VWA

154 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Berufshaftpflicht

Individuell und maßgeschneidert für jeden Fachbereich

Berufshaftpflicht für Ärzte

Die braucht doch jeder Arzt! Schützen Sie sich und Ihre Praxis vor den finanziellen Folgen eines Behandlungsfehler-Vorwurfs – mit der Arzthaftpflicht speziell für Ihre Fachgruppe

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Individuell und maßgeschneidert für jeden Fachbereich

Warum jeder niedergelassene Arzt eine Berufshaftpflicht braucht

Selbst dem erfahrensten Arzt unterläuft irgendwann ein Fehler – das ist menschlich. Bei Umfragen gaben 36 % der niedergelassenen Ärzte an, dass ihnen einmal im Jahr ein schadensträchtiger Fehler unterlaufe. Statistisch gesehen hat jede zweite Klage gegen einen Mediziner Erfolg.
VWA-Arzthaftpflicht für jede Fachgruppe

1. Vorwurf eines Behandlungsfehlers

Eine Diagnose wird falsch gestellt oder eine Behandlung verläuft unglücklich – schnell wird aus dem Patienten ein Anspruchssteller.
Die Berufshaftpflicht prüft den Anspruch und reguliert berechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang.

2. Unberechtigte Ansprüche

Nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Ohne fachkundige Abwehr drohen dennoch hohe Kosten und Rufschäden.
Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.

3. Existenzbedrohende Schadenhöhen

Bei schweren Personenschäden können Ansprüche schnell in die Millionen gehen und die Praxis wirtschaftlich gefährden.
Hohe Versicherungssummen von 3 bis 15 Mio. Euro schaffen finanziellen Spielraum, sofern vereinbart.

4. Haftung für Mitarbeitende

Auch angestellte Ärzte, Arzthelfer/-innen, Praktikanten und Auszubildende können im Rahmen ihrer Tätigkeit Schäden verursachen.
Diese Personen können als Erfüllungsgehilfen mitversichert werden, sofern vereinbart.

5. Nachhaftung im Ruhestand

Auch nach Praxisaufgabe können noch Ansprüche aus früherer Tätigkeit geltend gemacht werden.
Eine passende Nachhaftungsdeckung schützt Sie auch über das aktive Berufsleben hinaus.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Berufshaftpflicht des VWA.
› Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
VWA-Arzthaftpflicht

Berufshaftpflicht für Mediziner

Einmal falsch entschieden oder unerwartete Umstände im Behandlungsverlauf – und die Folgen sind oft nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch gravierend. Schutz bietet die Berufshaftpflicht für Ärzte, aber bitte nicht um jeden Preis.

Die Arzthaftpflicht muss genau auf Ihre Fachgruppe und Ihre individuell angebotenen Leistungen abgestimmt werden – sie ist kein Produkt von der Stange. Als Vertreter von tausenden niedergelassenen Ärzten kennt der VWA die passenden Sonderkonzepte für jede Fachrichtung.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Berufshaftpflicht für Ärzte

  • Ein absolutes Muss für jeden niedergelassenen Arzt
  • Schutz vor existenzvernichtenden Risiken
  • Greift dann, wenn ein Patient aufgrund Ihrer falschen Beratung oder Behandlung zu Schaden kommt
  • Auch im Ruhestand, zum Schutz vor Nachhaftungsschäden

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Sonderkonzepte je Fachgruppe und zudem auf die individuelle Tätigkeit und Spezialisierung des Arztes anpassbar
  • Hoher Deckungsschutz mit vielfältigen Leistungseinschlüssen
  • Besonders günstige Beiträge
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Was leistet die Berufshaftpflicht für Ärzte?

Je nach vereinbartem Tarif können unter anderem Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie zahlreiche beitragsfreie Zusatzleistungen abgesichert sein.

Personenschäden

Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Patienten im Rahmen der versicherten Tätigkeit.

