VWA

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Mehr Sicherheit. Weniger Kosten. VWA – seit über 25 Jahren

Praxisinventarversicherung

Praxisinventar & Medizintechnik absichern

Praxisinventarversicherung
für Ihre Arztpraxis

Praxisinventar, Medizintechnik, EDV und Einrichtung gegen finanzielle Folgen von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weiteren vereinbarten Gefahren absichern.

Autor Nikolas Botz – Geschäftsführer

Letztes Update: 15.09.2026

Praxiswerte zuverlässig absichern

Warum jede Arztpraxis eine
Praxisinventarversicherung prüfen sollte

Medizinische Geräte, EDV, Möbel, Instrumente und Vorräte bilden einen erheblichen Teil des Praxisvermögens. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder andere versicherte Sachschäden können deshalb nicht nur hohe Wiederbeschaffungskosten verursachen, sondern auch den Praxisbetrieb unterbrechen.

VWA Praxisinventar
für niedergelassene Ärzte

1. Feuer, Rauch & Löschwasser

Ein Brand kann Einrichtung, Geräte und Instrumente in kurzer Zeit unbrauchbar machen.

Je nach Vertrag können Reparatur, Neuwertersatz sowie vereinbarte Kostenpositionen abgesichert werden.

2. Leitungswasser & Nässeschäden

Austretendes Leitungswasser kann Behandlungsräume, Schränke, EDV und Medizintechnik beschädigen.

Versicherbar sind je nach Tarif Schäden an der Betriebseinrichtung und weitere vereinbarte Folgekosten.

3. Einbruchdiebstahl & Vandalismus

Gestohlene Geräte und mutwillig beschädigte Praxiseinrichtung können erhebliche Kosten verursachen.

Die Praxisinventarversicherung kann Diebesgut und versicherte Vandalismusschäden ersetzen.

4. Sturm, Hagel & Elementargefahren

Wetter- und Naturereignisse können Praxisräume und Inventar gleichzeitig treffen.

Elementargefahren sollten ausdrücklich geprüft werden, da sie nicht automatisch in jedem Vertrag enthalten sind.

5. Praxisstillstand nach Sachschaden

Während Reparatur oder Wiederbeschaffung laufen Miete, Gehälter und andere Fixkosten häufig weiter.

Sofern vereinbart, können fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn in die Absicherung einbezogen werden.
✓
Praxiswerte richtig erfassen – Unterversicherung vermeiden.Mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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VWA-Sonderkonzepte

Praxisinventarversicherung für Ärzte

Nennen wir es Praxisinventarversicherung. Sie sichert Ihr Praxisinventar gegen die finanziellen Folgen von Feuer, Diebstahl, Verwüstung und vielem mehr.

Als niedergelassener Arzt kommt Ihrer Praxis und Ihren Behandlungsräumen besonderes Augenmerk zu. Neben Ihrer gesamten Praxiseinrichtung stehen hier wertvolle medizinische Geräte, werden vertrauliche Befunde und wichtige Forschungsunterlagen aufbewahrt und an allererster Stelle Ihre Patienten behandelt. Eine Beschädigung oder gar der Verlust durch z.B. Feuer, Einbruch oder auch Leitungswasser kann schwere und mitunter existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen.

Kommt Ihr Praxisbetrieb in Teilen oder gar komplett zum Stillstand, versiegt auch Ihr Einkommen. Um medizinische, technische und menschliche Expertise Ihrer Praxis auch im Ernstfall gleichermaßen zu sichern, bietet der VWA Sonderkonzepte an. Diese liefern Ihnen umfangreichsten Schutz, erhalten Ihre Betriebsfähigkeit und sind zudem äußerst günstig.

