VWA

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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Unfallversicherung

Damit Ärzte keine Unfallopfer werden

Unfallversicherung für Ärzte

Die Unfallversicherung mit dem Extra für Ärzte – erhöhte Gliedertaxe, Infektionsklausel und keine Gesundheitsprüfung für Mediziner und ihre Familie

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Damit Ärzte keine Unfallopfer werden

Warum jeder Arzt eine Unfallversicherung mit Extra braucht

Unfälle passieren statistisch gesehen zu 70 % in der Freizeit und zu 30 % im Beruf. Gerade bei Medizinern, die häufig viel mit ihren Händen arbeiten, können Unfälle schnell gravierende Folgen haben.
VWA-Unfallschutz für Mediziner

1. Verletzungen der Hände

Gerade für operativ tätige Ärzte kann eine Verletzung der Hände existenzbedrohend sein.
Eine erhöhte Gliedertaxe sorgt für höhere Invaliditätsleistungen bei Handverletzungen, sofern vereinbart.

2. Infektionen durch Berufsunfälle

Ein Schnitt oder Stich bei der Arbeit mit Proben kann zu einer Infektion führen.
Die Infektionsklausel schließt solche Unfälle mit ein, sofern vereinbart.

3. Unfälle in der Freizeit

70 % aller Unfälle passieren statistisch in der Freizeit, etwa beim Sport oder auf dem Motorrad.
Die private Unfallversicherung greift unabhängig davon, wo der Unfall passiert.

4. Unfälle durch Eigenbewegung

Auch ein Sehnenriss ohne Fremdeinwirkung, etwa beim Sport, kann als Unfall gelten.
Tarife mit Einschluss von Eigenbewegungsschäden erweitern den klassischen Unfallbegriff, sofern vereinbart.

5. Familienschutz

Nicht nur Sie, auch Ehepartner und Kinder können von Unfällen betroffen sein.
Die Sonderkonzepte des VWA können auch für direkte Angehörige gelten, sofern vereinbart.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Unfallversicherung des VWA.
› Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
VWA-Unfallschutz

Unfallversicherung für Mediziner

Für Sie als Mediziner hat die VWA GmbH spezielle Sonderkonzepte ausgehandelt, die den Anforderungen an Ihre Berufsgruppe Rechnung tragen. So zeichnen sich die Tarife durch besonders hohe Gliedertaxen und Rentenleistungen bei bereits geringen Invaliditätsgraden aus. Auch verzichten wir auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen und dank der umfangreichen Einschlüsse wie z.B. der Infektionsklausel bei Unfall und den sehr günstigen Beiträgen sind unsere Unfalltarife für Mediziner konkurrenzlos.

Von unseren Sonderkonzepten können zudem nicht nur Sie als Mediziner profitieren, sondern auch Ihre direkten Angehörigen wie Ehepartner und Kinder.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Unfallversicherung für Ärzte

  • Sonderkonzepte für Mediziner und deren direkte Familienmitglieder
  • Erhöhte Gliedertaxe
  • Umfangreiche Leistungseinschlüsse wie Infektionsklausel bei Unfällen und Eigenbewegungen
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Sehr günstige Beiträge

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Sonderkonzepte für Mediziner und deren direkte Familienmitglieder
  • Erhöhte Gliedertaxe
  • Umfangreiche Leistungseinschlüsse wie Infektionsklausel bei Unfällen und Eigenbewegungen
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Sehr günstige Beiträge
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Welche Leistungen können versichert werden?

Je nach Bedürfnis können Leistungen an Ihren Versicherungsschutz angepasst werden.

Invaliditätsleistung

Sie bestimmen die Höhe der Kapitalzahlung, die in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität gezahlt werden soll.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad können Sie die Zahlung einer monatlichen Rente bestimmen.

Todesfallleistung

Tritt innerhalb eines Jahres infolge eines Unfalls der Tod der versicherten Person ein, wird den Verbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.

Krankenhaustagegeld

Auszahlung eines Tagegeldes, das je Tag des stationären Aufenthalts gezahlt wird.