Sach- und Vermögensschäden

Schäden an Eigentum Dritter sowie daraus resultierende reine Vermögensschäden im vereinbarten Umfang.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist ein Anspruch nicht berechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab – notfalls vor Gericht, inklusive Kostenübernahme.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Bei vielen Sonderkonzepten beitragsfrei mit eingeschlossen, sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen.

Praxisräume & Schlüsselverlust

Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen sowie Abhandenkommen fremder Schlüssel können beitragsfrei mitversichert sein.

Nachhaftung im Ruhestand

Schutz vor Ansprüchen aus früherer Tätigkeit, auch nach Aufgabe der Praxis, sofern vereinbart.

Risikolage in der Praxis

Typische Haftungsrisiken je Fachrichtung

FachrichtungTypisches HaftungsrisikoMögliche Folgen
Allgemeinmedizin/InnereVorwurf einer falschen Diagnose oder verzögerten Überweisung.Schadenersatzforderung des Patienten
GynäkologieVorwurf einer fehlerhaften Sterilisation, Schwangerenbetreuung oder Geburtshilfe.Langjährige Unterhaltsansprüche, hohe Schadensummen
Dermatologie/ÄsthetikUnzufriedenheit nach ästhetischen Behandlungen wie Injektionen oder proktologischen Eingriffen.Schmerzensgeld- und Behandlungskostenforderungen
OrthopädieVorwurf einer fehlerhaften konservativen Behandlung oder Injektion.Schadenersatz wegen Folgeschäden
UrologieVorwurf im Zusammenhang mit ambulanten Operationen oder endoskopischen Eingriffen.Höhere Schadensummen durch operative Eingriffe
Psychiatrie/PsychotherapieVorwurf einer Fehleinschätzung oder unterlassenen Warnung.Zivilrechtliche Auseinandersetzung
 
 
Beitragsfrei mitversicherte Leistungen

Welche Zusatzleistungen sind bei vielen Sonderkonzepten beitragsfrei enthalten?

Je nach Fachgruppe und Versicherer bieten die VWA-Sonderkonzepte zahlreiche beitragsfreie Einschlüsse. Ob und in welchem Umfang diese im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Praxisräume & Schlüssel

Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen und das Abhandenkommen fremder Schlüssel sind bei vielen Tarifen bis zu einem Selbstbehalt beitragsfrei mitversichert.

Prüffrage: Wie hoch ist der vereinbarte Selbstbehalt für diese Zusatzleistungen?

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit kann rechtliche Unterstützung beitragsfrei enthalten sein.

Prüffrage: Ab welchem Verfahrensstadium greift der Rechtsschutz konkret?

Dozenten- & Referententätigkeit

Bei manchen Fachgruppen ist auch die Tätigkeit als Dozent, Lehrender oder Referent beitragsfrei mitversichert.

Prüffrage: Gilt dies auch für Vortrags- oder Fortbildungstätigkeiten außerhalb der eigenen Praxis?

Wichtig: Nicht jede Unzufriedenheit eines Patienten ist automatisch ein Haftpflichtfall. Vorsatz sowie Schäden, die nicht dem berufsspezifischen bzw. versicherten Risiko zuzuordnen sind, sind grundsätzlich nicht versichert. Für spezielle Behandlungen kann der Versicherungsschutz im Vorfeld geprüft und bei Bedarf erweitert werden.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Arzthaftpflicht

Wer Fehler macht, zahlt – vielleicht sogar lebenslang!

Nach vier gesunden Kindern haben sich die Eltern gemeinsam zur Sterilisation des Vaters entschieden. Obwohl der Gynäkologe nach dem Eingriff der Annahme ist, den Samenleiter erfolgreich unterbunden zu haben, wird die vierfache Mutter wenige Wochen nach der Vasektomie erneut schwanger. Bei der Feststellung der Schwangerschaft ist es für einen Abbruch bereits zu spät und für einige Wochen sieht sich der Vater mit dem schmerzlichen Verdacht konfrontiert, von seiner Frau betrogen worden zu sein. Allerdings bestätigt schon kurz darauf ein Test die weiterhin vorhandene Zeugungsfähigkeit des Mannes und somit auch die fehlerhafte Sterilisation des Gynäkologen. Aufgrund des Alters der 51-Jährigen Mutter handelt es sich nun um eine Risikoschwangerschaft. Drei Monate später wird das fünfte Kind geboren, es hat Down-Syndrom. Die Familie verklagt den Gynäkologen auf den Lebensunterhalt ihres behinderten Kindes und bekommt vor Gericht Recht zugesprochen.