Ein Angebot der

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungs­gesellschaft mbH

Kurzübersicht Praxisinventar

  • Schutz für Ihr gesamtes Praxisinventar, Ihre medizinischen Geräte, Ihre kaufmännische Einrichtung und noch vieles mehr
  • Absicherung vor Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Elementar- und auch Allgefahrendeckungen sind möglich
  • Beugt finanziell verheerenden Schadensfolgen vor und sichert auch den Betrieb infolge einer Unterbrechung

Ihre Vorteile durch den VWA

  • Umfangreiche Sonderkonzepte speziell für Arztpraxen
  • Kostengünstig und kinderleicht in der Beantragung
  • Schnelle und reibungslose Schadensabwicklung
  • Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Leistungsbild

Was leistet eine Praxisinventarversicherung
für eine Arztpraxis?

Die Praxisinventarversicherung – auch Praxisinhaltsversicherung oder Inhaltsversicherung genannt – schützt den beweglichen Praxisinhalt gegen die vereinbarten Sachgefahren. Welche Sachen, Gefahren, Kosten und Erweiterungen versichert sind, richtet sich immer nach dem konkreten Tarif.

Praxiseinrichtung

Möbel, Behandlungszimmer, Instrumente und kaufmännische Betriebseinrichtung können zum versicherten Praxisinhalt gehören.

Medizintechnik

Hochwertige medizinische Geräte sollten mit ihrem korrekten Versicherungswert und den passenden Gefahren erfasst werden.

EDV & Elektronik

Computer, Laptops, Drucker und weitere Elektronik können je nach Deckung in den Schutz einbezogen oder über Elektronikbausteine erweitert werden.

Waren, Materialien & Vorräte

Rohmaterialien, Werkzeuge, fertige und halbfertige Produkte sowie weitere betriebliche Vorräte können versicherte Sachen sein.

Neuwertersatz & Kosten

Je nach Vertrag reicht die Entschädigung von Reparaturkosten bis zum Neuwertersatz; zusätzlich können Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten versichert sein.

Betriebsunterbrechung

Sofern vereinbart, können fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn nach einem versicherten Sachschaden abgesichert werden.

Risikolage in der Praxis

Typische Schäden am Praxisinventar
– und worauf es bei der Deckung ankommt

Nicht nur die Schadenursache ist entscheidend. Ebenso wichtig sind der Versicherungsort, die versicherten Sachen, Sublimits und die Frage, ob Erweiterungen wie Elementar- oder Allgefahrendeckungen vereinbart wurden.

GefahrTypisches SzenarioMögliche Folge
Feuer & RauchKabelbrand, Brand, Explosion oder Folgeschäden durch VerrußungBeschädigung oder Zerstörung von Einrichtung, Instrumenten und Geräten
LeitungswasserBestimmungswidrig austretendes Wasser aus LeitungenDurchnässung von Möbeln, EDV, Waren oder Medizintechnik
Einbruch & VandalismusEinbruchdiebstahl mit Entwendung oder mutwilliger BeschädigungWiederbeschaffung gestohlener Sachen und Beseitigung versicherter Vandalismusschäden
Sturm & HagelSturmschaden am Gebäude mit anschließendem Eindringen von NiederschlagSachschäden am versicherten Praxisinventar
ElementargefahrenZum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder SchneedruckNur versichert, wenn der entsprechende Baustein bzw. die Gefahr vereinbart ist
Allgefahr / MissgeschickZum Beispiel Fehlbedienung oder verschütteter Kaffee auf einem LaptopKann im VWA-Sonderkonzept je nach vereinbarter Allgefahrendeckung erfasst sein
Versicherungswert richtig erfassen

Welche Werte gehören bei der Versicherungssumme
auf den Prüfstand?

Der Buchwert in der Steuer oder Anlagenbuchhaltung ist nicht automatisch der richtige Versicherungswert. Für die Absicherung ist entscheidend, welche Werte nach den Versicherungsbedingungen anzusetzen sind – häufig spielt der Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert eine zentrale Rolle.

Medizintechnik

Ultraschall, Röntgen, Laser, Behandlungsstühle, Labor- und Diagnostikgeräte können den größten Anteil am Inventarwert ausmachen.

