VWA

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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

betriebliche Altersvorsorge

Heute motiviert. Lange im Team. Im Alter versorgt

Betriebliche Altersvorsorge fürs Praxisteam

Die betriebliche Altersvorsorge machts möglich – mehr Mitarbeitermotivation und -bindung durch eine sichere Altersvorsorge fürs Praxisteam, über Gruppenverträge zu minimalen Kosten

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Heute motiviert. Lange im Team. Im Alter versorgt

Warum jede Praxis eine betriebliche Altersvorsorge anbieten sollte

Der Erfolg und die Zukunft Ihrer Praxis stehen immer in engem Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitern. Sind Ihre Arbeitnehmer zufrieden, dann arbeiten sie auch engagierter – ein wichtiger Baustein dafür ist eine sichere Altersvorsorge.
VWA-bAV-Konzept für Ihr Praxisteam

1. Geringe gesetzliche Rentenansprüche

Gerade Arzthelferinnen und Arzthelfer haben durchschnittlich geringe Rentenansprüche.
Eine zusätzliche Altersvorsorge schließt diese Lücke im vereinbarten Umfang.

2. Mitarbeiterbindung

Zufriedene Mitarbeitende bleiben der Praxis eher treu.
Eine betriebliche Altersvorsorge stärkt nachweislich die Bindung ans Unternehmen.

3. Fachkräftemangel

Gute, qualifizierte Mitarbeitende sind schwer zu finden.
Ein Altersvorsorgekonzept macht Ihre Praxis als Arbeitgeber attraktiver.

4. Gesetzlicher Rechtsanspruch

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Mit einer Firmendirektversicherung kommen Sie dieser Pflicht nach und vermeiden mögliche Haftungsrisiken.

5. Verwaltungsaufwand

Viele Arbeitgeber scheuen den organisatorischen Aufwand einer bAV.
Über Gruppenverträge und den Service des VWA entsteht kein Mehraufwand im Tagesablauf.
✓
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite.Mit der betrieblichen Altersvorsorge des VWA.
› Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
VWA-bAV-Konzept

Betriebliche Altersvorsorge fürs Praxisteam

Die Praxiskonzepte der VWA GmbH tragen Ihren Ansprüchen als Arbeitgeber und denen Ihrer Mitarbeiter in idealer Weise Rechnung. So werden über unsere Gruppenverträge die Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge auf ein Minimum reduziert und Ihre Mitarbeiter erhalten so den höchstmöglichen Anspareffekt. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren durch unsere Fachexpertise und Beratungsqualität, sodass mögliche Haftungsrisiken für Sie vermieden werden.

Nach Ihren Vorstellungen wird ein individuelles Konzept für Ihre Praxismitarbeiter ausgearbeitet. Dieses kann z.B. für Sie absolut kostenneutral ausgestaltet werden. Oder Sie fördern die Altersvorsorge mit freiwilligen zusätzlichen Leistungen. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Durch unseren Service und unser schlankes Handling entsteht für Sie kein Mehraufwand im Tagesablauf.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht betriebliche Altersvorsorge fürs Praxisteam

  • Vielfältige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Motiviertere und engagiertere Mitarbeiter durch zusätzliche Rente oder Kapital für Ihre Mitarbeiter
  • Erfüllung von Rechtsansprüchen

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Über Gruppenverträge sehr geringe Kosten und maximal mögliche Anspareffekte für Ihre Mitarbeiter
  • Professionelle Beratung Ihrer Mitarbeiter
  • Passgenaue Erstellung von Vorsorgekonzepten anhand Ihrer Vorstellungen
  • Haftungssichere Umsetzung
  • Maximale Entlastung bei Ihrer Verwaltung, kein Mehraufwand
Leistungsbild

Vorteile der Firmendirektversicherung bei Arztpraxen

Die Firmendirektversicherung ist die in Arztpraxen am weitesten verbreitete und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Motivation und Bindung

Studien zeigen: Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen, haben motiviertere Mitarbeiter und eine bessere Bindung ans Unternehmen.

Mitarbeitergewinnung

Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird mit einem Altersvorsorgekonzept als deutlich hochwertiger und professioneller wahrgenommen.

Erfüllung des Rechtsanspruchs

Jeder Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.

Ersparnis von Lohnnebenkosten

Bei Beiträgen in eine Firmendirektversicherung werden die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge eingespart.

Zusätzlicher Rentenanspruch

Auch mit kleinen Beiträgen kann ein zusätzlicher Rentenanspruch aufgebaut werden.

Flexibilität

Ein Mitarbeiter kann bei einem Arbeitsplatzwechsel seinen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.

