereinbarten Bausteinen ab.

SituationRelevanter Rechtsschutzbereich
Mitarbeiter erhebt KündigungsschutzklageArbeits-/Firmenrechtsschutz
KV fordert ArzneimittelregressRegressrechtsschutz
Ermittlungsverfahren wegen AbrechnungsverdachtsSpezial-Strafrechtsschutz
Streit um Praxis-MietvertragImmobilien-/Vertragsrechtsschutz, sofern vereinbart
Streit um Praxisgerät oder LeasingvertragVertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte, sofern vereinbart
Verkehrsunfall auf PraxisfahrtVerkehrsrechtsschutz, sofern versichert

Diese Zuordnung ist keine Zusage: Nicht jeder Bereich ist automatisch in jedem Tarif enthalten. Maßgeblich sind stets die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre Arztpraxis

Die Sonderkonzepte „Rechtsschutz für Heilberufe“ des VWA verbinden branchenspezifischen Schutz mit persönlicher Beratung und Leistungen, die gezielt auf niedergelassene und angestellte Ärzte zugeschnitten sind.

Attraktive Selbstbehalte

Die Sonderkonzepte können mit Selbstbehalten gestaltet werden. Wer den Versicherer frühzeitig informiert, kann den Selbstbehalt oft senken oder sogar vermeiden.

Rahmenverträge mit Versicherern

Über vielfältige Rahmenvereinbarungen lassen sich umfangreiche Leistungen zu besonders günstigen Beiträgen erwerben.

Spezialkonzept für Heilberufe

Die Absicherung ist auf die typischen rechtlichen Risiken niedergelassener Ärzte, Zahnärzte und weiterer Heilberufe ausgerichtet.

Persönliche Beratung

Ihre Praxis wird individuell betrachtet, statt pauschal nach einem Standardtarif abgesichert zu werden.

Kombination beruflich & privat

Neben dem beruflichen Rechtsschutz lässt sich auch der private Bereich günstig mitversichern.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Für wen ist die Versicherung? Wer ist versichert?

Folgende Berufsgruppen können die Sonderkonzepte „Rechtsschutz für Heilberufe“ des VWA in Anspruch nehmen:

  • Niedergelassene Ärzte
  • Angestellte Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychologen
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Ergotherapeuten
  • Und viele mehr

Versichert werden können:

  • Versicherungsnehmer und Familie
  • Geschäftspartner
Welche Leistungen sind versichert?

Den Leistungsumfang können Sie nach Ihren Vorstellungen zusammenstellen. Folgende Bereiche können abgesichert werden:

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Regressrechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren
  • Praxisvertrags-Rechtsschutz
  • Privatrechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement

Die von der VWA GmbH angebotenen Gesellschaften und Tarife beinhalten zudem folgende Leistungen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche)
Was ist nicht versichert oder nur gesondert versicherbar?
  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
Was wird gezahlt? Wie funktioniert die Selbstbeteiligung?

Gezahlt werden die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Die Sonderkonzepte des VWA können auch mit Selbstbehalten versehen werden. Wird bei einem Rechtsstreit zunächst die Versicherungsgesellschaft informiert, dann sinkt der Selbstbehalt oder erlischt sogar komplett. So können Ihre Beiträge minimiert werden – bei trotzdem vollumfänglichem Versicherungsschutz.

Mögliche Kosten können sein:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese zu tragen hat

Gerne beraten wir Sie hierzu. Tel: 0221 / 292 169 81

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?
Häufige Fragen

FAQ zur Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Sinnvoll ist in der Regel ein Sonderkonzept „Rechtsschutz für Heilberufe“, das berufliche Bereiche wie Arbeits-, Regress-, Straf- und Vertragsrechtsschutz mit privatem Rechtsschutz kombiniert. Welche Bausteine im Einzelfall passen, hängt von Praxisform und persönlicher Situation ab.

Der Beitrag hängt unter anderem von den eingeschlossenen Rechtsbereichen, der Selbstbeteiligung, der Praxisform und der Anzahl mitversicherter Personen ab. Eine belastbare Aussage ist erst nach individueller Beratung möglich.

Unter anderem Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige, Verkehrsrechtsschutz, Regressrechtsschutz, Praxisvertrags-Rechtsschutz, Privatrechtsschutz, Immobilien-/Miet-/Vermieter-Rechtsschutz, Spezial-Strafrechtsschutz, Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Forderungsmanagement sowie weitere Bereiche wie Steuer-, Sozialgerichts-, Ordnungswidrigkeiten-, Verwaltungs-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.

Regressrechtsschutz unterstützt Vertragsärzte, wenn die Kassenärztliche Vereinigung eine Regressforderung wegen vermeintlich unwirtschaftlicher Verordnungsweise erhebt. Er greift im außergerichtlichen Verfahren und unterscheidet sich damit von einer gewöhnlichen Schadenersatzforderung.

Spezial-Strafrechtsschutz unterstützt bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, etwa bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug. Da bereits der Verdacht erhebliche Kosten verursachen kann, ist eine schnelle anwaltliche Vertretung oft entscheidend.

Über den Arbeits-/Firmenrechtsschutz können arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden abgesichert werden, etwa bei Kündigung, Abmahnung oder Streit um Vergütung oder Arbeitszeugnis, sofern dieser Baustein vereinbart ist.

Streitigkeiten wegen der Abrechnung mit Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung zählen zu den häufigsten Anlässen für einen Rechtsschutzfall bei niedergelassenen Ärzten und können je nach Tarif eingeschlossen sein.

Ja. Über die Rahmenverträge des VWA lässt sich neben dem beruflichen Schutz auch der private Rechtsschutz für den Inhaber oder die Inhaberin günstig integrieren.

Versichert werden können der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin und die Familie sowie Geschäftspartner. Die genaue Ausgestaltung hängt vom gewählten Tarif ab.

Rechtsschutzversicherungen sehen häufig Wartezeiten vor, bevor der Schutz für bestimmte Rechtsbereiche greift. Deshalb ist ein rechtzeitiger Abschluss vor Entstehung eines Rechtsstreits empfehlenswert.

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Kosten, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Die Sonderkonzepte des VWA lassen sich mit Selbstbehalten gestalten; wer den Versicherer frühzeitig informiert, kann den Selbstbehalt oft senken oder vermeiden.

Die Berufshaftpflicht wehrt Schadenersatzansprüche Dritter gegen Sie ab bzw. reguliert berechtigte Ansprüche. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dagegen dabei, eigene rechtliche Interessen durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren. Viele Ärztinnen und Ärzte benötigen beide Absicherungen.

Häufig nicht oder nur gesondert versicherbar sind Baurechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen, Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen sowie vorsätzlich begangene Straftaten.

Häufig ergänzen Berufshaftpflicht-, Praxisinventar-, Cyber-, Ertragsausfall-, Unfall- und Altersvorsorgeversicherungen den Rechtsschutz zu einem umfassenden Absicherungskonzept für die Arztpraxis.
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Leistungsangaben sind tarif- und versichererabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.