EDV & Einrichtung

Computer, Server, Drucker, Möbel, Empfang, Wartezimmer und individuell angefertigte Einbauten sollten vollständig berücksichtigt werden.

Vorräte & besondere Werte

Medikamente, Materialien, Instrumente, Zahngold oder fremdes Eigentum können eigene Grenzen oder besondere Regelungen haben und sollten ausdrücklich geprüft werden.

Schadenbeispiele

Schadenbeispiele Praxisinventarversicherung

Einbruch, aber kein Beinbruch!

  • Als Dr. Sander am Morgen seine Zahnarztpraxis öffnet, staunt er nicht schlecht. Einbrecher haben sich über Nacht Zugang zu den großzügigen Praxisräumen verschafft.
  • Neben wichtigem Equipment wurden auch sämtliche erst kürzlich angeschafften Laptops und I-Pads gestohlen.
  • Damit nicht genug: Auch die Mikromotoren von den Behandlungsstühlen wurden abgeschraubt. Turbinen und weiteres zahntechnisches Zubehör wurden gestohlen. Zusätzlich räumten die Diebe auch den Implantatsschrank aus und stahlen Zahngold.
  • Die gesamten Kosten für Inventarschaden und Betriebsausfall belaufen sich auf knapp 32.400 Euro.

Kabelbrand beim Kinderarzt
– brandgefährlich

  • In der Nacht erreicht die Kinderärztin Frau Dr. Engel ein Anruf der Feuerwehr. In ihrer Praxis hat es gebrannt.
  • Bereits beim Eintreffen der Ärztin haben die Feuerwehrleute einen ersten Verdacht für die Ursache: Kabelbrand.
  • Während Frau Dr. Engel fassungslos in den Resten ihrer einst so schönen Praxis steht, ereilt sie nach und nach die Erkenntnis über die nun anstehenden Kosten. Die Wände sind schwarz, das noch vorhandene Praxisinventar ist komplett verrußt, von der Decke tropft das Löschwasser und ein beißender Geruch durchzieht jeden Raum.
  • Nicht nur wird sie an die 85.000 Euro in Renovierung und Neubeschaffung der Instrumente und Einrichtung stecken müssen, auch laufen während der Zeit der vorübergehenden Praxisschließung Ihre Kosten für Ihre angestellte Ärztin, die fünf Angestellten und auch die Miete weiter.
  • Wenige Tage später die Bestätigung der Versicherung: Die Kosten betragen voraussichtlich 102.300 Euro.

Schimmel beim Gynäkologen?
Bitte nicht!

  • Schon länger war den Ärzten der Gemeinschaftspraxis für Gynäkologie und Geburtshilfe ein leicht modriger Geruch in zwei aneinandergrenzenden Behandlungsräumen aufgefallen.
  • Als einer der Einbauschränke abmontiert wird, bestätigt sich der Verdacht.
  • Durch einen Haarriss in einem Zuleitungsrohr hat das austretende Leitungswasser über Monate hinweg die gesamte Wand befeuchtet und zusätzlich die Rückwände der Schränke irreparabel beschädigt.
  • Schimmel hat sich bereits großflächig ausgebreitet. Beide Behandlungsräume müssen geschlossen werden.
  • Die Trockenlegung, die Neuanschaffung der maßangefertigten Schrankwände sowie die Behandlungsräume, die über drei Wochen nicht genutzt werden können, führen zu Gesamtkosten in Höhe von 13.200 Euro.
  • Für alle Kosten kommt das Sonderkonzept der VWA GmbH auf.
Praxisinventar richtig bewerten

Individuelle Beratung statt
pauschaler Versicherungssumme

Welche Versicherungssumme, Gefahren und Zusatzbausteine zu Ihrer Praxis passen, hängt vor allem von Fachrichtung, Medizintechnik, Einrichtung, Standorten, Vorräten und einer möglichen Betriebsunterbrechung ab.