Risikolage in der Praxis

Steuerliche Behandlung der Firmendirektversicherung

EbeneSteuerliche Behandlung
ArbeitgeberDa eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie auch nicht in der Bilanz erfasst werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV sind sozialversicherungsfrei.
ArbeitnehmerBis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG), sofern Lohnsteuerklasse I bis V vorliegt. Diese Beiträge sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zusätzlicher RahmenZusätzlich können weitere 1.800 Euro p.a. steuerfrei eingezahlt werden.
 
 
Firmendirektversicherung

Wie funktioniert die Firmendirektversicherung?

Es handelt sich dabei um eine normale Rentenversicherung, bei der zum Laufzeitende eine lebenslange Rente oder aber auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden kann. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder aber auch von beiden Parteien gezahlt werden.

Rente oder Kapital

Zum Laufzeitende kann zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung gewählt werden.

Wer zahlt die Beiträge

Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gezahlt werden.

Nicht bilanzpflichtig

Da eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie auch nicht in der Bilanz erfasst werden.

Hinweis: Die genannten Grenzwerte (4 % der Beitragsbemessungsgrenze, 1.800 Euro p.a.) stammen aus dem Ursprungstext und können sich durch gesetzliche Änderungen verschoben haben. Aktuelle Werte erfragen Sie bitte im Beratungsgespräch.

Aus der bestehenden VWA-Seite

Vorsorgebeispiele betriebliche Altersvorsorge

Danksagung fürs Praxisteam

Herr Dr. Ziegert beschäftigt sechs Arzthelferinnen, vier davon in Vollzeit, zwei in Teilzeit. Bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 2.100 Euro ist die gesetzliche Rente, die seine Mitarbeiterinnen zu erwarten haben, nicht sonderlich hoch. Die Praxis von Herrn Dr. Ziegert läuft gut. Er möchte sich gerne bei seinem Praxisteam für die geleistete Arbeit bedanken und bietet jeder Mitarbeiterin eine betriebliche Altersvorsorge an. Sein Vorschlag ist, dass ab sofort die vermögenswirksamen Leistungen (wie es auch die Tarifverträge vorsehen) in eine Firmendirektversicherung eingezahlt werden und dass er bei jeder Mitarbeiterin, die sich bereit erklärt mit eigenen Beiträgen den Vertrag zu besparen, zusätzlich 20 % vom geleisteten Beitrag in die Altersvorsorge von sich aus dazugibt. Durch sein Engagement ist es möglich, dass die Rentenansprüche einer jeden Mitarbeiterin im Schnitt um 420 Euro steigen.

Einheitlichkeit spart Zeit und Geld

In der Praxisgemeinschaft Dr. Schupp, Dr. Franke und Dr. Wutfisch sind 19 Mitarbeiter beschäftigt. Einige Mitarbeiter haben bei vorherigen Arbeitgebern bereits Altersvorsorgeverträge abgeschlossen. Die Buchhaltung klagt darüber, dass die verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Mehraufwand bedeuten, auch handelt es sich bei den Verträgen um Einzelkonditionen und sie weisen keinerlei Rabattierungen auf. Damit künftig alle seine Mitarbeiter die gleichen Bedingungen vorfinden, entschließt man sich für ein Vorsorgekonzept. Dieses sieht unter anderem vor, dass künftig nur noch eine Versicherungsgesellschaft mit einem Gruppentarif angeboten wird. Je nach Stellung und Verantwortungsbereich der Mitarbeiter im Unternehmen zahlen die Arbeitgeber einen freiwilligen Beitrag zwischen 15 und 40 € pro Monat. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Mitarbeiter selber seinen Vertrag aktiv bespart.

bAV-Konzept für Ihr Team prüfen lassen

Individuelle Beratung statt Standardlösung

Welches bAV-Konzept zu Ihrer Praxis passt, hängt von Teamgröße, Beschäftigungsverhältnissen und Ihren Vorstellungen zur Kostenbeteiligung ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Praxisinhaber über unsere bAV-Beratung

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.
 
Deckungsumfang

Firmendirektversicherung oder andere Durchführungswege?

DurchführungswegMerkmal
FirmendirektversicherungDie in Arztpraxen am weitesten verbreitete und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge, unkompliziert in der Verwaltung.
PensionskasseWeitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, organisatorisch häufig ähnlich der Direktversicherung.
PensionsfondsKapitalmarktnäherer Durchführungsweg mit tendenziell höheren Chancen und Risiken.
UnterstützungskasseDurchführungsweg ohne Beitragsbemessungsgrenzen-Deckelung, oft für höhere Beiträge interessant.
PensionszusageDirekte Zusage des Arbeitgebers, in Arztpraxen eher selten genutzt.

