VWA

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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Berufshaftpflicht

Individuell. Für jede Berufsgruppe

Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Keine Sorge um den Schadensersatz mit der Berufshaftpflicht – individuell abgestimmt auf Ihre Berufsgruppe, von Architekten über Steuerberater bis Unternehmensberater

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Individuell. Für jede Berufsgruppe

Warum jeder Berater eine Berufshaftpflicht braucht

Sie benötigen eine Berufshaftpflicht, wenn die erhöhte Gefahr besteht, dass durch Ihre Tätigkeit Ihre Kunden einen finanziellen Schaden erleiden können. In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie beratend oder dienstleistend tätig sind.
VWA-Berufshaftpflicht für Berater und Dienstleister

1. Beratungsfehler

Eine fehlerhafte oder versäumte Beratung kann bei Ihrem Kunden einen echten Vermögensschaden verursachen.
Die Berufshaftpflicht prüft und reguliert berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang.

2. Fristversäumnisse

Eine versäumte Frist kann für Ihren Mandanten oder Kunden gravierende finanzielle Folgen haben.
Auch Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind mitversichert, sofern vereinbart.

3. Unrichtige Auskünfte

Eine falsche Auskunft kann weitreichende Konsequenzen für Ihre Kunden haben.
Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte.

4. Fehler durch Erfüllungsgehilfen

Auch Mitarbeitende können in Ihrem Namen Fehler verursachen.
Als Schadenverursacher sind sowohl Sie als auch Ihre Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

5. Unberechtigte Ansprüche

Nicht jeder Vorwurf ist berechtigt.
Spezialjuristen prüfen den Anspruch und wehren unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der Berufshaftpflicht des VWA.
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VWA-Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht für jede Berufsgruppe

Bei der Berufshaftpflicht stehen die Vermögensschäden im Vordergrund. Damit auch Personen- und Sachschäden abgesichert sind, kombiniert man die Berufshaftpflicht häufig mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Je nach Ihrem Beruf stellen unsere Experten Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob durch Sonderkonzepte und Rabatte für Ihre Branche die Attraktivität des Angebotes zusätzlich gesteigert werden kann.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Berufshaftpflichtversicherung

  • Ein Muss für alle, die beratend tätig sind – wie z.B. Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und viele mehr

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs
  • Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
  • Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Für welche Berufe bietet sich eine Berufshaftpflicht an?

Für unter anderem folgende Berufe bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an.

Architekten & Ingenieure

Planungs- und Beratungsleistungen mit hohem Vermögensschadenrisiko.

Immobilienmakler & Sachverständige

Beratungs- und Bewertungsleistungen rund um Immobilien und Gutachten.

IT-Dienstleister

Beratungs- und Umsetzungsleistungen mit Risiko für Vermögensschäden beim Kunden.

Unternehmensberater & Mediatoren

Beratungsleistungen mit direktem Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen.

Werbetreibende & Werbeagenturen

Kreativ- und Beratungsleistungen mit Haftungsrisiko gegenüber Auftraggebern.

Vereine & Fachverbände

Beratungs- und Vertretungsleistungen mit Vermögensschadenrisiko für Mitglieder.

Risikolage in der Praxis

Gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht

KammerberufHinweis
NotareGesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz der Mandanten
RechtsanwälteGesetzliche Verpflichtung, oft als Vermögensschadenhaftpflicht bezeichnet
SteuerberaterGesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung
WirtschaftsprüferGesetzliche Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung
 
 
Was ist versichert

Schäden durch fehlerhaftes Tun oder Unterlassen

Die Berufshaftpflicht bietet in erster Linie Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde.

Fehlerhaftes Tun

Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung, unwirksame Vertragsgestaltungen.

Fehlerhaftes Unterlassen

Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassene Beantragungen, Nichtweiterleitungen.

Erfüllungsgehilfen eingeschlossen

Als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Was ist nicht versichert: Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung sowie wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Schadenbeispiele Berufshaftpflichtversicherung

Schnell sitzt man selber auf der Anklagebank!

Rechtsanwalt Herr Quentien hat bei einem seiner Mandanten angeblich einen Beratungsfehler begangen. Der Prozess wurde verloren; der Mandant macht Herrn Quentien für die Niederlage verantwortlich und verlangt Schadensersatz. Herr Quentien beruft sich darauf, das Vorgehen und den Prozess in enger Abstimmung mit dem Mandanten geführt und diesen über die möglichen Risiken im Vorfeld informiert zu haben. Da mehrere Gespräche mit dem Mandanten zu keiner gütlichen Einigung führten, übergibt Herr Quentien den Vorgang seiner Versicherung. Sollte er tatsächlich nachweislich einen Beratungsfehler begangen haben, so wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch erstatten. Sollte der Anspruch jedoch nicht bestehen, dann wird die Versicherung den Anspruch ablehnen und Herrn Quentien notfalls auch vor Gericht verteidigen.