Erfahrungen aus der Praxis

Das sagen Ärzte über unsere Beratung

Vertrauen, das zählt – persönliche Erfahrungen aus der Praxis.

Deckungsumfang

Was die Praxisinventarversicherung
finanziell auffangen kann

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Bedingungswerk. Sinnvoll ist, Sachschaden, Kostenpositionen und eine mögliche Betriebsunterbrechung getrennt zu prüfen.

BereichWorum geht es?Beispiele
SachschadenBeschädigung oder Verlust versicherter SachenReparatur, Wiederbeschaffung oder Neuwertersatz nach den Vertragsbedingungen
KostenpositionenZusätzliche Kosten rund um den SachschadenAufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie weitere vereinbarte Kosten
BetriebsunterbrechungWirtschaftliche Folgen eines versicherten SachschadensSofern vereinbart: fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn

Wiederherstellung & Neuwertersatz

Je nach Vertrag werden versicherte Sachen repariert oder bis zum vereinbarten Wert ersetzt.

Nebenkosten des Schadens

Aufräumen, Abbruch, Schutz und Bewegung unbeschädigter Sachen können relevante Kostenpositionen sein.

Praxisbetrieb

Ein Sachschaden kann zusätzlich Umsatz und laufende Kosten treffen; dafür ist die vereinbarte Betriebsunterbrechungsdeckung entscheidend.

Abgrenzung zu anderen Praxisversicherungen

Welche Police ist bei welchem Schaden
typischerweise zuerst zu prüfen?

Diese Einordnung ersetzt keine Vertragsprüfung. Sie hilft aber, typische Überschneidungen zwischen Praxisinventar, Gebäude, Elektronik, Cyber, Praxisausfall und Berufshaftpflicht zu erkennen.

SchadenbildTypischer primärer PrüfbereichWorauf achten?
Feuer beschädigt Möbel und MedizingerätePraxisinventarversicherungBewegliche Betriebseinrichtung, versicherte Gefahr, Versicherungssumme und Entschädigungsart prüfen
Leitungswasser beschädigt Wände und fest eingebaute GebäudetechnikGebäudeversicherung / VermieterAbgrenzung zwischen Gebäude und beweglichem Praxisinventar klären
Bedienfehler beschädigt ein medizinisches GerätAllgefahr- oder ElektronikdeckungNur versichert, wenn die entsprechende Deckung vereinbart ist
Ransomware verschlüsselt Daten ohne SachschadenCyberversicherungDigitale Eigenschäden und Datenwiederherstellung sind ein anderes Risiko als klassischer Sachschaden
Praxisinhaber fällt krankheitsbedingt ausPraxisausfallversicherungPersonenbedingter Ausfall ist von sachschadenbedingter Betriebsunterbrechung zu unterscheiden
Patient fordert Schadenersatz wegen BehandlungsfehlerBerufshaftpflichtÄrztliches Haftungsrisiko fällt nicht unter die Praxisinventarversicherung

Merksatz: Nicht jeder Praxisausfall ist automatisch ein Fall der Praxisinventarversicherung. Entscheidend sind Schadenursache, versicherte Sache, vereinbarte Gefahr und der konkrete Deckungsumfang.

Ablauf im Schadenfall

So läuft ein Inventarschaden in der Arztpraxis
strukturiert ab

Bei Feuer, Leitungswasser oder Einbruch zählt nicht nur schnelles Handeln, sondern auch eine saubere Dokumentation. Die folgenden Schritte helfen dabei, Schadenminderung, Regulierung und Wiederaufnahme des Praxisbetriebs zu koordinieren.

1. Schaden begrenzen & dokumentieren

Sorgen Sie zuerst für Sicherheit und verhindern Sie eine weitere Schadenvergrößerung.