Unfalltagegeld

Auszahlung eines Tagegeldes für die einzelnen Tage der Krankschreibung.

Erhöhte Gliedertaxe

Speziell für Mediziner verbesserte Gliedertaxen sorgen für höhere Leistungen bei bestimmten Verletzungen.

Risikolage in der Praxis

Was ist nicht versichert

AusschlussErläuterung
Aktive Teilnahme an StraftatenUnfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten sind nicht versichert.
Geistes- oder BewusstseinsstörungenUnfälle infolge Trunkenheit, Schlaganfällen oder epileptischen Anfällen, es sei denn der Unfall war ursächlich für die Störung bzw. den Anfall.
Auto-/MotorradrennenUnfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen sind nicht versichert.
Kernenergie, innere UnruhenUnfälle durch Kernenergie oder innere Unruhen sind ausgeschlossen.
Vorsätzliche Selbsttötung oder VerstümmelungDiese Fälle sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
 
 
Extras für Mediziner

Das Extra für Ärzte in der Unfallversicherung

Die Sonderkonzepte für Mediziner unterscheiden sich in wichtigen Punkten von Standard-Unfalltarifen.

Erhöhte Gliedertaxe

Speziell für Mediziner verbesserte Gliedertaxen führen zu höheren Leistungen bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen, insbesondere den Händen.

Infektionsklausel

Erkennt Unfälle mit Infektionsfolge, etwa durch Nadelstich- oder Schnittverletzungen bei der Arbeit, ausdrücklich an, sofern vereinbart.

Eigenbewegungen eingeschlossen

Schäden durch reine Eigenbewegung, etwa beim Sport, können mitversichert sein, wie das Schadenbeispiel eines Achillessehnenrisses zeigt.

Keine Gesundheitsprüfung: Bei den Sonderkonzepten für Mediziner wird auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichtet. Maßgeblich sind stets die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Unfallversicherung

Lop, nein diesmal Flop!

Regelmäßig trifft sich Frau Dr. Steinkrüger zum Tennis mit ihrer Damenmannschaft. Bei einer abrupten Ausfallbewegung zieht sie sich einen Riss der Achillessehne zu. Sie muss ambulant operiert werden und ist 35 Tage arbeitsunfähig. Dank Ihrer Unfallversicherung, die auch Schäden durch Eigenbewegung mit abdeckt, erhält sie folgende Leistungen: 700 Euro Krankenhaustagegeld aufgrund ambulanter OP und 1.350 Euro Unfalltagegeld. Gesamtentschädigung: 2.050 Euro.

Jeder weiß es, Motorradfahren ist gefährlich

Dr. Eichenseher ist ein begeisterter Motorradfahrer. Gerne fährt er an den Wochenenden mit seiner Harley Richtung Walchensee in Bayern und von dort weiter nach Österreich. Was eine gemütliche Tagestour werden sollte, hat ein jähes Ende genommen. Ausgerutscht auf einer Öllache hat er die Kontrolle über seine Maschine verloren und einen schweren Unfall erlitten. Er wird sogleich operiert, doch er verliert seinen rechten Daumen und muss im Anschluss 14 Tage im Krankenhaus verbringen. Dank seiner Unfallversicherung mit verbesserter Gliedertaxe für Ärzte und einem Invaliditätsgrad von 60 % erhält er folgende Leistungen: 450.000 Euro Invaliditätsleistung und 1.400 Euro Krankenhaustagegeld. Gesamtentschädigung: 451.400 Euro.

Zu fest zugedrückt

Trotz 100-facher Routine hat Dr. Jepatty bei einer Untersuchung ein Probenglas in der Hand zerbrochen. Durch die Schnittwunde sind die Krankheitserreger direkt in seine Hand gelangt. Leider verläuft die anschließende Behandlung sehr unglücklich und die verletzte Hand muss amputiert werden. Aus der Unfallversicherung erhält er dank des Einschlusses der Infektionsklausel folgende Leistungen: 1.050.000 Euro Invaliditätsleistung, 2.100 Euro Krankenhaustagegeld, 2.100 Euro Genesungsgeld, 1.100 Euro Unfalltagegeld sowie eine lebenslange monatliche Unfallrente von 1.500 Euro. Gesamtentschädigung: 1.055.300 Euro zzgl. der lebenslangen Rente von 1.500 Euro pro Monat.