Immer wieder Wasser im Keller

Herr Wittmann war als Architekt mit der Planung, dem gesamten Genehmigungsverfahren und auch der Bauausführung eines Mehrfamilienhauses betreut. Ärgerlicherweise sind Herrn Wittmann Planungsfehler bei der Abdichtung der Kellerräume unterlaufen. Immer wieder stand der Keller unter Wasser und musste leergepumpt werden, weil von außen Grundwasser hereindrückte. Die Versicherung von Herrn Wittmann kommt für die entstandenen Schadenbeseitigungs- und Nachbesserungskosten auf.

Mit heißem Kaffee verbrüht

Ihr Mitarbeiter ist auf einem Auswärtstermin zur Besprechung des Jahresabschlusses. Aus Versehen stößt er dabei die Kaffeekanne um und das heiße Gebräu ergießt sich über die teure Anzughose Ihres Mandanten. Dieser erleidet mittelschwere Verbrühungen und muss ärztlich behandelt werden. Die Anzughose ist zudem nicht mehr zu retten und muss ersetzt werden. Schmerzensgeld, Kosten der medizinischen Behandlung und Erstattung des Anzuges belaufen sich auf 6.300 €.

Berufshaftpflicht individuell prüfen lassen

Individuelle Beratung statt pauschaler Standarddeckung

Welche Versicherungssumme und Einschlüsse zu Ihrem Beruf passen, hängt von Tätigkeit, Branche und Haftungsrisiko ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen unsere Kunden über unseren Haftpflichtschutz

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht – was ist der Unterschied?

BereichWorum geht es?
BerufshaftpflichtSchutz vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte oder versäumte Beratung. Typisch für Anwälte, Architekten, Dolmetscher, Steuerberater, Treuhänder.
BetriebshaftpflichtSchutz vor Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Typisch für Handwerk, produzierendes Gewerbe, Hotel- und Gastronomiegewerbe.

Beratend oder dienstleistend?

Wer beratend tätig ist, benötigt in der Regel eine Berufshaftpflicht.

Handwerk oder Produktion?

Wer im Handwerk, in der Produktion oder Gastronomie tätig ist, benötigt in der Regel eine Betriebshaftpflicht.

Kombination sinnvoll

Um auch Personen- und Sachschäden abzusichern, wird die Berufshaftpflicht häufig mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert.

Empfehlenswerte Ergänzungen

Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

Je nach Unternehmensform und Position können weitere Absicherungen sinnvoll sein.

VersicherungErgänzt die Berufshaftpflicht durch
BetriebshaftpflichtversicherungAbsicherung von Personen- und Sachschäden
D&O-VersicherungAbsicherung von Organen wie Geschäftsführern gegen Vermögensschadenansprüche

Merksatz: Nicht die Berufsbezeichnung allein entscheidet über die passende Police, sondern die konkrete Tätigkeit und das damit verbundene Schadenpotenzial.

Ablauf im Schadenfall

So hilft Ihre Berufshaftpflicht im Schadenfall

Ein Haftungsvorwurf kann jeden Berater treffen. Wichtig ist, den Fall dem Versicherer zeitnah zu übergeben. Ihre Berufshaftpflicht begleitet Sie durch den gesamten Schadenfall.

1. Anspruch melden

Sobald ein Vorwurf erhoben wird:
  • Versicherer zeitnah informieren
  • Keine eigenständige Schuldanerkennung gegenüber dem Anspruchsteller

2. Prüfung durch Spezialjuristen

Der Versicherer prüft Grund und Höhe des Anspruchs:
  • Sichtung der Unterlagen zum Beratungsfall
  • Klärung, ob eine Schadensersatzpflicht besteht

3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch nicht berechtigt:
  • Rechtliche Vertretung, notfalls vor Gericht
  • Übernahme der Kosten für Rechtsverteidigung

4. Regulierung berechtigter Ansprüche

Ist der Anspruch berechtigt:
  • Zahlung der Entschädigung im vereinbarten Umfang
  • Übernahme der Kosten für Schadenabwicklung

5. Nachbereitung

Nach Abschluss des Falls:
  • Interne Prozesse zur Fehlervermeidung überprüfen
  • Dokumentation für künftige Beratungsfälle
Worauf achten

Worauf Sie bei der Berufshaftpflicht achten sollten

Individuell. Für jede Berufsgruppe – diese Punkte helfen bei der richtigen Auswahl.