Schon allein die Rufschädigung, die ein solcher Fall für eine Praxis nach sich ziehen kann, könnte für den Fortbestand der Existenz vernichtend sein. An dieser Stelle schafft die Berufshaftpflicht Erleichterung und hilft, die kritische Zeit erfolgreich zu überbrücken und die Zukunft der Praxis und des Gynäkologen zu sichern, der nun Zeit seines Lebens für den kleinen Jungen der Familie aufkommen muss.

The Beauty and the Beast – nur durch eine Spritze getrennt …

Endlich keine Krähenfüße mehr, freut sich Frau Pahls, als sie sich auf den Weg zur schönheitschirurgischen Praxis macht. Mit Hyaluronsäure sollen die Augenringe und kleinen Fältchen der gelernten Kindergärtnerin aufgespritzt werden. Ein Eingriff, der als wenig invasiv gilt und baldige Erfolge verspricht. In der Praxis scheint alles routinemäßig abzulaufen und schon nach einer Stunde ist Frau Pahls wieder zu Hause. Doch als sie am Abend in den Spiegel schaut, erkennt sie sich selbst nicht mehr wieder. Die Augenringe sehen unnatürlich dick aus, verwandeln sich über Nacht sogar noch in kleine Würste und am Morgen schimmert das Hyaluron bläulich durch die Haut. Die Schönheitschirurgin rät ihr, zu warten und lässt sich entschuldigen. Frau Pahls ist verzweifelt und sucht ihren Hausarzt auf. Diesem bleibt nur, ihr zu raten, die Augenpartie regelmäßig zu massieren und darauf zu hoffen, dass sich die Säure nach und nach verteilt. Doch auch nach einigen Wochen hat sich das Hyaluron nicht abgebaut. Frau Pahls kann kaum das Haus verlassen, in den Kindergarten will sie schon gar nicht, es ist ja schließlich nicht Halloween. Sie bekommt schwere Depressionen und muss mehrere Wochen aussetzen. Auf Anraten einer Freundin verklagt sie endlich ihre Schönheitschirurgin auf Schmerzensgeld und auf die Übernahme der psychologischen Behandlungskosten.

Berufshaftpflicht Ihrer Praxis prüfen lassen

Individuelle Beratung je Fachgruppe statt Standarddeckung

Welche Versicherungssumme, Einschlüsse und Beiträge zu Ihrer Fachrichtung passen, hängt von Spezialisierung, Behandlungsspektrum und Praxisform ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Ärzte über unseren Haftpflichtschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Berufshaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?Beispiele
BerufshaftpflichtWehrt Schadenersatzansprüche Dritter gegen Sie ab bzw. reguliert berechtigte Ansprüche entsprechend dem jeweiligen Vertrag.Behandlungsfehler-Vorwurf, Personen- oder Sachschaden bei Patienten
RechtsschutzversicherungFinanziert bzw. unterstützt – abhängig vom jeweiligen Vertrag – die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen in versicherten Rechtsbereichen.Arbeitsrechtsstreit, Regressforderung, Vertragsstreit

Unterschiedliche Aufgaben

Die Berufshaftpflicht schützt vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen Dritter. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dagegen, eigene Rechte durchzusetzen.

Häufig beide sinnvoll

Viele Ärztinnen und Ärzte kombinieren beide Absicherungen, da sie unterschiedliche Risiken abdecken.

Keine Rechtsberatung

Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung zu anderen Praxisversicherungen

Welcher Schutzbereich ist bei welchem Vorfall typischerweise zuerst zu prüfen?

