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Heute motiviert. Lange im Team. Im Alter versorgt
Die betriebliche Altersvorsorge machts möglich – mehr Mitarbeitermotivation und -bindung durch eine sichere Altersvorsorge fürs Praxisteam, über Gruppenverträge zu minimalen Kosten
Letztes Update: 15.09.2026
Die Praxiskonzepte der VWA GmbH tragen Ihren Ansprüchen als Arbeitgeber und denen Ihrer Mitarbeiter in idealer Weise Rechnung. So werden über unsere Gruppenverträge die Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge auf ein Minimum reduziert und Ihre Mitarbeiter erhalten so den höchstmöglichen Anspareffekt. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren durch unsere Fachexpertise und Beratungsqualität, sodass mögliche Haftungsrisiken für Sie vermieden werden.
Nach Ihren Vorstellungen wird ein individuelles Konzept für Ihre Praxismitarbeiter ausgearbeitet. Dieses kann z.B. für Sie absolut kostenneutral ausgestaltet werden. Oder Sie fördern die Altersvorsorge mit freiwilligen zusätzlichen Leistungen. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Durch unseren Service und unser schlankes Handling entsteht für Sie kein Mehraufwand im Tagesablauf.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Die Firmendirektversicherung ist die in Arztpraxen am weitesten verbreitete und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Studien zeigen: Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen, haben motiviertere Mitarbeiter und eine bessere Bindung ans Unternehmen.
Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird mit einem Altersvorsorgekonzept als deutlich hochwertiger und professioneller wahrgenommen.
Jeder Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Bei Beiträgen in eine Firmendirektversicherung werden die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge eingespart.
Auch mit kleinen Beiträgen kann ein zusätzlicher Rentenanspruch aufgebaut werden.
Ein Mitarbeiter kann bei einem Arbeitsplatzwechsel seinen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.
| Ebene | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Arbeitgeber | Da eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie auch nicht in der Bilanz erfasst werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV sind sozialversicherungsfrei. |
| Arbeitnehmer | Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG), sofern Lohnsteuerklasse I bis V vorliegt. Diese Beiträge sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. |
| Zusätzlicher Rahmen | Zusätzlich können weitere 1.800 Euro p.a. steuerfrei eingezahlt werden. |
Es handelt sich dabei um eine normale Rentenversicherung, bei der zum Laufzeitende eine lebenslange Rente oder aber auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden kann. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder aber auch von beiden Parteien gezahlt werden.
Zum Laufzeitende kann zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung gewählt werden.
Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gezahlt werden.
Da eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie auch nicht in der Bilanz erfasst werden.
Hinweis: Die genannten Grenzwerte (4 % der Beitragsbemessungsgrenze, 1.800 Euro p.a.) stammen aus dem Ursprungstext und können sich durch gesetzliche Änderungen verschoben haben. Aktuelle Werte erfragen Sie bitte im Beratungsgespräch.
Herr Dr. Ziegert beschäftigt sechs Arzthelferinnen, vier davon in Vollzeit, zwei in Teilzeit. Bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 2.100 Euro ist die gesetzliche Rente, die seine Mitarbeiterinnen zu erwarten haben, nicht sonderlich hoch. Die Praxis von Herrn Dr. Ziegert läuft gut. Er möchte sich gerne bei seinem Praxisteam für die geleistete Arbeit bedanken und bietet jeder Mitarbeiterin eine betriebliche Altersvorsorge an. Sein Vorschlag ist, dass ab sofort die vermögenswirksamen Leistungen (wie es auch die Tarifverträge vorsehen) in eine Firmendirektversicherung eingezahlt werden und dass er bei jeder Mitarbeiterin, die sich bereit erklärt mit eigenen Beiträgen den Vertrag zu besparen, zusätzlich 20 % vom geleisteten Beitrag in die Altersvorsorge von sich aus dazugibt. Durch sein Engagement ist es möglich, dass die Rentenansprüche einer jeden Mitarbeiterin im Schnitt um 420 Euro steigen.
In der Praxisgemeinschaft Dr. Schupp, Dr. Franke und Dr. Wutfisch sind 19 Mitarbeiter beschäftigt. Einige Mitarbeiter haben bei vorherigen Arbeitgebern bereits Altersvorsorgeverträge abgeschlossen. Die Buchhaltung klagt darüber, dass die verschiedenen Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Mehraufwand bedeuten, auch handelt es sich bei den Verträgen um Einzelkonditionen und sie weisen keinerlei Rabattierungen auf. Damit künftig alle seine Mitarbeiter die gleichen Bedingungen vorfinden, entschließt man sich für ein Vorsorgekonzept. Dieses sieht unter anderem vor, dass künftig nur noch eine Versicherungsgesellschaft mit einem Gruppentarif angeboten wird. Je nach Stellung und Verantwortungsbereich der Mitarbeiter im Unternehmen zahlen die Arbeitgeber einen freiwilligen Beitrag zwischen 15 und 40 € pro Monat. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Mitarbeiter selber seinen Vertrag aktiv bespart.