Am weitesten verbreitet

Für Arztpraxen ist die Firmendirektversicherung in der Regel der einfachste und gebräuchlichste Weg.

Individuelle Beratung

Welcher Durchführungsweg im Einzelfall passt, hängt von Teamgröße, Beitragshöhe und Zielsetzung ab.

Keine Steuerberatung

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wer profitiert wie von der Firmendirektversicherung?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vorteilen einer Firmendirektversicherung – die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch.

PerspektiveVorteil
ArbeitgeberErfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs, Ersparnis von Lohnnebenkosten, kein Mehraufwand durch Gruppenverträge
ArbeitnehmerZusätzlicher Rentenanspruch, steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge im geförderten Rahmen, Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel

Merksatz: Erst die Kombination aus Arbeitgeberengagement und Arbeitnehmerbeteiligung entfaltet den vollen Nutzen der betrieblichen Altersvorsorge.

Ablauf im Schadenfall

So führen Sie eine betriebliche Altersvorsorge ein

Der VWA übernimmt für Sie den organisatorischen Aufwand bei der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge fürs Praxisteam.

1. Konzept besprechen

Zunächst klären wir Ihre Vorstellungen:
  • Kostenneutral oder mit Arbeitgeberzuschuss
  • Für welche Mitarbeitendengruppen

2. Durchführungsweg wählen

Gemeinsam wird der passende Weg gewählt:
  • In der Regel Firmendirektversicherung
  • Prüfung von Gruppenvertragskonditionen

3. Mitarbeitende informieren

Der VWA berät Ihre Mitarbeitenden persönlich:
  • Erklärung der individuellen Vorteile
  • Klärung offener Fragen zur eigenen Beteiligung

4. Verträge abschließen

Nach Abstimmung mit dem Team:
  • Abschluss der Einzelverträge im Rahmen des Gruppenvertrags
  • Einrichtung der Beitragszahlung über die Lohnbuchhaltung

5. Laufende Betreuung

Auch nach Einführung bleibt der VWA Ansprechpartner:
  • Betreuung bei neuen Mitarbeitenden
  • Unterstützung bei Rückfragen zu bestehenden Verträgen
Worauf achten

Worauf Praxisinhaber bei der bAV achten sollten

Nach Ihren Vorstellungen wird ein individuelles Konzept für Ihre Praxismitarbeiter ausgearbeitet.

Kostenneutral gestaltbar

Ein Konzept kann für den Arbeitgeber absolut kostenneutral ausgestaltet werden.

Freiwillige Zuschüsse

Alternativ kann die Altersvorsorge mit freiwilligen zusätzlichen Leistungen gefördert werden.

Einheitliche Konditionen

Ein einheitliches Konzept über einen Gruppentarif spart Verwaltungsaufwand und schafft Gleichbehandlung im Team.

Teamgröße berücksichtigen

Sowohl kleine Praxen als auch größere Praxisgemeinschaften profitieren von passenden Gruppenkonzepten.

Eigenbeteiligung klären

Voraussetzung ist häufig, dass Mitarbeitende ihren Vertrag auch mit eigenen Beiträgen besparen.

Flexibilität bei Wechsel

Ein Mitarbeiter kann seinen Vertrag bei einem Arbeitsplatzwechsel bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.

Kurzübersicht betriebliche Altersvorsorge fürs Praxisteam

  • Vielfältige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Motiviertere und engagiertere Mitarbeiter durch zusätzliche Rente oder Kapital für Ihre Mitarbeiter
  • Erfüllung von Rechtsansprüchen
Entscheidungshilfe

Welches bAV-Konzept passt zu Ihrer Praxis?

Die passende Ausgestaltung hängt von Teamgröße, Budget und Ihren Zielen als Arbeitgeber ab.

FaktorFrage für die Beratung
TeamgrößeWie viele Mitarbeitende sollen einbezogen werden?
KostenbeteiligungSoll das Konzept kostenneutral oder mit Arbeitgeberzuschuss gestaltet werden?
Bestehende VerträgeHaben Mitarbeitende bereits eigene Altersvorsorgeverträge aus früheren Arbeitsverhältnissen?
ZielSteht Mitarbeiterbindung, -gewinnung oder die Erfüllung des Rechtsanspruchs im Vordergrund?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihr Praxisteam

Die bAV-Beratung des VWA verbindet günstige Gruppenkonditionen mit persönlicher Betreuung Ihrer Mitarbeitenden.

Geringe Kosten, maximaler Anspareffekt

Über Gruppenverträge sehr geringe Kosten und maximal mögliche Anspareffekte für Ihre Mitarbeiter.

