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Wer entscheidet, haftet
Damit Manager auch zukünftig unbefangen entscheiden können – die D&O-Versicherung springt ein, wenn Sie als versicherte Person einen Vermögensschaden verursacht haben und dafür haftbar gemacht werden
Letztes Update: 15.09.2026
Ein unbefangenes Arbeiten mit einem solchen Risikopotenzial im Nacken ist nur schwerlich vorstellbar. Eine D&O-Versicherung springt daher dann ein, wenn Sie als versicherte Person einen Vermögensschaden verursacht haben und dafür haftbar gemacht werden.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Versicherbar sind Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Kontrollorgane sowie weitere Personen.
Mitglieder der geschäftsführenden Organe.
Ebenfalls Mitglied der geschäftsführenden Organe.
Auch sie zählen zu den geschäftsführenden Organen.
Mitglieder der Kontrollorgane.
Zählen zu den sonstigen versicherbaren Personen.
Ebenfalls zu den sonstigen versicherbaren Personen zählend.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Vermögensschaden | Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht wird |
| Pflicht-Selbstbehalt | Vorstandsmitglieder tragen seit 01.07.2010 einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. dem 1,5-fachen ihres Jahresbruttofestbezuges (lt. VorstAG) |
| Geltungsbereich | Der Versicherungsschutz gilt weltweit |
Beratung durch spezialisierte Anwälte zum Schutze Ihrer beruflichen Reputation sowie alle erforderlichen und angemessenen Gebühren und Ausgaben.
Den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern.
Berechtigte Ansprüche zu befriedigen.
Beratung durch spezialisierte Anwälte zum Schutze Ihrer beruflichen Reputation.
Was ist nicht versichert: Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Mit seinen 37 Jahren gilt Herr Lautenbächle in der Branche als ein eher junger Geschäftsführer. Dennoch haben seine bisherigen Erfolge alle Kritiker zum Schweigen gebracht. Bei der neuen EDV-Anlage soll er nun aber einen kapitalen Bock geschossen haben. Da im Vorfeld nur unzureichend Informationen über den Kauf der neuen EDV-Anlage eingeholt wurden, fällte Herr Lautenbächle die Kaufentscheidung angeblich viel zu früh. Jetzt, während der Implementierungsphase, kommen erhebliche und kostenträchtige Nachbesserungen auf die Firma zu. Einer der Gesellschafter verlangt nun den Großteil dieser Kosten von Herrn Lautenbächle zurück. Die Forderung beläuft sich auf nicht unerhebliche 48.000 €.
Die Geschäftsführerin des mittelständischen Unternehmens Feinnagel aus dem Bereich der Holzverarbeitung hatte den Großauftrag über 2.000 Badezimmer-Designer-Waschtische von einem dänischen Händler erhalten. Das Auftragsvolumen betrug 800.000 € und termingerecht wurden die ersten 500 Waschtische ausgeliefert. Da eine Zahlung des Rechnungsbetrages aber ausblieb, wurde der Produktionsprozess gestoppt. Kurz darauf erfolgte die Nachricht, der dänische Händler habe Insolvenz angemeldet. Schnell hatte ein wenig erfreuter Gesellschafter die Schuldige identifiziert. Angeblich hatte die Geschäftsführerin nur unzureichend die Bonität des Händlers überprüft. Durch ihr fahrlässiges Handeln sei der Firma Feinnagel nun ein Schaden in Höhe von ca. 200.000 € entstanden.
Welche Deckungssumme zu Ihrer Funktion passt, hängt von Verantwortungsbereich und Unternehmensgröße ab.
Der Gesetzgeber hat einen Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von AGs festgelegt. Hier entsteht oft eine Deckungslücke, vor der es sich zu schützen gilt.
Rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten rund um den eigenen Anstellungsvertrag.
Ergänzt die D&O um eine Absicherung des persönlichen Einkommens.
| Versicherung | Ergänzt die D&O durch |
|---|---|
| Rechtsschutzversicherung | Rechtliche Unterstützung im Streitfall |
| Berufshaftpflichtversicherung | Absicherung von Vermögensschäden aus Beratung |
Merksatz: Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften und Tarifen mit maßgeschneiderten Lösungen anhand Ihrer Funktion und Ihres Risikoprofils.
Wer entscheidet, haftet – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.
Wählen Sie eine Summe, die zum Schadenpotenzial Ihrer Entscheidungen passt.
Prüfen Sie eine D&O-Selbstbehaltsversicherung zur Schließung der Deckungslücke.
Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz auch international greift.
Auch Aufsichtsrat, Prokuristen und leitende Angestellte können mitversichert werden.
Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind grundsätzlich nicht versichert.
Ein zusätzlicher Anstellungsvertragsrechtsschutz kann sinnvoll sein.
Wichtig für Manager, Führungskräfte und deren Kontrollorgane. Zum Schutz vor den finanziellen Folgen Ihrer Fehlentscheidungen. Damit Sie auch weiterhin unbefangen Entscheidungen treffen können.
Die passende Summe hängt von Ihrer Funktion, Verantwortung und dem Umsatz des Unternehmens ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Funktion | Sind Sie Geschäftsführer, Vorstand oder Mitglied eines Kontrollorgans? |
| Unternehmensgröße | Wie hoch ist Umsatz und Bilanzsumme des Unternehmens? |
| Selbstbehalt | Ist bei Ihnen der gesetzliche Pflicht-Selbstbehalt für Vorstände relevant? |
| Internationale Tätigkeit | Sind Sie international tätig und benötigen weltweiten Versicherungsschutz? |
Die D&O-Versicherung des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl mit persönlicher Beratung.
Mitglieder der geschäftsführenden Organe:
Mitglieder der Kontrollorgane:
Sonstige Personen:
D&O-Selbstbehaltsversicherung (der Gesetzgeber hat einen Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von AGs festgelegt. Hier entsteht oft eine Deckungslücke, vor der es sich zu schützen gilt)
Anstellungsvertragsrechtsschutz
D&O-Versicherung passend zu Ihrer Funktion auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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