Die konkrete Leistung hängt immer vom Bedingungswerk und vom Schadenhergang ab. Die folgende Einordnung hilft, Überschneidungen und mögliche Deckungslücken im Beratungsgespräch gezielt anzusprechen.

VorfallTypischer primärer PrüfbereichWorauf achten?
Patient wirft Behandlungsfehler vorBerufshaftpflichtAbwehr unberechtigter und Regulierung berechtigter Ansprüche
Ermittlungsverfahren wegen BehandlungsvorwurfsErweiterter Straf-RechtsschutzIst dieser Baustein beitragsfrei oder gesondert eingeschlossen?
Diebstahl oder Beschädigung von PraxisinventarPraxisinventarversicherungHaftpflicht deckt keine eigenen Sachschäden der Praxis
Streit mit MitarbeitendenArbeits-/FirmenrechtsschutzKein Haftpflichtthema, sondern Rechtsschutzfall
Praxisausfall durch Krankheit des ArztesErtragsausfallversicherungHaftpflicht ersetzt keinen eigenen Einnahmeausfall
Cybervorfall mit PatientendatenverlustCyberversicherungEigenschäden aus IT-Vorfällen sind in der Haftpflicht meist nicht enthalten

Merksatz: Nicht die Art des Vorfalls allein entscheidet über die zuständige Police, sondern die konkrete Ursache und der vereinbarte Versicherungsumfang.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Berufshaftpflicht für Ärzte

Ein Behandlungsfehler-Vorwurf kann jede Praxis treffen. Wichtig ist, richtig zu reagieren und den Versicherer frühzeitig einzubinden. Ihre Berufshaftpflicht begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Anspruch melden

Sobald ein Vorwurf erhoben wird, gilt:
  • Versicherer unverzüglich informieren
  • Keine eigenständige Schuldanerkennung gegenüber dem Patienten

2. Prüfung des Anspruchs

Der Versicherer prüft Grund und Höhe der Forderung:
  • Sichtung von Behandlungsunterlagen und Dokumentation
  • Einholung fachärztlicher Stellungnahmen bei Bedarf
  • Klärung, ob der Anspruch berechtigt ist

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch nicht berechtigt, übernimmt die Versicherung:
  • Rechtliche Vertretung, notfalls vor Gericht
  • Übernahme der entstehenden Verfahrenskosten
  • Schutz Ihrer beruflichen Reputation

4. Regulierung berechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch berechtigt, leistet die Versicherung im vereinbarten Umfang:
  • Zahlung an den Geschädigten bis zur Versicherungssumme
  • Übernahme notwendiger Verfahrens- und Anwaltskosten
  • Klärung offener Fragen mit dem Anspruchsteller

5. Nachbereitung und Dokumentation

Nach Abschluss des Falls empfiehlt sich:
  • Sorgfältige Dokumentation des Vorgangs für künftige Fälle
  • Überprüfung von Aufklärungs- und Dokumentationsprozessen
  • Abstimmung mit dem Versicherer bei wiederkehrenden Risiken
Vorsorge im Praxisalltag

Worauf Ärzte im Praxisalltag zur Risikominimierung achten sollten

Versicherungsschutz und sorgfältige Praxisorganisation ergänzen sich – gute Dokumentation und Aufklärung senken das Risiko eines Streitfalls.

Sorgfältige Dokumentation

Eine lückenlose Behandlungsdokumentation ist im Streitfall oft entscheidend für die Beurteilung eines Vorwurfs.

Ordnungsgemäße Aufklärung

Bei ästhetischen und anderen Wahlleistungen ist eine dokumentierte Aufklärung, z. B. mit anerkannten Aufklärungsbögen, wichtig.

Spezialisierungen anzeigen

Neue Behandlungsmethoden oder Spezialisierungen sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit der Schutz weiter passt.

Passende Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte zur Fachrichtung und zum Behandlungsspektrum passen, insbesondere bei operativen Tätigkeiten.

Mitarbeitende einschließen

Angestellte Ärzte, Arzthelfer/-innen und Auszubildende sollten als Erfüllungsgehilfen mitversichert sein.