Unfallschutz individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Invaliditätssumme, Gliedertaxe und Zusatzleistungen zu Ihnen passen, hängt von Tätigkeit, Familiensituation und Freizeitverhalten ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Ärzte über unseren Unfallschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?
UnfallversicherungZahlt bei Invalidität, Tod oder Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls – unabhängig von der Ursache des Unfalls.
BerufsunfähigkeitsversicherungZahlt eine Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann.

Unfall vs. Krankheit

Die Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die Berufsunfähigkeitsversicherung auch krankheitsbedingte Ursachen.

Einmalig oder laufend

Die Unfallversicherung zahlt meist eine Invaliditätsleistung, die Berufsunfähigkeitsversicherung eine laufende Rente.

Häufig beide sinnvoll

Da beide Produkte unterschiedliche Risiken abdecken, ergänzen sich Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

Neben der Unfallversicherung können folgende Absicherungen sinnvoll ergänzen.

VersicherungErgänzt die Unfallversicherung durch
Berufsunfähigkeitsversicherung für ÄrzteAbsicherung auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit
Krankenvollversicherung für ÄrzteÜbernahme der medizinischen Behandlungskosten
PflegezusatzversicherungAbsicherung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit

Merksatz: Erst im Zusammenspiel ergibt sich ein umfassender Schutz gegen die finanziellen Folgen von Unfall, Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Unfallversicherung für Ärzte

Ein Unfall kann jeden treffen – im Beruf wie in der Freizeit. Wichtig ist, den Unfall korrekt zu melden. Ihre Unfallversicherung begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Unfall melden

Nach einem Unfall gilt:
  • Versicherer zeitnah über den Unfallhergang informieren
  • Ärztliche Erstversorgung dokumentieren lassen

2. Ärztliche Feststellung

Der Invaliditätsgrad wird ärztlich festgestellt:
  • Fachärztliche Begutachtung der Unfallfolgen
  • Anwendung der vereinbarten Gliedertaxe

3. Prüfung durch den Versicherer

Der Versicherer prüft den Anspruch:
  • Abgleich mit den vereinbarten Ausschlüssen
  • Prüfung der Infektionsklausel bei entsprechenden Fällen

4. Auszahlung der Leistung

Je nach vereinbartem Baustein erfolgt die Zahlung:
  • Invaliditätsleistung als Kapitalzahlung
  • Kranken- und Unfalltagegeld für die jeweiligen Tage

5. Laufende Rente, falls vereinbart

Bei entsprechendem Invaliditätsgrad:
  • Regelmäßige Auszahlung der vereinbarten Unfallrente
  • Dokumentation für spätere Nachprüfungen
Worauf achten

Worauf Ärzte bei der Unfallversicherung achten sollten

Wenige Unfallsekunden können das ganze Leben verändern – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.

70 % passieren in der Freizeit

Unfälle passieren statistisch gesehen zu 70 % in der Freizeit und nur zu 30 % im Beruf – ein reiner Berufsunfallschutz reicht daher meist nicht aus.

Gliedertaxe vergleichen

Die Höhe der Leistung bei Verlust einzelner Körperteile hängt stark von der vereinbarten Gliedertaxe ab.

Invaliditätssumme realistisch wählen

Die Invaliditätssumme sollte zu Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation passen.

Familie mitversichern

Ehepartner und Kinder können bei vielen Sonderkonzepten von denselben Vorteilen profitieren.

Ausschlüsse kennen

Prüfen Sie, welche Ereignisse wie Straftaten oder Rennteilnahmen vom Schutz ausgeschlossen sind.

Infektionsklausel prüfen

Gerade für Mediziner ist der Einschluss der Infektionsklausel bei Unfällen ein wichtiges Kriterium.

Es liegt leider in der Natur des Unfalls, dass vor diesem niemand sicher ist – auch Ärzte nicht. Da schon wenige Unfallsekunden ausreichen, um Ihr gesamtes Leben zu verändern, sollten Sie vorsorglich handeln.