  • Fotos und Videos der Schadenstelle anfertigen
  • Beschädigte oder gestohlene Gegenstände dokumentieren
  • Bei Einbruch gegebenenfalls Polizei einschalten

2. Schaden unverzüglich melden

Kontaktieren Sie den Versicherer bzw. Ihre VWA-Ansprechperson und stimmen Sie die nächsten Schritte ab.

  • Schadennummer und Ansprechpartner festhalten
  • Notwendige Sofortmaßnahmen abstimmen
  • Belege und Unterlagen sammeln

3. Reparatur & Wiederbeschaffung abstimmen

Vor größeren Maßnahmen sollte geklärt sein, welche Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder Gutachten erforderlich sind.

  • Kostenvoranschläge einholen
  • Wiederbeschaffungswerte nachvollziehbar belegen
  • Beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen

4. Kosten & Betriebsunterbrechung erfassen

Neben dem Sachschaden können weitere versicherte Kosten und wirtschaftliche Folgen entstehen.

  • Aufräum- und Schutzkosten dokumentieren
  • Fortlaufende Fixkosten erfassen
  • Bei vereinbarter Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinn nachvollziehbar aufbereiten

5. Versicherungsschutz danach aktualisieren

Nach einem Schaden ist ein guter Zeitpunkt, Inventarliste, Versicherungssumme und Deckungsbausteine neu zu prüfen.

  • Neuanschaffungen ergänzen
  • Versicherungssumme aktualisieren
  • Elementar-, Elektronik- oder Allgefahrendeckung neu bewerten
Unterversicherung vermeiden

Praxiswerte regelmäßig aktualisieren
– damit die Versicherungssumme zur Realität passt

Eine Praxis verändert sich ständig: neue Geräte, neue Räume, neue EDV oder zusätzliche Standorte. Genau deshalb sollte die Versicherungssumme nicht einmal festgelegt und anschließend vergessen werden.

Inventarliste aktuell halten

Erfassen Sie Medizintechnik, EDV, Möbel, Instrumente und größere Neuanschaffungen nachvollziehbar.

Neuwert statt Buchwert prüfen

Abgeschriebene Geräte können im Schadenfall weiterhin einen hohen Wiederbeschaffungswert haben. Die Versicherungsbewertung sollte deshalb nicht blind aus der Buchhaltung übernommen werden.

Medizintechnik separat bewerten

Teure Diagnose- und Therapiegeräte können besondere Deckungen, Sublimits oder Elektronikbausteine erfordern.

Neuanschaffungen nachmelden

Praxisübernahme, Umbau, neue Behandlungstechnik oder zusätzliche Räume können den Inventarwert deutlich verändern.

Standorte & mobile Geräte prüfen

Nebenbetriebsstätten, ausgelagerte Geräte, Arzttaschen und mobile Medizintechnik sollten ausdrücklich auf ihren Versicherungsort und Geltungsbereich geprüft werden.

Betriebsunterbrechung passend dimensionieren

Prüfen Sie, welche Fixkosten weiterlaufen und wie lange eine Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung realistischerweise dauern könnte.

Buchwert, Zeitwert und Versicherungswert
sind nicht dasselbe

Ein vollständig abgeschriebenes Ultraschallgerät kann bilanziell nur noch einen geringen Buchwert haben, während die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Geräts erheblich teurer ist. Für die Praxisinventarversicherung ist deshalb nicht die steuerliche Abschreibung entscheidend, sondern die Bewertungsregel des konkreten Versicherungsvertrags.

Praxis-Tipp: Führen Sie für größere Anschaffungen Rechnungen, Seriennummern, Fotos und – falls vorhanden – Wartungsunterlagen zusammen. Das erleichtert sowohl die Ermittlung der Versicherungssumme als auch die spätere Schadenregulierung.

