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Individuell und maßgeschneidert für jeden Fachbereich
Die braucht doch jeder Arzt! Schützen Sie sich und Ihre Praxis vor den finanziellen Folgen eines Behandlungsfehler-Vorwurfs – mit der Arzthaftpflicht speziell für Ihre Fachgruppe
Letztes Update: 15.09.2026
Einmal falsch entschieden oder unerwartete Umstände im Behandlungsverlauf – und die Folgen sind oft nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch gravierend. Schutz bietet die Berufshaftpflicht für Ärzte, aber bitte nicht um jeden Preis.
Die Arzthaftpflicht muss genau auf Ihre Fachgruppe und Ihre individuell angebotenen Leistungen abgestimmt werden – sie ist kein Produkt von der Stange. Als Vertreter von tausenden niedergelassenen Ärzten kennt der VWA die passenden Sonderkonzepte für jede Fachrichtung.

VWA – Verband Wirtschaft & Arzt
Beratungs- & Dienstleistungsgesellschaft mbH
Je nach vereinbartem Tarif können unter anderem Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie zahlreiche beitragsfreie Zusatzleistungen abgesichert sein.
Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Patienten im Rahmen der versicherten Tätigkeit.
Schäden an Eigentum Dritter sowie daraus resultierende reine Vermögensschäden im vereinbarten Umfang.
Ist ein Anspruch nicht berechtigt, wehrt die Versicherung diesen ab – notfalls vor Gericht, inklusive Kostenübernahme.
Bei vielen Sonderkonzepten beitragsfrei mit eingeschlossen, sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen.
Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen sowie Abhandenkommen fremder Schlüssel können beitragsfrei mitversichert sein.
Schutz vor Ansprüchen aus früherer Tätigkeit, auch nach Aufgabe der Praxis, sofern vereinbart.
| Fachrichtung | Typisches Haftungsrisiko | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Allgemeinmedizin/Innere | Vorwurf einer falschen Diagnose oder verzögerten Überweisung. | Schadenersatzforderung des Patienten |
| Gynäkologie | Vorwurf einer fehlerhaften Sterilisation, Schwangerenbetreuung oder Geburtshilfe. | Langjährige Unterhaltsansprüche, hohe Schadensummen |
| Dermatologie/Ästhetik | Unzufriedenheit nach ästhetischen Behandlungen wie Injektionen oder proktologischen Eingriffen. | Schmerzensgeld- und Behandlungskostenforderungen |
| Orthopädie | Vorwurf einer fehlerhaften konservativen Behandlung oder Injektion. | Schadenersatz wegen Folgeschäden |
| Urologie | Vorwurf im Zusammenhang mit ambulanten Operationen oder endoskopischen Eingriffen. | Höhere Schadensummen durch operative Eingriffe |
| Psychiatrie/Psychotherapie | Vorwurf einer Fehleinschätzung oder unterlassenen Warnung. | Zivilrechtliche Auseinandersetzung |
Je nach Fachgruppe und Versicherer bieten die VWA-Sonderkonzepte zahlreiche beitragsfreie Einschlüsse. Ob und in welchem Umfang diese im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Mietsachschäden an gemieteten Praxisräumen und das Abhandenkommen fremder Schlüssel sind bei vielen Tarifen bis zu einem Selbstbehalt beitragsfrei mitversichert.
Prüffrage: Wie hoch ist der vereinbarte Selbstbehalt für diese Zusatzleistungen?
Bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit kann rechtliche Unterstützung beitragsfrei enthalten sein.
Prüffrage: Ab welchem Verfahrensstadium greift der Rechtsschutz konkret?
Bei manchen Fachgruppen ist auch die Tätigkeit als Dozent, Lehrender oder Referent beitragsfrei mitversichert.
Prüffrage: Gilt dies auch für Vortrags- oder Fortbildungstätigkeiten außerhalb der eigenen Praxis?
Wichtig: Nicht jede Unzufriedenheit eines Patienten ist automatisch ein Haftpflichtfall. Vorsatz sowie Schäden, die nicht dem berufsspezifischen bzw. versicherten Risiko zuzuordnen sind, sind grundsätzlich nicht versichert. Für spezielle Behandlungen kann der Versicherungsschutz im Vorfeld geprüft und bei Bedarf erweitert werden.
Nach vier gesunden Kindern haben sich die Eltern gemeinsam zur Sterilisation des Vaters entschieden. Obwohl der Gynäkologe nach dem Eingriff der Annahme ist, den Samenleiter erfolgreich unterbunden zu haben, wird die vierfache Mutter wenige Wochen nach der Vasektomie erneut schwanger. Bei der Feststellung der Schwangerschaft ist es für einen Abbruch bereits zu spät und für einige Wochen sieht sich der Vater mit dem schmerzlichen Verdacht konfrontiert, von seiner Frau betrogen worden zu sein. Allerdings bestätigt schon kurz darauf ein Test die weiterhin vorhandene Zeugungsfähigkeit des Mannes und somit auch die fehlerhafte Sterilisation des Gynäkologen. Aufgrund des Alters der 51-Jährigen Mutter handelt es sich nun um eine Risikoschwangerschaft. Drei Monate später wird das fünfte Kind geboren, es hat Down-Syndrom. Die Familie verklagt den Gynäkologen auf den Lebensunterhalt ihres behinderten Kindes und bekommt vor Gericht Recht zugesprochen.