Entscheidungshilfe

Welche Invaliditätssumme ist sinnvoll?

Die passende Absicherungshöhe hängt von Ihrer Tätigkeit, Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab.

FaktorFrage für die Beratung
TätigkeitSind Sie auf bestimmte Körperteile wie die Hände besonders angewiesen?
FreizeitverhaltenBetreiben Sie Sportarten mit erhöhtem Unfallrisiko?
FamiliensituationSollen Ehepartner und Kinder mitversichert werden?
ZusatzbausteineSind Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder Infektionsklausel gewünscht?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Sie und Ihre Familie

Die Unfallversicherung des VWA verbindet Sonderkonzepte für Mediziner mit persönlicher Beratung und sehr günstigen Beiträgen.

Sonderkonzepte für Mediziner

Auch direkte Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder können profitieren.

Erhöhte Gliedertaxe

Speziell für Mediziner verbesserte Leistungen bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen.

Umfangreiche Einschlüsse

Wie Infektionsklausel bei Unfällen und Eigenbewegungen.

Keine Gesundheitsprüfung

Der Abschluss ist ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich.

Sehr günstige Beiträge

Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Unfallversicherung für Ärzte

Welche Leistungen können versichert werden
  • Invaliditätsleistung: Sie bestimmen die Höhe der Kapitalzahlung, die in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität gezahlt werden soll
  • Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad können Sie die Zahlung einer monatlichen Rente bestimmen
  • Todesfallleistung: Tritt innerhalb eines Jahres infolge eines Unfalls der Tod der versicherten Person ein, so wird den Verbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt
  • Krankenhaustagegeld: Hierbei handelt es sich um die Auszahlung eines Tagegeldes, das je Tag des stationären Aufenthalts gezahlt wird
  • Unfalltagegeld: Hierbei handelt es sich um die Auszahlung eines Tagegeldes für die einzelnen Tage der Krankschreibung
Was ist nicht versichert
  • Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
  • Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle (es sei denn der Unfall war ursächlich für die Störung bzw. den Anfall)
  • Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/Motorradrennen
  • Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
  • Vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?
Häufige Fragen

FAQ zur Unfallversicherung für Ärzte

Unfälle passieren statistisch gesehen zu 70 % in der Freizeit und zu 30 % im Beruf. Gerade bei Medizinern, die häufig viel mit ihren Händen arbeiten, können Unfälle schnell gravierende berufliche Folgen haben.

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angesetzt wird. Sonderkonzepte für Mediziner sehen hier oft erhöhte Werte vor, insbesondere für die Hände.

Die Infektionsklausel schließt Unfälle mit Infektionsfolge, etwa durch Nadelstich- oder Schnittverletzungen bei der Arbeit, ausdrücklich in den Versicherungsschutz ein, sofern vereinbart.

Bei entsprechend vereinbarten Tarifen können auch Schäden durch reine Eigenbewegung ohne Fremdeinwirkung, wie ein Sehnenriss beim Sport, als Unfall gelten.

Bei den Sonderkonzepten für Mediziner wird auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichtet.

Ja, von den Sonderkonzepten des VWA können neben Ihnen als Mediziner auch Ihre direkten Angehörigen wie Ehepartner und Kinder profitieren.

Nicht versichert sind unter anderem Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten, Unfälle infolge Trunkenheit oder Bewusstseinsstörungen, Unfälle bei Auto-/Motorradrennen, durch Kernenergie oder innere Unruhen sowie vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung.

Die Unfallversicherung zahlt bei Invalidität, Tod oder Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen eine Rente, wenn der Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Beide Versicherungen ergänzen sich sinnvoll.

Sie bestimmen die Höhe der Kapitalzahlung, die in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität gezahlt werden soll (Invaliditätsleistung). Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad kann zusätzlich eine monatliche Unfallrente vereinbart werden.

Häufig ergänzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankenvollversicherung sowie eine Pflegezusatzversicherung die Unfallversicherung zu einem umfassenden persönlichen Absicherungskonzept.
Damit Ärzte keine Unfallopfer werden

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Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.