Welches bAV-Konzept zu Ihrer Praxis passt, hängt von Teamgröße, Beschäftigungsverhältnissen und Ihren Vorstellungen zur Kostenbeteiligung ab.
| Durchführungsweg | Merkmal |
|---|---|
| Firmendirektversicherung | Die in Arztpraxen am weitesten verbreitete und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge, unkompliziert in der Verwaltung. |
| Pensionskasse | Weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, organisatorisch häufig ähnlich der Direktversicherung. |
| Pensionsfonds | Kapitalmarktnäherer Durchführungsweg mit tendenziell höheren Chancen und Risiken. |
| Unterstützungskasse | Durchführungsweg ohne Beitragsbemessungsgrenzen-Deckelung, oft für höhere Beiträge interessant. |
| Pensionszusage | Direkte Zusage des Arbeitgebers, in Arztpraxen eher selten genutzt. |
Für Arztpraxen ist die Firmendirektversicherung in der Regel der einfachste und gebräuchlichste Weg.
Welcher Durchführungsweg im Einzelfall passt, hängt von Teamgröße, Beitragshöhe und Zielsetzung ab.
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vorteilen einer Firmendirektversicherung – die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch.
| Perspektive | Vorteil |
|---|---|
| Arbeitgeber | Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs, Ersparnis von Lohnnebenkosten, kein Mehraufwand durch Gruppenverträge |
| Arbeitnehmer | Zusätzlicher Rentenanspruch, steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge im geförderten Rahmen, Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel |
Merksatz: Erst die Kombination aus Arbeitgeberengagement und Arbeitnehmerbeteiligung entfaltet den vollen Nutzen der betrieblichen Altersvorsorge.
Nach Ihren Vorstellungen wird ein individuelles Konzept für Ihre Praxismitarbeiter ausgearbeitet.
Ein Konzept kann für den Arbeitgeber absolut kostenneutral ausgestaltet werden.
Alternativ kann die Altersvorsorge mit freiwilligen zusätzlichen Leistungen gefördert werden.
Ein einheitliches Konzept über einen Gruppentarif spart Verwaltungsaufwand und schafft Gleichbehandlung im Team.
Sowohl kleine Praxen als auch größere Praxisgemeinschaften profitieren von passenden Gruppenkonzepten.
Voraussetzung ist häufig, dass Mitarbeitende ihren Vertrag auch mit eigenen Beiträgen besparen.
Ein Mitarbeiter kann seinen Vertrag bei einem Arbeitsplatzwechsel bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.
Die passende Ausgestaltung hängt von Teamgröße, Budget und Ihren Zielen als Arbeitgeber ab.
| Faktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Teamgröße | Wie viele Mitarbeitende sollen einbezogen werden? |
| Kostenbeteiligung | Soll das Konzept kostenneutral oder mit Arbeitgeberzuschuss gestaltet werden? |
| Bestehende Verträge | Haben Mitarbeitende bereits eigene Altersvorsorgeverträge aus früheren Arbeitsverhältnissen? |
| Ziel | Steht Mitarbeiterbindung, -gewinnung oder die Erfüllung des Rechtsanspruchs im Vordergrund? |
Die bAV-Beratung des VWA verbindet günstige Gruppenkonditionen mit persönlicher Betreuung Ihrer Mitarbeitenden.
Die Direktversicherung ist die in Arztpraxen am weitesten verbreitete und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Es handelt sich dabei um eine normale Rentenversicherung, bei der zum Laufzeitende eine lebenslange Rente oder aber auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden kann. Die Beiträge in die Direktversicherung können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder aber auch von beiden Parteien gezahlt werden.
Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeiter
Studien zeigen, dass Arbeitgeber, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, motiviertere Mitarbeiter haben. Die Stimmung in den Arztpraxen ist besser und die Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen wird erhöht.
Mitarbeitergewinnung
Gute und qualifizierte Mitarbeiter waren schon immer schwer zu finden. Auch hier belegen die Studien, dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes mit einem Altersvorsorgekonzept als deutlich hochwertiger und professioneller wahrgenommen wird – ein entscheidender Vorteil, um sich von Wettbewerbern abzugrenzen und künftige Mitarbeiter von Ihrer Praxis zu überzeugen.
Erfüllung des Rechtsanspruchs
Jeder Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Mit einer Firmendirektversicherung kommen Sie als Arbeitgeber dieser Verpflichtung nach und befreien sich von einer möglichen Haftung.
Ersparnis von Lohnnebenkosten
Bei Beiträgen in eine Firmendirektversicherung werden die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Führen Sie als Arbeitgeber freiwillig diese eingesparten Beiträge dem Vertrag ihres Mitarbeiters zu, so gilt dies als Betriebsausgabe.
Zusätzlicher Rentenanspruch
Auch mit kleinen Beiträgen kann ein zusätzlicher Rentenanspruch aufgebaut werden.
Flexibilität
Ein Mitarbeiter kann bei einem Arbeitsplatzwechsel seinen Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber fortführen.
Da eine Direktversicherung nicht zum Betriebsvermögen zählt, muss sie auch nicht in der Bilanz erfasst werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV sind sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer sparen sich bei einer Direktversicherung somit Sozialversicherungsbeiträge.
Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge in eine Direktversicherung staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG), sofern Lohnsteuerklasse I bis V vorliegt. Diese Beiträge sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro p.a. steuerfrei eingezahlt werden.
Hinweis: Die genannten Grenzwerte stammen aus dem Ursprungstext. Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Freibeträge erfragen Sie bitte im Beratungsgespräch, da sich diese jährlich ändern können.
bAV-Konzept passend zu Ihrer Praxis auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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