Entscheidungshilfe

Wie hoch sollte die Versicherungssumme
der Praxisinventarversicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte sich an den Bewertungsregeln des Vertrags und dem vollständigen Wert des versicherten Praxisinhalts orientieren. Gerade bei hochwertiger Medizintechnik kann eine zu niedrig angesetzte Summe im Schadenfall problematisch werden.

Wichtig ist deshalb eine systematische Inventaraufnahme und regelmäßige Aktualisierung nach Neuanschaffungen, Praxisübernahmen, Umbauten oder Standorterweiterungen.

RisikofaktorFrage für die Beratung
MedizintechnikWelchen Wiederbeschaffungswert haben Ultraschall, Röntgen, Laser, Behandlungseinheiten und weitere medizinische Geräte?
EDV & EinrichtungWelche Werte entfallen auf Computer, Server, Möbel, Empfang, Wartezimmer und individuell angefertigte Einbauten?
VorräteWelche Medikamente, Materialien, Instrumente oder besonderen Werte befinden sich regelmäßig in der Praxis?
NeuanschaffungenGab es seit der letzten Summenermittlung größere Investitionen, Umbauten oder neue Behandlungsverfahren?
StandorteSind Nebenbetriebsstätten, Außenlager, mobile Geräte oder Arzttaschen vollständig berücksichtigt?
UnterbrechungWelche Fixkosten und welcher entgangene Gewinn könnten bei einem mehrwöchigen Sachschaden entstehen?
VWA-Vorteile

Mehr Sicherheit für Ihr Praxisinventar

Praxisinventar ist so individuell wie die Fachrichtung selbst. Deshalb verbindet die VWA branchenspezifische Sonderkonzepte mit persönlicher Beratung und einer strukturierten Ermittlung des Absicherungsbedarfs.

Sonderkonzepte für Arztpraxen

Die VWA bietet umfangreiche Sonderkonzepte speziell für die Anforderungen niedergelassener Ärzte.

Medizintechnik im Fokus

Hochwertige medizinische Geräte und praxisrelevante Betriebseinrichtung werden bei der Absicherung gezielt berücksichtigt.

Allgefahrendeckung möglich

Je nach VWA-Sonderkonzept können auch Schäden durch Fehlbedienung oder Missgeschicke in die Absicherung einbezogen werden.

Betriebsunterbrechung mitdenken

Sachschäden treffen häufig nicht nur das Inventar, sondern auch den laufenden Praxisbetrieb. Die passende Erweiterung wird deshalb mitgeprüft.

Persönliche Beratung

Versicherungssumme, Gefahren und Zusatzbausteine werden anhand Ihrer konkreten Praxisstruktur betrachtet.

Leistungsübersicht

Versicherungsumfang der
Praxisinventarversicherung

Was ist versichert?
  • Versichert sind Ihr Praxisinventar, die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge
  • Über die VWA-Sonderkonzepte ist auch Ihre Medizintechnik vollumfänglich gesichert (So sind über die Allgefahrendeckung unter anderem auch Schäden durch eine fehlerhafte Bedienung oder durch verschütteten Kaffee auf dem Laptop abgedeckt)
Welche Leistungen können versichert werden?
  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden
  • Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Was ist nicht versichert?
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut
Was wird gezahlt?
  • Ersatz der versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
  • Sofern vereinbart, die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn
Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?
Häufige Fragen