Nachhaftung bedenken

Auch nach Praxisaufgabe oder im Ruhestand können frühere Behandlungen noch zu Ansprüchen führen.

Worauf Ärzte bei der Berufshaftpflicht achten sollten

Die konkrete Ausgestaltung einer Arzthaftpflicht unterscheidet sich je nach Fachgruppe, Versicherer und Tarif erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:

  • Ist die Versicherungssumme ausreichend für Ihre Fachrichtung, insbesondere bei operativer Tätigkeit?
  • Sind Ihre individuellen Spezialisierungen und Zusatzbehandlungen ausdrücklich mitversichert?
  • Sind Mitarbeitende, Praktikanten und Auszubildende als Erfüllungsgehilfen eingeschlossen?
  • Ist eine Nachhaftungsdeckung für die Zeit nach Praxisaufgabe vorgesehen?
  • Welche Zusatzleistungen sind beitragsfrei enthalten, etwa erweiterter Straf-Rechtsschutz oder Praxisraum-Schäden?

Die konkrete Leistung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Deckung für Ihre Fachgruppe zu finden.

Entscheidungshilfe

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die passende Versicherungssumme hängt stark von Fachgruppe, Behandlungsspektrum und möglicher Schadenhöhe ab. Als Orientierung dient häufig die übliche Deckung vergleichbarer Fachkollegen.

Darüber hinaus können Praxisform, Mitarbeiterzahl und operative Tätigkeiten die Höhe der sinnvollen Versicherungssumme beeinflussen.

RisikofaktorFrage für die Beratung
FachrichtungWie hoch ist das typische Schadenpotenzial in Ihrer Fachgruppe?
Operative TätigkeitFühren Sie ambulante Operationen oder invasive Eingriffe durch?
SpezialisierungenBieten Sie Zusatzleistungen wie ästhetische Behandlungen an?
MitarbeitendeWie viele angestellte Ärzte und Assistenzpersonal sollen mitversichert werden?
PraxisformEinzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre Arztpraxis

Die Sonderkonzepte der VWA-Arzthaftpflicht verbinden fachgruppenspezifischen Schutz mit persönlicher Beratung und Leistungen, die gezielt auf Ihre Spezialisierung zugeschnitten sind.

Sonderkonzepte je Fachgruppe

Für jede Fachrichtung stehen passende Konzepte bereit, individuell anpassbar an Tätigkeit und Spezialisierung.

Hoher Deckungsschutz

Vielfältige Leistungseinschlüsse sorgen für einen umfassenden Schutz über die reine Grunddeckung hinaus.

Günstige Mitgliederkonditionen

Über die VWA-Mitgliedschaft profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen und Zusatzleistungen.

Persönliche Beratung

Ihre Praxis wird individuell betrachtet, statt pauschal nach einem Standardtarif abgesichert zu werden.

Begleitung im Schadenfall

Im Ernstfall erhalten Sie koordinierte Unterstützung und einen klaren Ansprechpartner.
Originale Leistungsangaben

Beiträge und Leistungsüberblick je Fachgruppe

Allgemeinmediziner und Internisten

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin und/oder Innere Medizin in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante Operationen

Jahresbeitrag in Euro:

Versicherungssummemit VWA-Mitgliedschaftohne VWA-Mitgliedschaft
3 Mio.275 *1,2377
5 Mio.312 *1,3419

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*4

  • Versicherungssumme: 3 Mio. oder wahlweise 5 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 6 Mio. bzw. 10 Mio. Euro
  • Besonderheiten: Im Rahmen der konservativen Tätigkeit gelten unter anderem folgende Behandlungen als mitversichert: Abszessbehandlung, Abstriche zur Diagnostik, Blutabnahme zu Untersuchungszwecken, Legen von Blasenkathetern über die Harnwege, Nagel- und Warzenentfernung, Setzen von Injektionen als Therapie, Wundversorgung, Entfernen von Muttermalen, oberflächlichen Geschwulsten und kleinen Tumoren direkt unter der Haut
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Medikamentenverderb (bei unsachgemäßer Lagerung), Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbehalt), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbehalt), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • *2 305,5 Euro p.a. bei 3 Mio. Versicherungssumme oder
  • *3 347 Euro p.a. bei 5 Mio. Versicherungssumme
  • *4 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Dermatologen