Schon allein die Rufschädigung, die ein solcher Fall für eine Praxis nach sich ziehen kann, könnte für den Fortbestand der Existenz vernichtend sein. An dieser Stelle schafft die Berufshaftpflicht Erleichterung und hilft, die kritische Zeit erfolgreich zu überbrücken und die Zukunft der Praxis und des Gynäkologen zu sichern, der nun Zeit seines Lebens für den kleinen Jungen der Familie aufkommen muss.
Endlich keine Krähenfüße mehr, freut sich Frau Pahls, als sie sich auf den Weg zur schönheitschirurgischen Praxis macht. Mit Hyaluronsäure sollen die Augenringe und kleinen Fältchen der gelernten Kindergärtnerin aufgespritzt werden. Ein Eingriff, der als wenig invasiv gilt und baldige Erfolge verspricht. In der Praxis scheint alles routinemäßig abzulaufen und schon nach einer Stunde ist Frau Pahls wieder zu Hause. Doch als sie am Abend in den Spiegel schaut, erkennt sie sich selbst nicht mehr wieder. Die Augenringe sehen unnatürlich dick aus, verwandeln sich über Nacht sogar noch in kleine Würste und am Morgen schimmert das Hyaluron bläulich durch die Haut. Die Schönheitschirurgin rät ihr, zu warten und lässt sich entschuldigen. Frau Pahls ist verzweifelt und sucht ihren Hausarzt auf. Diesem bleibt nur, ihr zu raten, die Augenpartie regelmäßig zu massieren und darauf zu hoffen, dass sich die Säure nach und nach verteilt. Doch auch nach einigen Wochen hat sich das Hyaluron nicht abgebaut. Frau Pahls kann kaum das Haus verlassen, in den Kindergarten will sie schon gar nicht, es ist ja schließlich nicht Halloween. Sie bekommt schwere Depressionen und muss mehrere Wochen aussetzen. Auf Anraten einer Freundin verklagt sie endlich ihre Schönheitschirurgin auf Schmerzensgeld und auf die Übernahme der psychologischen Behandlungskosten.
Welche Versicherungssumme, Einschlüsse und Beiträge zu Ihrer Fachrichtung passen, hängt von Spezialisierung, Behandlungsspektrum und Praxisform ab.
| Bereich | Worum geht es? | Beispiele |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Wehrt Schadenersatzansprüche Dritter gegen Sie ab bzw. reguliert berechtigte Ansprüche entsprechend dem jeweiligen Vertrag. | Behandlungsfehler-Vorwurf, Personen- oder Sachschaden bei Patienten |
| Rechtsschutzversicherung | Finanziert bzw. unterstützt – abhängig vom jeweiligen Vertrag – die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen in versicherten Rechtsbereichen. | Arbeitsrechtsstreit, Regressforderung, Vertragsstreit |
Die Berufshaftpflicht schützt vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen Dritter. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dagegen, eigene Rechte durchzusetzen.
Viele Ärztinnen und Ärzte kombinieren beide Absicherungen, da sie unterschiedliche Risiken abdecken.
Diese Gegenüberstellung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die konkrete Leistung hängt immer vom Bedingungswerk und vom Schadenhergang ab. Die folgende Einordnung hilft, Überschneidungen und mögliche Deckungslücken im Beratungsgespräch gezielt anzusprechen.
| Vorfall | Typischer primärer Prüfbereich | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Patient wirft Behandlungsfehler vor | Berufshaftpflicht | Abwehr unberechtigter und Regulierung berechtigter Ansprüche |
| Ermittlungsverfahren wegen Behandlungsvorwurfs | Erweiterter Straf-Rechtsschutz | Ist dieser Baustein beitragsfrei oder gesondert eingeschlossen? |
| Diebstahl oder Beschädigung von Praxisinventar | Praxisinventarversicherung | Haftpflicht deckt keine eigenen Sachschäden der Praxis |
| Streit mit Mitarbeitenden | Arbeits-/Firmenrechtsschutz | Kein Haftpflichtthema, sondern Rechtsschutzfall |
| Praxisausfall durch Krankheit des Arztes | Ertragsausfallversicherung | Haftpflicht ersetzt keinen eigenen Einnahmeausfall |
| Cybervorfall mit Patientendatenverlust | Cyberversicherung | Eigenschäden aus IT-Vorfällen sind in der Haftpflicht meist nicht enthalten |
Merksatz: Nicht die Art des Vorfalls allein entscheidet über die zuständige Police, sondern die konkrete Ursache und der vereinbarte Versicherungsumfang.