Professionelle Mitarbeiterberatung

Ihre Mitarbeitenden werden persönlich und professionell beraten.

Passgenaue Konzepte

Erstellung von Vorsorgekonzepten anhand Ihrer individuellen Vorstellungen.

Haftungssichere Umsetzung

Die Umsetzung erfolgt so, dass mögliche Haftungsrisiken für Sie als Arbeitgeber vermieden werden.

Maximale Verwaltungsentlastung

Kein Mehraufwand im Tagesablauf Ihrer Praxis.
Originale Leistungsangaben

Firmendirektversicherung im Detail

Firmendirektversicherung

Die Direktversicherung ist die in Arztpraxen am weitesten verbreitete und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich dabei um eine normale Rentenversicherung, bei der zum Laufzeitende eine lebenslange Rente oder aber auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden kann. Die Beiträge in die Direktversicherung können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder aber auch von beiden Parteien gezahlt werden.

Vorteile der Firmendirektversicherung bei Arztpraxen

Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeiter
Studien zeigen, dass Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, motiviertere Mitarbeiter haben. Die Stimmung in den Arztpraxen ist besser und die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen wird erhöht.

Mitarbeitergewinnung
Gute und qualifizierte Mitarbeiter waren schon immer schwer zu finden. Auch hier belegen die Studien, dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes mit einem Altersvorsorgekonzept als deutlich hochwertiger und professioneller wahrgenommen wird – ein entscheidender Vorteil, um sich von Wettbewerbern abzugrenzen und künftige Mitarbeiter von Ihrer Praxis zu überzeugen.

Erfüllung des Rechtsanspruchs
Jeder Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Mit einer Firmendirektversicherung kommen Sie als Arbeitgeber dieser Verpflichtung nach und befreien sich von einer möglichen Haftung.

Ersparnis von Lohnnebenkosten
Bei Beiträgen in eine Firmendirektversicherung werden die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Führen Sie als Arbeitgeber freiwillig diese eingesparten Beiträge dem Vertrag ihres Mitarbeiters zu, so gilt dies als Betriebsausgabe.

Zusätzlicher Rentenanspruch
Auch mit kleinen Beiträgen kann ein zusätzlicher Rentenanspruch aufgebaut werden.

Flexibilität
Ein Mitarbeiter kann bei einem Arbeitsplatzwechsel seinen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.

Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

Da eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie auch nicht in der Bilanz erfasst werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV sind sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer sparen sich bei einer Direktversicherung somit Sozialversicherungsbeiträge.

Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer

Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge in eine Direktversicherung staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG), sofern Lohnsteuerklasse I bis V vorliegt. Diese Beiträge sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro p.a. steuerfrei eingezahlt werden.

Hinweis: Die genannten Grenzwerte stammen aus dem Ursprungstext. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Freibeträge erfragen Sie bitte im Beratungsgespräch, da sich diese jährlich ändern können.

Häufige Fragen

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge fürs Praxisteam

Ja, jeder Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Mit einer Firmendirektversicherung kommen Sie dieser Verpflichtung nach.

Die Firmendirektversicherung ist die in Arztpraxen am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich um eine normale Rentenversicherung, bei der zum Laufzeitende eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung gewählt werden kann.

Nein. Ein Konzept kann für Sie absolut kostenneutral ausgestaltet werden, etwa durch Entgeltumwandlung. Sie können die Altersvorsorge aber auch mit freiwilligen zusätzlichen Leistungen fördern.

Da eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie nicht in der Bilanz erfasst werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV sind sozialversicherungsfrei.

Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG) und sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden.

Ein Mitarbeiter kann bei einem Arbeitsplatzwechsel seinen Vertrag in der Regel bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.

Über eine betriebliche Altersvorsorge bauen Mitarbeitende einen zusätzlichen Rentenanspruch auf, oft verbunden mit steuerlichen Vorteilen und einem attraktiveren Gesamtpaket ihres Arbeitsplatzes.

Ja, auch kleine Praxen können über Gruppenverträge von geringen Kosten und einem hohen Anspareffekt für ihre Mitarbeitenden profitieren.

Durch den Service und das schlanke Handling des VWA entsteht für die Praxis in der Regel kein Mehraufwand im Tagesablauf.

Ja, auch für Mitarbeitende mit bereits bestehenden Verträgen aus früheren Arbeitsverhältnissen kann ein einheitliches Konzept mit Gruppentarif sinnvoll sein, wie das Beispiel einer Praxisgemeinschaft mit 19 Mitarbeitenden zeigt.
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Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.