FAQ zur Praxisinventarversicherung
für Ärzte

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Praxisinventarversicherung besteht für niedergelassene Ärzte in der Regel nicht. Sie kann jedoch wirtschaftlich sehr wichtig sein, weil hochwertige Medizintechnik, EDV und Einrichtung bei einem größeren Sachschaden erhebliche Wiederbeschaffungskosten verursachen können. Zusätzlich können Finanzierer oder Vermieter vertragliche Anforderungen stellen.
Die Praxisinventarversicherung – häufig auch Praxisinhaltsversicherung oder Inhaltsversicherung genannt – schützt den beweglichen Praxisinhalt gegen die vertraglich vereinbarten Sachgefahren. Dazu können Praxiseinrichtung, Medizintechnik, EDV, Instrumente, Vorräte und weitere betriebliche Sachen gehören.
Zum Praxisinventar zählen typischerweise bewegliche Einrichtungsgegenstände, medizinische Geräte, Instrumente, Büro- und EDV-Ausstattung sowie betriebliche Vorräte. Welche Sachen im konkreten Vertrag erfasst sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und den vereinbarten Positionen.
Typische versicherbare Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben sowie Allgefahren- oder Elektronikdeckungen müssen je nach Tarif zusätzlich bzw. ausdrücklich vereinbart werden.
Medizintechnik kann Bestandteil der Praxisinventarversicherung sein. Bei besonders hochwertigen oder empfindlichen Geräten sollte geprüft werden, ob Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und versicherte Gefahren ausreichen oder eine ergänzende Elektronik- bzw. Allgefahrendeckung sinnvoll ist.
Die Begriffe werden im Markt häufig synonym verwendet. Gemeint ist grundsätzlich die Sachversicherung für den beweglichen Inhalt einer Praxis. Entscheidend ist deshalb weniger die Produktbezeichnung als der tatsächliche Umfang des Vertrags.
Ausgangspunkt ist eine vollständige Erfassung der versicherten Sachen und die Bewertungsregel des konkreten Vertrags. Besonders Medizintechnik, EDV, individuell angefertigte Einrichtung und Neuanschaffungen sollten vollständig berücksichtigt und die Summe regelmäßig aktualisiert werden.
Unterversicherung bedeutet, dass der angesetzte Versicherungswert unter dem tatsächlich nach den Vertragsbedingungen erforderlichen Wert liegt. Je nach Tarif kann das zu einer gekürzten Entschädigung führen. Deshalb sind aktuelle Inventarlisten, Neuanschaffungen und vereinbarte Unterversicherungsverzichte wichtige Prüfpunkte.
Nicht automatisch. Fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn können versichert werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Höhe und Dauer der Leistung müssen zum tatsächlichen Risiko der Praxis passen.
Nein. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder andere Naturgefahren sind nicht in jedem Vertrag automatisch enthalten. Ob und in welchem Umfang Elementargefahren versichert sind, muss im konkreten Tarif geprüft werden.
Solche Schäden können im Rahmen einer vereinbarten Allgefahrendeckung des VWA-Sonderkonzepts berücksichtigt sein. Ob ein konkreter Schaden versichert ist, hängt jedoch immer von den vereinbarten Bedingungen, Ausschlüssen und Selbstbehalten ab.
Ausschlüsse hängen vom Vertrag ab. Zu den genannten Ausschlüssen zählen unter anderem Schäden durch Krieg, Kernenergie und innere Unruhen sowie gefahrenspezifische Ausschlüsse, etwa bestimmte Seng-, Wasser- oder Sturmflutschäden. Maßgeblich sind immer die aktuellen Versicherungsbedingungen.
Der Beitrag hängt unter anderem von Versicherungssumme, Fachrichtung, Praxisstandort, Schadenhistorie, gewählten Gefahren, Selbstbehalten, Elementar- oder Elektronikbausteinen und einer möglichen Betriebsunterbrechungsdeckung ab. Eine belastbare Prämie lässt sich deshalb erst nach individueller Risikoprüfung nennen.
Typischerweise hilfreich sind Fachrichtung und Praxisform, Anschrift und Standorte, eine aktuelle Inventar- bzw. Wertaufstellung, Angaben zu Medizintechnik und EDV, vorhandene Sicherungsmaßnahmen, gewünschte Zusatzbausteine sowie Informationen zu bisherigen Schäden. Je nach Versicherer können weitere Risikofragen hinzukommen.
Praxiswerte absichern

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Leistungsangaben sind tarifabhängig. Verbindlich sind Antrag, Versicherungsschein und vereinbarte Versicherungsbedingungen.