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Dermatologie, ambulant behandelnd mit ambulanten Operationen

Jahresbeitrag:

  • 612,40 Euro mit VWA-Mitgliedschaft*1
  • 740 Euro ohne VWA-Mitgliedschaft

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*2

  • Versicherungssumme: 5 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 15 Mio. Euro
  • Besonderheiten – Beitragsfrei mit eingeschlossen: Proktologische Eingriffe, Erweiterter Straf-Rechtsschutz, Dozenten-, Lehr- und Referententätigkeit, Praxisabwasserschäden (125 Euro Selbstbehalt), Injektionslipolyse (bei entsprechender Aufklärung), Nutzung von Internettechnologien (bis 500.000 Euro), Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen (125 Euro Selbstbehalt), Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (Versicherungssumme 300.000 Euro; 10 %, max. 5.000 Euro Selbstbehalt), Abhandenkommen der von Patienten und Besuchern eingebrachten Sachen bis 500 Euro pro Tag

Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mithilfe der Aufklärungsbögen der Firmen „pro Compliance“ oder „Diomed“ erfolgt.

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • 680 Euro p.a.
  • *2 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Gynäkologen

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Gynäkologie, ambulant ohne OP behandelnd, ohne Geburtshilfe, mit Schwangerenbetreuung

Jahresbeitrag:

  • 1.413 Euro mit VWA-Mitgliedschaft*1
  • 1.677 Euro ohne VWA-Mitgliedschaft

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*2

  • Versicherungssumme: 5 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 10 Mio. Euro
  • Besonderheiten: Im Rahmen der konservativen Tätigkeit gelten unter anderem folgende Behandlungen als mitversichert: Blutabnahme zu Untersuchungszwecken, Setzen von Spritzen als Therapie, Nagel- und Warzenentfernung, Wundversorgung, Abszessbehandlung, Abstriche, Entfernen von Muttermalen, oberflächlichen Geschwulsten und kleinen Tumoren direkt unter der Haut
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbehalt), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbehalt), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • 1.570 Euro p.a.
  • *2 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Kinderärzte

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Pädiatrie in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante Operationen

Jahresbeitrag in Euro:

Versicherungssummemit VWA-Mitgliedschaftohne VWA-Mitgliedschaft
3 Mio.275 *1,2377
5 Mio.312 *1,3419

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*4

  • Versicherungssumme: 3 Mio. oder wahlweise 5 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 6 Mio. bzw. 10 Mio. Euro
  • Besonderheiten: Im Rahmen der konservativen Tätigkeit gelten unter anderem folgende Behandlungen als mitversichert: Blutabnahme zu Untersuchungszwecken, Setzen von Spritzen als Therapie, Nagel- und Warzenentfernung, Wundversorgung, Abszessbehandlung, Abstriche, Entfernen von Muttermalen, oberflächlichen Geschwulsten und kleinen Tumoren direkt unter der Haut
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbeteiligung), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbeteiligung), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • *2 305,5 Euro p.a. bei 3 Mio. Versicherungssumme oder
  • *3 347 Euro p.a. bei 5 Mio. Versicherungssumme
  • *4 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Neurologen

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Neurologie in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante OP

Jahresbeitrag in Euro:

Versicherungssummemit VWA-Mitgliedschaftohne VWA-Mitgliedschaft
3 Mio.275 *1,2377
5 Mio.312 *1,3419