Versicherungsschutz und sorgfältige Praxisorganisation ergänzen sich – gute Dokumentation und Aufklärung senken das Risiko eines Streitfalls.
Eine lückenlose Behandlungsdokumentation ist im Streitfall oft entscheidend für die Beurteilung eines Vorwurfs.
Bei ästhetischen und anderen Wahlleistungen ist eine dokumentierte Aufklärung, z. B. mit anerkannten Aufklärungsbögen, wichtig.
Neue Behandlungsmethoden oder Spezialisierungen sollten dem Versicherer gemeldet werden, damit der Schutz weiter passt.
Die Versicherungssumme sollte zur Fachrichtung und zum Behandlungsspektrum passen, insbesondere bei operativen Tätigkeiten.
Angestellte Ärzte, Arzthelfer/-innen und Auszubildende sollten als Erfüllungsgehilfen mitversichert sein.
Auch nach Praxisaufgabe oder im Ruhestand können frühere Behandlungen noch zu Ansprüchen führen.
Die konkrete Ausgestaltung einer Arzthaftpflicht unterscheidet sich je nach Fachgruppe, Versicherer und Tarif erheblich. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:
Die konkrete Leistung richtet sich immer nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Eine individuelle Beratung hilft, die passende Deckung für Ihre Fachgruppe zu finden.
Die passende Versicherungssumme hängt stark von Fachgruppe, Behandlungsspektrum und möglicher Schadenhöhe ab. Als Orientierung dient häufig die übliche Deckung vergleichbarer Fachkollegen.
Darüber hinaus können Praxisform, Mitarbeiterzahl und operative Tätigkeiten die Höhe der sinnvollen Versicherungssumme beeinflussen.
| Risikofaktor | Frage für die Beratung |
|---|---|
| Fachrichtung | Wie hoch ist das typische Schadenpotenzial in Ihrer Fachgruppe? |
| Operative Tätigkeit | Führen Sie ambulante Operationen oder invasive Eingriffe durch? |
| Spezialisierungen | Bieten Sie Zusatzleistungen wie ästhetische Behandlungen an? |
| Mitarbeitende | Wie viele angestellte Ärzte und Assistenzpersonal sollen mitversichert werden? |
| Praxisform | Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ? |
Die Sonderkonzepte der VWA-Arzthaftpflicht verbinden fachgruppenspezifischen Schutz mit persönlicher Beratung und Leistungen, die gezielt auf Ihre Spezialisierung zugeschnitten sind.
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin und/oder Innere Medizin in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante Operationen
Jahresbeitrag in Euro:
| Versicherungssumme | mit VWA-Mitgliedschaft | ohne VWA-Mitgliedschaft |
|---|---|---|
| 3 Mio. | 275 *1,2 | 377 |
| 5 Mio. | 312 *1,3 | 419 |
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*4
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Dermatologie, ambulant behandelnd mit ambulanten Operationen
Jahresbeitrag:
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*2
Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mithilfe der Aufklärungsbögen der Firmen „pro Compliance“ oder „Diomed“ erfolgt.
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Gynäkologie, ambulant ohne OP behandelnd, ohne Geburtshilfe, mit Schwangerenbetreuung
Jahresbeitrag:
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*2
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Pädiatrie in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante Operationen
Jahresbeitrag in Euro:
| Versicherungssumme | mit VWA-Mitgliedschaft | ohne VWA-Mitgliedschaft |
|---|---|---|
| 3 Mio. | 275 *1,2 | 377 |
| 5 Mio. | 312 *1,3 | 419 |
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*4
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Neurologie in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante OP
Jahresbeitrag in Euro:
| Versicherungssumme | mit VWA-Mitgliedschaft | ohne VWA-Mitgliedschaft |
|---|---|---|
| 3 Mio. | 275 *1,2 | 377 |
| 5 Mio. | 312 *1,3 | 419 |
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*4
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante OP
Jahresbeitrag:
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*2
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Orthopädie in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante OP
Jahresbeitrag:
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*2
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Urologie, ambulant behandelnd einschließlich ambulanter Operationen und endoskopischer Eingriffe
Jahresbeitrag:
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Leistungsüberblick:*2
Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mit Hilfe der Aufklärungsbögen der Firmen „pro Compliance“ oder „Diomed“ erfolgt.
*1 Aktionsangebot für Mitglieder (Stand: 2020): Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Was ist versichert?
Wer kann versichert werden?
Was ist nicht versichert?
Berufshaftpflicht passend zu Ihrer Fachgruppe auswählen – mit persönlicher Beratung durch die VWA.
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