Versicherungssumme passend wählen

Die Versicherungssumme sollte zum Schadenpotenzial Ihrer Tätigkeit passen.

Gesetzliche Pflicht prüfen

Für Kammerberufe wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht eine gesetzliche Pflicht.

Erfüllungsgehilfen einschließen

Prüfen Sie, ob auch Mitarbeitende als Erfüllungsgehilfen mitversichert sind.

Kombination mit Betriebshaftpflicht

Prüfen Sie, ob eine Kombination mit einer Betriebshaftpflicht sinnvoll ist.

Ausschlüsse kennen

Wissentliche Pflichtverletzungen und Veruntreuung sind grundsätzlich nicht versichert.

Branchenspezifische Rabatte

Prüfen Sie, ob für Ihre Branche Sonderkonzepte und Rabatte verfügbar sind.

Kurzübersicht Berufshaftpflichtversicherung

Ein Muss für alle, die beratend tätig sind – wie z.B. Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und viele mehr.

Entscheidungshilfe

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die passende Versicherungssumme hängt vom typischen Schadenpotenzial Ihrer Tätigkeit und Ihrem Kundenkreis ab.

FaktorFrage für die Beratung
TätigkeitWie hoch ist das typische Schadenpotenzial in Ihrem Beruf?
KundenkreisBeraten Sie Privatpersonen oder Unternehmen mit höheren Vermögenswerten?
Gesetzliche PflichtGilt für Ihren Beruf eine gesetzliche Mindestversicherungssumme?
ErfüllungsgehilfenWie viele Mitarbeitende sollen mitversichert werden?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihre berufliche Tätigkeit

Die Berufshaftpflicht des VWA verbindet eine große, unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften mit persönlicher Beratung.

Große, unabhängige Auswahl

Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften.

Persönlicher Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie bei allen Fragen.

Individuelle Zusammenstellung

Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs.

Hochwertige Deckungskonzepte

Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten.

Top-Konditionen

Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen.
Originale Leistungsangaben

Versicherungsumfang der Berufshaftpflicht

Was ist versichert

Der Begriff der Berufshaftpflicht wird häufig unterschiedlich verwendet und überschneidet sich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Für unter anderem folgende Berufe bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Altenheime
  • Auktionator
  • Fachverbände
  • Gläubigerausschüsse
  • Immobilienmakler
  • Ingenieure
  • IT-Dienstleister
  • Mediatoren
  • Sachverständige
  • Werbetreibende und Werbeagenturen
  • Unternehmensberater
  • Vereine
  • etc.

Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung für eine Berufshaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe, in deren Zusammenhang oft der Begriff der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verwendet wird:

  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
Was genau ist versichert?

Die Berufshaftpflicht bietet in erster Linie Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Was ist nicht versichert
  • Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung
  • Wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung
Was wird gezahlt

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:

  • Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • Die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert
Häufige Fragen

FAQ zur Berufshaftpflichtversicherung

Sie benötigen eine Berufshaftpflicht, wenn die erhöhte Gefahr besteht, dass durch Ihre Tätigkeit Ihre Kunden einen finanziellen Schaden erleiden können – typischerweise bei beratender oder dienstleistender Tätigkeit, z.B. als Anwalt, Architekt, Dolmetscher, Steuerberater oder Treuhänder.

Für bestimmte Kammerberufe wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besteht zum Schutz der Mandanten eine gesetzliche Verpflichtung.

Die Berufshaftpflicht schützt vor „echten Vermögensschäden“ durch fehlerhafte oder versäumte Beratung. Die Betriebshaftpflicht schützt dagegen primär vor Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden.

Dazu zählen unter anderem Beratungsfehler, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung und unwirksame Vertragsgestaltungen.

Dazu zählen unter anderem Fristversäumnisse, unvollständige Auskünfte, unterlassene Beantragungen und Nichtweiterleitungen.

Ja, als Schadenverursacher sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Nicht versichert sind unter anderem Erfüllungsersatzleistungen wie der Aufwand für die Berichtigung einer fehlerhaften Buchhaltung sowie wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Erweisen sich Ansprüche nach Prüfung als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Zusätzlich werden alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen, auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Das kann sinnvoll sein: So sind neben Vermögensschäden auch Personen- und Sachschäden abgesichert.

Häufig ergänzen eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie – für Geschäftsführer und Organe – eine D&O-Versicherung die Berufshaftpflicht sinnvoll.
Individuell. Für jede Berufsgruppe

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Berufshaftpflicht passend zu Ihrer Tätigkeit auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.

Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.