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*4

  • Versicherungssumme: 3 Mio. oder wahlweise 5 Mio Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 6 Mio. bzw. 10 Mio. Euro
  • Besonderheiten: Im Rahmen der konservativen Tätigkeit gelten unter anderem folgende Behandlungen als mitversichert: Blutabnahme zu Untersuchungszwecken, Setzen von Spritzen als Therapie, Nagel- und Warzenentfernung, Wundversorgung, Abszessbehandlung, Abstriche, Entfernen von Muttermalen, oberflächlichen Geschwulsten und kleinen Tumoren direkt unter der Haut
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbeteiligung), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbeteiligung), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • *2 305,5 Euro p.a. bei 3 Mio. Versicherungssumme oder
  • *3 347 Euro p.a. bei 5 Mio. Versicherungssumme
  • *4 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten

Ihre Tätigkeit als Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante OP

Jahresbeitrag:

  • ab 60 Euro mit VWA-Mitgliedschaft*1
  • ab 150 Euro Euro ohne VWA-Mitgliedschaft

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*2

  • Versicherungssumme: 10 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 10 Mio. Euro
  • Besonderheiten: Im Rahmen der konservativen Tätigkeit gelten unter anderem folgende Behandlungen als mitversichert: Blutabnahme zu Untersuchungszwecken, Setzen von Spritzen als Therapie, Nagel- und Warzenentfernung, Wundversorgung, Abszessbehandlung, Abstriche, Entfernen von Muttermalen, oberflächlichen Geschwulsten und kleinen Tumoren direkt unter der Haut
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbehalt), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbehalt), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • ab 80 Euro p.a.
  • *2 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Orthopäden

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Orthopädie in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante OP

Jahresbeitrag:

  • ab 1.152 mit VWA-Mitgliedschaft*1
  • ab 1.380 Euro Euro ohne VWA-Mitgliedschaft

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*2

  • Versicherungssumme: 5 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 10 Mio. Euro
  • Besonderheiten: Im Rahmen der konservativen Tätigkeit gelten unter anderem folgende Behandlungen als mitversichert: Blutabnahme zu Untersuchungszwecken, Setzen von Spritzen als Therapie, Nagel- und Warzenentfernung, Wundversorgung, Abszessbehandlung, Abstriche, Entfernen von Muttermalen, oberflächlichen Geschwulsten und kleinen Tumoren direkt unter der Haut
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbeteiligung), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbeteiligung), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • ab 1.280 Euro p.a.
  • *2 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Urologen

Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Urologie, ambulant behandelnd einschließlich ambulanter Operationen und endoskopischer Eingriffe

Jahresbeitrag:

  • 914,40 Euro mit VWA-Mitgliedschaft*1
  • 1.119 Euro ohne VWA-Mitgliedschaft

alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungsüberblick:*2

  • Versicherungssumme: 5 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; Höchstleistung pro Jahr: 15 Mio. Euro
  • Besonderheiten – Beitragsfrei miteingeschlossen: Vasektomien, Proktologische Eingriffe, Erweiterter Straf-Rechtsschutz, Dozenten-, Lehr- und Referententätigkeit, Praxisabwasserschäden (125 Euro Selbstbeteiligung), Injektionslipolyse (bei entsprechender Aufklärung), Nutzung von Internettechnologien (bis 500.000 Euro), Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen (125 Euro Selbstbeteiligung), Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (Versicherungssumme 300.000 Euro; 10 %, max. 5.000 Euro Selbstbeteiligung), Abhandenkommen der von Patienten und Besuchern eingebrachten Sachen bis 500 Euro pro Tag
  • Beitragsfrei mit eingeschlossen: Sachschäden an gemieteten Praxisräumen (250 Euro Selbstbeteiligung), Abwasserschaden, Abhandenkommen fremder Schlüssel (250 Euro Selbstbeteiligung), Erweiterter Straf-Rechtsschutz, viele weitere Punkte

Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mit Hilfe der Aufklärungsbögen der Firmen „pro Compliance“ oder „Diomed“ erfolgt.

*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr

  • 1.016 Euro p.a.
  • *2 Es gelten die Bedingungen der angebotenen Versicherungsgesellschaft
  • Mitgliedschaft im VWA e.V. erforderlich, Beitrag 48 Euro p.a.
Versicherungsdetails

Was ist versichert?

  • Die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis gegenüber einem Dritten entsteht
  • Abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Ist ein Anspruch im Rahmen der versicherten Deckung berechtigt, so leistet die Versicherung
  • Ist ein Anspruch nicht berechtigt, so wird die Versicherung diesen abwehren und Sie und Ihre Reputation zu Not auch vor Gericht verteidigen, mit Übernahme der entstandenen Kosten

Wer kann versichert werden?

  • Versicherbare Personen sind: Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (angestellte Ärzte, Arzthelfer und Arzthelferinnen, Praktikanten, Auszubildende, Ferienjobber)

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Für spezielle Behandlungen kann der Versicherungsschutz im Vorfeld geprüft und daraufhin erweitert werden
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?
Häufige Fragen

FAQ zur Berufshaftpflicht für Ärzte

Für viele Fachgruppen besteht über die jeweilige Berufsordnung oder Kammerregelungen eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht. Unabhängig davon ist sie für jeden niedergelassenen Arzt praktisch unverzichtbar, da schon ein einzelner Schadenfall existenzbedrohend sein kann.

Der Beitrag hängt stark von Fachgruppe, Art der Tätigkeit, gewählter Versicherungssumme und einer möglichen VWA-Mitgliedschaft ab. Aktuelle Beiträge nennen wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

Versichert ist die gesetzliche Haftung aus Ihrer ärztlichen Tätigkeit gegenüber Dritten – abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist ein Anspruch berechtigt, leistet die Versicherung; ist er unberechtigt, wehrt sie ihn ab.

Ja, Praxisinhaber, angestellte Ärzte und sonstige Erfüllungsgehilfen wie Arzthelfer/-innen, Praktikanten und Auszubildende können mitversichert werden.

Sie melden den Vorwurf dem Versicherer, der den Fall prüft. Ist der Anspruch berechtigt, reguliert die Versicherung im vereinbarten Umfang. Ist er unberechtigt, wehrt sie den Anspruch ab – notfalls vor Gericht.

Die Berufshaftpflicht wehrt Ansprüche Dritter gegen Sie ab bzw. reguliert berechtigte Ansprüche. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dagegen dabei, eigene rechtliche Interessen durchzusetzen. Viele Ärztinnen und Ärzte benötigen beide Absicherungen.

Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen besteht bei vielen Tarifen Versicherungsschutz, sofern eine ordnungsgemäße, dokumentierte Aufklärung erfolgt ist. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherer.

Eine Nachhaftungsdeckung schützt vor Ansprüchen aus früherer Tätigkeit auch nach Aufgabe der Praxis oder im Ruhestand, sofern dieser Baustein vereinbart ist.

Je nach Fachgruppe und Versicherer können unter anderem erweiterter Straf-Rechtsschutz, Mietsachschäden an Praxisräumen, Abhandenkommen von Schlüsseln oder eine Umwelthaftpflicht-Basisversicherung beitragsfrei mitversichert sein.

Nicht versichert sind insbesondere vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden, die nicht dem berufsspezifischen bzw. versicherten Risiko zuzuordnen sind. Für spezielle Behandlungen kann der Schutz im Vorfeld geprüft und erweitert werden.

Ja, neue Behandlungsmethoden oder Spezialisierungen sollten dem Versicherer mitgeteilt werden, damit der Versicherungsschutz weiterhin zu Ihrem tatsächlichen Tätigkeitsspektrum passt.

Je nach Fachgruppe sind 3 bis 15 Mio. Euro Versicherungssumme üblich. Operativ tätige Fachrichtungen benötigen aufgrund höherer Schadenpotenziale in der Regel höhere Summen als rein konservativ arbeitende Praxen.

Häufig ergänzen Praxisinventar-, Ertragsausfall-, Rechtsschutz-, Cyber-, Unfall- und Altersvorsorgeversicherungen die Berufshaftpflicht zu einem umfassenden Absicherungskonzept für die Arztpraxis.
Praxis rechtlich und finanziell absichern

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Berufshaftpflicht passend zu Ihrer Fachgruppe auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind fachgruppen- und tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.